Autor: Regina

Trennung nach Weihnachten oder nicht?

Jedes Jahr passiert es wieder. Unter dem Weihnachtsbaum herrscht nicht nur Frieden und Freude, sondern Streit. In vielen Beziehungen kriselt es, gerade an Weihnachten. Manchmal gibt es ausgerechnet an den Weihnachtsfeiertagen so viel Stress und Ärger, dass sich viele Frauen fragen: Trennung nach Weihnachten oder nicht?

Weihnachten als Fest der Erwartungen

Weihnachten ist das wichtigste Familienfest im Jahr. Es soll harmonisch und voller Liebe ablaufen. Die ganze Familie soll zusammen kommen und drei Tage lang glücklich miteinander feiern. Die Erwartungen sind hoch und werden durch die Werbung noch gesteigert. Das Fest muss perfekt vorbereitet sein. Die Wohnung auf Hochglanz poliert, der Weihnachtsbaum festlich geschmückt. Das Essen köstlich und die Kinder wohl erzogen. Die Geschenke reichlich und natürlich für jedes Familienmitglied genau das richtige. Die Verwandtschaft freut sich und alle genießen die Stimmung unter dem Weihnachtsbaum. Entspricht das tatsächlich der Wahrheit?

Tatsache ist, dass der Wunsch nach einem perfekten Weihnachtsfest viele Frauen enorm unter Druck setzt. Die Erwartungen, die von außen an uns herangetragen werden, und die wir selbst an uns stellen, sind kaum wirklich zu erfüllen. All dies führt häufig nicht zu einem friedvollen Fest, sondern zu Druck und Stress unter dem Weihnachtsbaum. Da reicht schon eine Kleinigkeit und der Ärger ist vorprogrammiert.

Unterschiedliche Erwartungen der Partner

An den Feiertagen ist dann auch der Beziehungspartner den ganzen Tag präsent. Während im Alltag beide Partner ihren eigenen Aktivitäten nachgehen klebt frau jetzt ganz dicht aufeinander. Das führt regelmäßig zu Reibereien. Denn auch der Partner hat seine eigenen Vorstellungen, wie Weihnachten ablaufen soll. Meist sind diese Vorstellungen ganz anders als die der Frau. Unterschiedliche Meinungen führen häufig zu Spannungen und Streit unter dem Weihnachtsbaum. In vielen Fällen ist Weihnachten eine wirkliche Belastungsprobe für eine Partnerschaft.

Meist reißen sich die Partner dann während der Feiertage noch zusammen. Es soll ja keiner in der Familie mitbekommen, dass so große Differenzen bestehen. Es wird Freude und Zusammenhalt geheuchelt. Doch spätestens nach Weihnachten wird dann klar, so kann es einfach nicht weitergehen. Die Streitereien sind so schlimm geworden, dass frau sich ehrlich fragt: Trennung nach Weihnachten oder nicht?

Ist Deine Beziehung noch gesund?

Es gilt abzuwägen. Wenn Du glaubst, dass eure Beziehung im Grunde noch gesund ist, und es lediglich der Stress an den Feiertagen war, dann solltest Du mit Deinem Partner darüber sprechen. Denn das nächste Weihnachten kommt bestimmt! Findet gemeinsam Mechanismen, zukünftig vor den eskalierenden Streitereien eine Lösung zu finden. Eine verbesserte Kommunikation, weniger Erwartungen an sich selbst und den anderen. Mehr Freiraum für jede*n der Partner. So kann es gelingen, gemeinsam neue Strategien zur Bewältigung stressvoller Situationen zu finden.

Nach der Kommunikation geht es darum, diese neue Mechanismen auch einzuüben. Denn nur was sich eingeprägt hat, wird in streitigen Situationen auch gelebt. Dann kann das nächste Weihnachten anders und friedvoll verlaufen.

War es nicht die erste Eskalation unter dem Weihnachtsbaum?

Vielleicht ist dies aber auch nicht das erste Mal gewesen, dass die Situation an Weihnachten eskaliert ist. Und jedes Mal nimmt der Streit an Schärfe zu. Die Verletzungen, die ihr euch gegenseitig zufügt, werden immer tiefer. Vielleicht habt ihr auch schon resigniert, glaubt gar nicht mehr daran, dass sich an eurer Beziehung noch irgendetwas zum Besseren wenden wird.

Wenn Du das glaubst, dann wäre jetzt eine Auszeit angesagt. Eine Auszeit von der Beziehung, damit sich jede*r darüber klar werden kann, ob diese Beziehung noch gelingen kann oder nicht. Eine Trennung auf Zeit um nachzudenken. Um zu spüren, ob die Beziehung noch eine weitere Chance verdient hat oder nicht. Du darfst herausfinden, ob Du diese Beziehung noch weiterführen willst oder nicht.

Statt Trennung vielleicht erst einmal eine Auszeit nehmen

Es muss ja nicht gleich eine endgültige Trennung nach Weihnachten sein. In vielen Fällen hilft eine Auszeit sich klar darüber zu werden, ob frau diese Beziehung weiterleben möchte oder nicht. Gebt euch eine feste Frist, zum Beispiel vier Wochen, und sprecht nach Ablauf dieser Frist friedvoll miteinander, wie es euch jetzt geht. Vermisst ihr den anderen? Fehlt euch die Beziehung? Oder seid ihr eher erleichtert, dass ihr euer Leben jetzt allein gestalten könnt?

Je nachdem, wie ihr euch entwickelt habt, gibt es entweder einen Weg zurück in die Beziehung oder ein Ende der Beziehung. Die Entscheidung liegt bei euch, ob Trennung nach Weihnachten oder nicht.

Nach Trennung alleine an Weihnachten zurecht kommen

Das ist für viele Getrennte ein großes Problem: nach Trennung alleine an Weihnachten zurecht kommen. Denn mit einer Trennung fallen viele gewohnte Lebensumstände weg. Unter anderem auch die Art und Weise, wie Weihnachten gefeiert wurde. In vielen Fällen sitzen einfach nicht mehr dieselben Menschen unterm Weihnachtsbaum zusammen wie im Jahr vor der Trennung. Und das ist für viele Getrennte ein großes Problem.

Kämpfe nicht gegen das Alleinsein an

Wie also soll das gehen, nach Trennung alleine an Weihnachten zurecht kommen? Der erste Schritt ist, nicht mehr gegen das Alleinsein anzukämpfen. Nicht mehr ständig damit zu hadern, dass die Situation jetzt so ist, wie sie eben ist. Dass Du allein unter dem Weihnachtsbaum sitzt. Und eben nicht mehr zu zweit.

Eine Situation zu akzeptieren heißt nicht, sie gut zu finden zu müssen. Ich kann eine Situation für schlecht befinden und sie dennoch akzeptieren. Denn meiner Ansicht nach ist das die Grundvoraussetzung dafür, dass ich eine Situation wirklich ändern kann.

Woran merke ich denn, dass ich eine Situation in meinem Leben noch nicht wirklich akzeptiert habe? Wenn ich also zum Beispiel noch nicht akzeptiert habe, dass ich jetzt nach Trennung alleine an Weihnachten zurecht kommen muss?

Mit etwas Hadern bedeutet, es noch nicht zu akzeptieren

Das merkst Du daran, dass Du noch immer mit der Situation haderst. Dass Du Dir permanent sagst, es sollte doch jetzt nicht so sein, dass ich alleine bin, ausgerechnet an Weihnachten. Der Ex-Partner hätte doch auch noch ein wenig warten können mit der Trennung. Warum musste er nur so unsensibel sein und sich gerade jetzt trennen? Könnte er nicht wenigstens für die Feiertage wieder zurückkommen? Wir müssten uns doch nur einmal richtig aussprechen, dann wäre alles wieder gut und wir unter dem Weihnachtsbaum vereint. Und wieso sind alle anderen glücklich an den Feiertagen und nur ich bin allein?

Klingt das so ein bißchen nach Deinen inneren Gesprächen? Denkst Du viel in Kategorien wie: „Er müsste doch nur…, dann wäre an Weihnachten alles wieder wie früher.“ Oder: „Warum hat er nicht … getan, dann wäre alles wieder gut.“ Vielleicht auch: „Hätte ich doch nur … nicht getan, dann wäre er an Weihnachten noch bei mir.“

Solche Sätze, die Du Dir immer wieder vorsagst, sind ein untrügliches Zeichen dafür, dass Du die Situation noch nicht akzeptiert hast. Du willst es noch immer anders haben und Dein Ex-Partner soll das für Dich richten. Das funktioniert aber in den allermeisten Fällen nicht. Also: beginne zu akzeptieren, dass Du nach Trennung alleine an Weihnachten zurecht kommen darfst.

Hast Du grundsätzlich ein Problem mit dem Alleinsein?

Viele Menschen haben grundsätzlich ein Problem damit, mit sich selbst allein zu sein. Da wird ständig die Ablenkung im Außen gesucht. Der Terminkalender wird mit Arbeit und Freizeit so voll gepackt, dass kaum mehr Luft zum Atmen bleibt. Ständig unterwegs, ständig beschäftigt. Keine Zeit, einmal inne zu halten und ruhig zu werden. Selbst der Urlaub ist durchgetaktet und bietet keine Möglichkeit, einmal zur Ruhe zu kommen.

Die extremste Form der Vemeidung des Alleinseins nach einer Trennung ist das sogenannte Warm-Wechseln. Bevor noch die Beziehung offiziell in die Brüche gegangen ist, muss sofort wieder eine neue Partnerin her. Bloß nicht allein bleiben!

Wovor hast Du Angst?

Doch wovor haben die Menschen eine solche Angst, die partout nicht allein sein können? Sie haben Angst davor, dass all die Gefühle und Emotionen, die sie über viele Jahre verdrängt haben, wieder nach oben kommen. Dass sie schlechte Gefühle fühlen müssen, obwohl sie sich irgendwann einmal geschworen hatten, diese Gefühle nie wieder zu fühlen. Einfach, weil sie zu schmerzhaft sind.

Doch Ablenkung im Außen funktioniert auf Dauer nicht. Menschen, die nicht mit sich selbst zufrieden und glücklich sein können, „brauchen“ immer irgendetwas oder irgendwen, damit sie sich nicht mit sich alleine fühlen. Es ist fast, als glaubten sie, sie selbst wären nicht gut genug. Sie bräuchten noch irgendjemanden, damit sie eben nicht so allein mit sich selbst sind. Die Ablenkung wird damit zur absoluten Notwendigkeit. Sonst fühlen sich diese Menschen unglücklich.

Also sei Dir bewußt, dass Du im Moment alleine bist und akzeptiere dies. Es sollte ja eigentlich auch ganz einfach sein, sich selbst zu genügen. Denn schließlich sind wir ja unser ganzes Leben mit uns selbst zusammen …

Wie willst Du Weihnachten für Dich gestalten?

Hast Du akzeptiert, dass Du dieses Weihnachten alleine verbringen wirst, dann überlege Dir im zweiten Schritt, wie genau Du die Feiertage für Dich gestalten willst. Vielleicht überlegst Du mal, wie Dein perfektes Weihnachten nur für Dich alleine aussehen soll. Wie dekorierst Du Deine Wohnung festlich? Möchtest Du Dich ganz besonders schön anziehen oder vielleicht Heiligabend im Schlafanzug auf dem Sofa verbringen? Was möchtest Du Dir Schönes kochen? Wo willst Du Deine Geschenke auspacken? Welche Weihnachtsmusik möchtest Du hören?

Mach Dir Weihnachten nur für Dich zu Deinem schönsten Weihnachten! Lass es Dir so richtig gut gehen – und zwar genau so, wie Du es willst. Denn das ist jetzt Dein großer Vorteil. Du musst es niemandem mehr recht machen, nur noch Dir allein. Und das kann phantastisch sein!

Nach Trennung alleine an Weihnachten zurecht kommen zu dürfen ist eine große Chance. Genieße Dein Weihnachten und mach es Dir so schön wie Du nur kannst! Und sollte Wehmut aufkommen, so lass auch dieses Gefühl zu. Akzeptiere es und nimm es an, dann kann es gehen. Du wirst sehen, so wird auch Dein Weihnachten allein zu einem wunderbaren Fest!

Deine Vergangenheit bestimmt nicht, wer Du bist

Viele Menschen schauen auf ihr bisheriges Leben und gehen davon aus, dass die Vergangenheit bestimmt, wer sie sind. All die Erfahrungen im bisherigen Leben – das hat sie doch geprägt. Viele gehen sogar so weit zu sagen: „Ich bin wie ich bin. Ich kann mich nicht ändern. Ich bin halt so.“ Doch das ist ein Trugschluss. Menschen, die so etwas glauben, lassen tatsächlich ihre Vergangenheit bestimmen, wer sie sind.

Warum glauben Menschen, nichts in ihrem Leben ändern zu können?

Was bringt Menschen dazu, so resignierend über sich zu denken? Zu sagen, ich bin halt so, wie ich bin, und da kann ich nichts machen?

Dem ganzen liegt die Überzeugung dieser Menschen zugrunde, dass sie dem Schicksal ausgeliefert sind. Sie glauben, das Leben ist zufällig und ungerecht. Sie selbst fühlen sich völlig machtlos allen möglichen Kräften ausgeliefert. Wer sind sie schon, ihr Leben tatsächlich selbst bestimmen und gestalten zu können? Das können doch nur die Reichen, die Mächtigen und Menschen mit viel Einfluss. Stimmt das denn?

Menschen im Opfer-Modus

Wenn ich den Glaubenssatz habe, ich kann nichts ändern, dann befinde ich mich im Opfer-Modus. Ich erlebe mein Leben als fremdbestimmt. Immer passieren mir schreckliche Dinge, für die ich nichts kann. Das Leben ist halt ungerecht und hart, so glaube ich. Oder wie populäre Sprüche lauten: Das Leben ist kein Wunschkonzert. Das Leben ist kein Ponyhof.

Ist das wirklich so? Ich glaube nicht. Wie sagt Tony Robbins immer so schön: „Life is always happening for you, not to you!“ Ganz frei übersetzt: Das Leben geschieht immer für Dich, zu Deinem Wohl, nichts passiert Dir einfach so.

Du bekommst das, woran Du glaubst

Das Leben serviert Dir immer das, woran Du glaubst. Wenn Du glaubst, Du bist Deine Vergangenheit und Du kleines Würstchen kannst nichts an Dir ändern, dann bestimmt Deine Vergangenheit, wer Du bist (oder zu sein glaubst).

Das Vertrackte an diesem ständigen Blick in die Vergangenheit ist das menschliche Gehirn. Als Schutzmechanismus verstärkt es die negativen Erfahrungen und Gedanken. Denn – so die Logik dahinter – vor schlechten Erfahrungen will uns unser Gehirn schützen. Also holt es diese Erinnerungen sehr viel stärker in unser Gedächtnis als die schönen Erinnerungen. Der ständige Blick in die Vergangenheit führt also eher dazu, dass wir uns an die negativen Ereignisse erinnern. An Situationen, in denen wir uns hilflos oder ohnmächtig gefühlt haben. Und an Ereignisse, die uns verletzt haben.

Der Schutzmechanismus unseres Gehirns

Indem unser Gehirn diese negativen Ereignisse immer wieder hervorholt werden diese verstärkt. Wir durchleben diese Situationen immer und immer wieder – und fühlen uns noch schlechter als zuvor. Das ist eine endlose Spirale der Negativgedanken. Wir wiederholen quasi unsere negative Vergangenheit, immer und immer wieder.

Was also kannst Du tun, um diesen Teufelskreis zu durchbrechen? Ändere Deinen Blickwinkel! Komm aus Deiner Opferrolle und fang an, Dich als Schöpfer*in Deines Lebens zu sehen! Denn jede*r einzelne von uns ist ein*e phantastische Schöpfer*in!

Du bist die Schöpferin Deines Lebens!

Das glaubst Du nicht? Dann probier es aus! Nimm Dir einen Tag lang vor, nur schlecht gelaunte Menschen zu treffen. Menschen, die unzufrieden sind mit ihrem Leben und die das ihre Umgebung auch wissen lassen. Ich gehe jede Wette ein, an diesem Tag wirst Du sehr viele schlecht gelaunte Menschen treffen! Und Du selbst wirst spätestens am Abend dieses Tages ebenfalls schlecht gelaunt sein.

Dann nimm Dir am nächsten Tag vor, nur freundliche Menschen zu treffen. Und dann sei mal aufmerksam, wie vielen freundlichen Menschen Du begegnest. Es werden sehr viele sein! Und auch Du wirst an diesem Tag als freundlicher Mensch durchs Leben gehen.

Wer nur auf die Vergangenheit schaut, kann keine positive Zukunft gestalten

Wir selbst erschaffen uns unser Leben, jeden Tag aufs Neue. Wer jedoch immer nur auf die Vergangenheit schaut und seine negativen Emotionen erneut durchlebt, wird es sehr schwer haben, eine positive Zukunft zu gestalten.

Häufig kommt an diesem Punkt der Einwand: Aber es gibt doch wirklich Dinge, die ich nicht beeinflussen kann. Naturereignisse oder sonstige Katastrophen. Habe ich mir diese Dinge denn dann auch erschaffen?

So sehe ich das nicht. Ich als Einzelperson bin bestimmt nicht für Überschwemmungen, Erdbeben oder sonstige Katastrophen verantwortlich. Sehr wohl verantwortlich bin ich allerdings dafür, wie ich auf diese Katastrophen reagiere.

Ich entscheide, wie ich eine Situation bewerte

Natürlich kann ich im Angesicht einer Katastrophe in Jammern und Wehklagen ausbrechen. Mich bedauern und das Leben anklagen. Davon ausgehen, dass alles noch viel schlimmer kommt. Und was glaubst Du? Genau so wirst Du die Situation empfinden.

Oder ich kann die Katastrophe akzeptieren. Akzeptieren, dass sie nun einmal da ist. Und Achtung: Akzeptieren bedeutet nicht Gutheißen! Ich kann eine Situation sehr wohl als sehr schlecht empfinden, aber sie dennoch akzeptieren. Als nächste Stufe kann ich dann das Beste daraus machen, indem ich die kleinen positiven Dinge wahrnehme, die es immer gibt. Zum Beispiel die Hilfsbereitschaft, die aus Katastrophen entstehen kann. Oder die Kraft, die Menschen auch aus solchen Notlagen schöpfen können.

Meine Reaktion kann ich immer ändern

Wie ich auf das Leben und die Lebensumstände reagiere kann ich immer ändern. Es kommt im Leben immer auf Deinen Blickwinkel an! Also lass Deine Vergangenheit nicht bestimmen, wer Du bist. Ändere Deinen Blickwinkel und sieh die Dinge anders als früher.

Wenn Dein Partner Dich verlassen hat, dann lege den Fokus auf all die Dinge, die Du jetzt so wunderbar alleine unternehmen kannst. Vielleicht hat Dein Partner Dein Hobby nicht geteilt, so dass Du es aufgegeben hast. Dann fang wieder an und genieße es!

Oder wenn Du aufgrund einer Trennung aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung ausziehen musst. Dann suche Dir eine eigene Wohnung, die genau zu Dir und Deinen Vorstellungen passt. Und diese neue Wohnung kannst Du so einrichten, wie Du allein es willst. Ist das nicht eine tolle Vorstellung?

Vielleicht muss Dein geschiedener Ehemann jetzt auch keinen Unterhalt mehr für Dich zahlen. Dann sieh das als Möglichkeit, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen und gut für Dich selbst zu sorgen. Denn das kannst Du!

Deine Vergangenheit ist ein Teil von Dir. Lass die Vergangenheit aber nicht bestimmen, wer Du bist. Entscheide Dich neu und erschaffe Dir ein Leben nach Deinen Vorstellungen.

Umgang mit Kindern an Weihnachten und Neujahr

Leben Eltern getrennt, so wollen sie doch möglichst viel Zeit mit ihren Kindern verbringen. Dies gilt insbesondere für so bedeutsame Festtage wie Weihnachten und Neujahr. Doch wie sollen Eltern das regeln, den Umgang mit den Kindern an Weihnachten und Neujahr?

Umgang den Lebensumständen anpassen

Grundsätzlich sollten sich die Eltern einigen, wie der Umgang mit den Kindern geregelt wird. Die Häufigjeit und Dauer der Umgänge hängt sehr von den Lebensumständen sowohl der Kinder, wie auch der Eltern ab. Wichtig ist das Alter der Kinder. Und wie weit die Eltern voneinander entfernt leben. Zu beachten ist aber auch, ob die Kinder z.B. mit Hobbies wie Leistungssport sehr beschäftigt sind. Auch die Frage, wie sich der nicht betreuende Elternteil arbeitsfrei nehmen kann, um die Kinder zu betreuen, sollte berücksichtigt werden.

Die Eltern sollten, egal wie die Lebensumstände sind, eine Umgangsregelung zum Wohl der Kinder finden. Kinder benötigen Mutter und Vater. Und sie müssen spüren können, dass die Eltern nichts dagegen haben, wenn sie Zeit mit dem anderen Elternteil verbringen. Hier ist es ganz entscheidend, dass die Eltern ihre Kinder nicht dazu „zwingen“, sich zwischen den Elternteilen entscheiden zu müssen. Dieser Loyalitätskonflikt schadet den Kindern und beeinflusst ihr weiteres Leben negativ.

Für Weihnachten müssen Eltern eine Regelung finden

Selbst wenn jedoch der Umgang grundsätzlich gut geregelt ist, so stellen doch hohe Feiertage häufig ein Problem dar. Wie soll das also gehen, der Umgang mit den Kindern an Weihnachten und Neujahr?

Klar ist, die Kinder können nicht gleichzeitig bei Mutter und Vater unter dem Weihnachtsbaum sitzen. Die Weihnachtstage müssen also zwischen den Elternteilen irgendwie aufgeteilt werden.

Eine Möglichkeit: Jährliches Abwechseln

Die „einfachste“ Lösung ist das jährliche Abwechseln. Die Kinder sind also in einem Jahr die gesamten Weihnachtstage bei der Mutter und im nächsten Jahr beim Vater. Diese Lösung kann sich anbieten, wenn die Kinder schon im Teenager-Alter sind und die Eltern sehr weit voneinander entfernt wohnen. Hier kann noch die Abrede getroffen werden, dass der daran anschließende Jahreswechsel und insbesondere Silvester dann beim jeweils anderen Elternteil verbracht werden.

Sind die Kinder jedoch noch deutlich jünger, so haben sie meist Schwierigkeiten, den anderen Elternteil für eine so lange Zeit nicht zu sehen. Hier bietet es sich also an, dass die Kinder die einzelnen Feiertage abwechselnd bei den jeweiligen Elternteilen verbringen.

Die Feiertage zwischen den Eltern aufteilen

So können die Eltern bei ganz kleinen Kindern vereinbaren, dass die Bescherung am 24. Dezember nachmittags zuerst bei einem Elternteil stattfindet und dann abends beim anderen Elternteil. Auch den 1. und den 2. Weihnachtsfeiertag kann man dann abwechselnd gestalten. An dem einen Weihnachtsfeiertag sind die Kinder bei der Mutter, an dem anderen Weihnachtsfeiertag dann beim Vater. Im darauf folgenden Jahr wird dann gewechselt.

Hierbei sollten die Eltern auch die in den jeweiligen Familien gepflegten Traditionen berücksichtigen. Findet zum Beispiel in der Familie des Vaters traditionell immer am 1. Weihnachtsfeiertag ein Besuch bei den Großeltern statt, so sollten die Eltern versuchen, diese Tradition durch eine entsprechende Umgangsregelung zu unterstützen. Hier ist auch ein Entgegenkommen der beiden Elternteile sehr wichtig.

Am besten eine dauerhafte Lösung finden

Es bietet sich generell an, eine dauerhafte Umgangsregelung für Weihnachten und Neujahr zu finden. Also sich schon im Vorhinein auf ein bestimmtes Umgangsmodell zu einigen, so dass die Eltern nicht jedes Jahr aufs Neue eine Regelung finden müssen. Dies erspart nicht nur den Eltern viel Stress, sondern vermittelt auch den Kindern Stabilität und Sicherheit. Und Eltern, die solche Angelegenheiten friedlich regeln können tun den Kindern gut!

Also: rechtzeitig mit dem anderen Elternteil klären, wie der Umgang mit den Kindern an Weihnachten und Neujahr geregelt wird. Dabei die Umgangsanteile möglichst gerecht auf beide Elternteile verteilen. Und diese Regelung bereits für die kommenden Jahre festlegen. Dies schafft Ruhe für Eltern und Kinder.

Änderungen rechtzeitig abklären

Wenn die Kinder dann zu alt sind für die getroffene Regelung oder andere Gründe für eine Abänderung sprechen (z.B. ein Umzug eines Elternteils oder deutlich veränderte Arbeitszeiten), dann sollten die Eltern rechtzeitig im Vorfeld die neue Umgangsregelung treffen. Nichts ist schlimmer als ein Streit kurz vor Weihnachten. So regeln Eltern den Umgang mit den Kindern an Weihnachten und Neujahr zum Wohl der Kinder.

Was ist eine Nutzungsentschädigung?

Trennen sich Eheleute, die gemeinsame Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind, so zieht im Regelfall einer der Beteiligten aus. Nach einer Trennung ist meist ein Leben unter einem Dach nicht mehr möglich oder nicht mehr gewollt. Derjenige Ehegatte, der aus der gemeinsamen Immobilie auszieht, kann dann von dem anderen Ehegatten eine sog. Nutzungsentschädigung verlangen. Was genau ist eine Nutzungsentschädigung?

Zahlung an den Ehegatten, der auszieht

Nehmen wir den Fall: ein Ehegatte zieht aus der gemeinsamen Immobilie aus und der andere Ehegatte bleibt darin wohnen. Dann nutzt der in der Immobilie verbleibende Ehegatte den Anteil der Immobilie mit, der dem anderen Ehegatten gehört. Für diese Nutzung kann dann der Ehegatte, der ausgezogen ist, eine Entschädigung verlangen. Der verbleibende Ehegatte muss an den anderen Ehegatten also einen monatlichen Betrag zahlen. Das ist die sog. Nutzungsentschädigung.

Doch wann kann diese Nutzungsentschädigung verlangt werden? Grundsätzlich kann der ausziehende Ehegatte direkt nach seinem Auszug vom anderen die Nutzungsentschädigung verlangen. Wichtig ist allerdings, dass diese Nutzungsentschädigung auch geltend gemacht wird. Das bedeutet, der ausziehende Ehegatte muss dem anderen auch sagen, dass er jetzt eine Entschädigung haben will. Einfach ausziehen, nichts sagen und dann Monate später rückwirkend eine Zahlung zu verlangen – das geht nicht. Also: verlangt werden kann eine Nutzungsentschädigung erst ab dem Zeitpunkt, ab dem sie auch geltend gemacht wird.

Höhe der Nutzungsentschädigung

Wie wird die Nutzungsentschädigung berechnet? Grundsätzlich berechnet sich die Höhe der Nutzungsentschädigung nach der Höhe der ortsüblichen Miete. Hierfür kann in dem für die Stadt oder den Kreis geltenden Mietspiegel geschaut werden. Im Mietspiegel werden die Immobilien nach Baujahr, Größe und Wohnlage unterschiedlich bewertet. Von diesen Faktoren hängt die Höhe der Miete ab.

So erzielt eine neue Wohnung in einer sehr guten Wohnlage einen hohen Mietpreis. Dagegen erzielt eine sehr alte Wohnung in einer schlechten Wohnlage, z.B. an einer Hauptverkehrsstraße, einen deutlich geringeren Mietpreis.

Die gemeinsame Immobilie der Eheleute wird nun, ebenso wie eine Mietwohnung, in diese Kategorien eingeteilt. Dann wird der Mietpreis abgelesen. Dieser Mietpreis pro Quadratmeter ist dann der Nutzungsentschädigung zugrunde zu legen.

Im ersten Jahr der Trennung muss weniger gezahlt werden

Allerdings wird nicht immer die gesamte Quadratmeterzahl der Immobilie zur Berechnung der Nutzungsentschädigung zugrunde gelegt. Dies hängt davon ab, wie lange die Ehegatten bereits getrennt leben.

Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt voneinander, so will es der Gesetzgeber ermöglichen, dass sich die Ehegatten auch wieder versöhnen können. Es sollen daher keine so weitreichenden finanziellen Einschnitte gesetzlich vorgeschrieben werden, die eine Versöhnung erschweren würden. Das bedeutet, dass zur Berechnung der Höhe der Nutzungsentschädigung im ersten Trennungsjahr nicht die gesamte Wohnfläche der Immobilie angesetzt wird.

Vielmehr wird im ersten Jahr nach der Trennung nur der sogenannte subjektive Wohnwert angesetzt. Es wird also nicht geschaut, wie hoch die Wohnfläche der Immobilie tatsächlich ist. Sondern es ist ausschlaggebend, wie viele Quadratmeter der Ehegatte, der in der Immobilie zurückbleibt, tatsächlich benötigen würde. In der Regel wird für eine Einzelperson hier maximal eine Größe von 50 bis 60 Quadratmetern angenommen. Nur diese Größe wird dann mit dem durch den Mietspiegel ermittelten Quadratmeterpreis multipliziert. Liegt der Mietpreis pro Quadratmeter zum Beispiel bei 4,50 €, so ergibt sich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 225,00 € bis 270,00 € monatlich.

Höhe der Nutzungsentschädigung nach einem Jahr Trennung

Leben die Ehegatten bereits ein Jahr oder länger getrennt, dann wird die gesamte Wohnfläche der Immobilie angesetzt. Hat die Immobilie im vorgenannten Fall also eine Wohnfläche von 120 Quadratmetern, dann steigt die Nutzungsentschädigung auf monatlich 540,00 €. Diesen Betrag muss der in der Immobilie verbleibende Ehegatte dann monatlich an den anderen Ehegatten zahlen.

Gemeinsame Immobilienkredite müssen beide Ehepartner bedienen

Doch was ist mit der Nutzungsentschädigung, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist? Wenn monatlich noch Raten bei der Bank geleistet werden müssen?

Es ist nicht so, dass der ausziehende Ehegatte nun mit den Immobilienkrediten nichts mehr zu tun hätte. Haben beide Ehegatten die Kreditverträge bei der Bank unterschrieben, so haftet auch der ausziehende Ehegatte auf die Verbindlichkeiten gemeinsam mit dem anderen Gatten als Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass jeder der Ehegatten die Hälfte der Darlehensraten an die Bank zahlen muss.

Der bleibende Ehegatte hat einen Ausgleichsanspruch

Wenn nun der verbleibende Ehegatte die Kredite alleine zahlt, so hat er*sie einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem ausziehenden Ehepartner. Der verbleibende Ehegatte kann somit fordern, dass sich der andere an sämtlichen Schulden hälftig beteiligt. Das können neben den Krediten auch Hausgelder und notwendige Sanierungsmaßnahmen sein. Und das auch dann, wenn der andere Ehegatte die Immobilie gar nicht mehr nutzt. Diese Zahlungsverpflichtung endet auch nicht mit der Ehescheidung, sondern hängt allein am Status als gemeinsame Eigentümer der Immobilie.

Üblicherweise einigen sich die Ehegatten, was auf Dauer mit der Immobilie geschehen soll. Ist eine solche Einigung allerdings nicht möglich, so kann nach einer rechtskräftigen Ehescheidung ein Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt werden. Ein solcher Antrag kann von jedem der beiden geschiedenen Ehepartner gestellt werden. Die Immobilie wird dann im Wege der Teilungsversteigerung verwertet. Dies bringt allerdings erfahrungsgemäß weniger ein, als ein freihändiger Verkauf der Immobilie. Auch hierbei ist es also von Vorteil, wenn sich die Ehegatten einvernehmlich einigen, was mit der Immobilie geschehen soll. So lange ist allerdings die Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Warum kann ich nicht vergeben?

Nach einer Trennung oder Scheidung können viele Frauen ihrem Ex-Partner nicht vergeben. Auch viele Männer sind nach einer Trennung nur sehr schlecht auf ihre Ex-Partnerin zu sprechen. Spricht man diese Menschen an und fragt sie, ob sie mit der Trennung oder Scheidung jetzt im Reinen sind, so antworten viele: „Das was mein Ex-Partner/meine Ex-Partnerin gemacht hat, war so schlimm, das kann ich nicht vergeben.“ Doch warum ist das so? Dass Menschen selbst nach vielen Jahren nicht vergeben können. Frage Dich selbst: warum kann ich nicht vergeben?

Wenn uns ein anderer Mensch verletzt, dann grollen wir ihm

Die meisten von uns sind so aufgewachsen. Hat einem ein anderer Mensch etwas „angetan“, also etwas getan, was wir nicht wollten, dann sind wir sauer auf diesen Menschen. Wir ärgern uns, immer wieder. Sind wütend auf den Ex-Partner. Ständig denken wir daran und würden die Vergangenheit gern ändern. Und wenn es viele Jahre andauert, wandelt sich die Wut und der Ärger in Groll. Dieser Groll wird dann schön genährt und gepflegt. Immer, wenn wir an den Ex-Partner denken, holen wir all die schlechten Gefühle wieder hervor, die wir mit dieser Person verbinden. Was war der Ex-Partner doch für ein A*loch. Wie gemein er mich behandelt hat. Wie sehr er mich verletzt hat. Und überhaupt – er ist ein durch und durch schlechter Mensch.

Was macht das mit einer Frau, die noch viele Jahre nach einer Trennung oder Scheidung so über ihren Ex-Partner denkt? Führt diese Frau ein glückliches und leichtes Leben? Ich glaube nicht! Doch wieso denken so viele Frauen, dass sie nicht vergeben können, was ihnen bei der Trennung und Scheidung passiert ist?

Vergebung ist der Schlüssel zur Veränderung

Vergebung ist hier der Schlüssel zur Veränderung. Vielleicht bist Du jetzt gerade empört und sagst: „Was, dem Ekel soll ich vergeben? Der hat so viele schlimme Dinge getan, dem kann ich nicht vergeben! Der hat mich belogen und betrogen. Hat die Kinder gegen mich aufgehetzt. War geizig und hat den Unterhalt nicht bezahlt. Dem kann ich all das einfach nicht vergeben! Das war so schlimm!“

Doch was ist, wenn ich Dir sage: Vergebung ist nie für den anderen, Vergebung ist immer nur für Dich selbst!

Immer wieder negative Gefühle fühlen macht das Leben schwer

Jedes Mal, wenn die Wut, der Ärger, die Enttäuschung oder der Groll in Dir wieder hochkommt, erlebst Du die scheinbar „schlechten“ Ereignisse in Deinem Leben wieder und wieder. Du fühlst die schlechten Gefühle nochmals, vielleicht sogar noch viel stärker, als es damals war. Du konservierst Deine schlechten Gefühle und verstärkst sie dadurch. Mit jedem erneuten „Durchleben“ dieser negativen Gefühle erlebst Du die Vergangenheit nochmals neu.

Damit veränderst Du Dein Leben und zwar ins Negative und Schwere. Unser Gehirn kann nämlich nicht unterscheiden zwischen der Realität, also Dingen, die genau jetzt passieren, und Dingen, die allein in unserer Vorstellung passieren. Das glaubst Du nicht?

Die Macht unserer Gedanken

Die Macht unserer Gedanken ist riesengroß. Selbst in der schlechtesten Situation können wir durch eine Veränderung unserer Gedanken große Freude empfinden. Bestes Beispiel hierfür ist Nelson Mandela. Dieser Mann sass unschuldig 27 Jahre lang im Gefängnis. Jede*r hätte verstanden, wenn er wütend oder rachsüchtig gewesen wäre. Aber genau das war er nicht. Während der Haft war er gelassen und teilweise fröhlich, freundlich auch den Gefängniswärtern gegenüber. Seine guten Gedanken bestimmten die Art und Weise, wie er über sein Leben dachte und fühlte. Und wenn ein Unschuldiger im Gefängnis das fast drei Jahrzehnte schafft, dann schaffst Du das auch! Dann musst Du Dich nicht mehr ständig fragen: Warum kann ich nicht vergeben?

Sich selbst vergeben

Noch wichtiger als anderen Menschen zu vergeben ist es meiner Ansicht aber, sich selbst zu vergeben. Denn wenn Du ehrlich bist, Du selbst bist Deine größte Kritikerin! Hör mal in Dich rein, wie Du selbst mit Dir redest, wenn irgendetwas schief läuft. Bist Du dann sanft zu Dir und sagst Dir: „ Ich habe mein Bestes gegeben. Es wird alles gut werden.“ Oder sagst Du Dir eher: „ Wie blöd kann ich eigentlich sein? Warum kriege ich das nie richtig hin? Ich bin so eine Versagerin!“

Sich selbst zu vergeben und sanft zu sich zu sein ist der Schlüssel für ein leichtes und glückliches Leben. Denn ganz ehrlich, wenn Du selbst Dich nicht gut behandelst, wie sollen es dann die anderen Menschen in Deinem Leben tun?

Fang an, sanft mit Dir selbst zu reden

Fang an damit, Dich selbst gut zu behandeln, indem Du Gutes über Dich selbst denkst. Indem Du Dich lobst für all die Dinge, die Du in Deinem Leben erreichst. Für jeden noch so kleinen Erfolg. Wir nehmen viel zu häufig die guten Dinge in unserem Leben für selbstverständlich. Lobe Dich regelmäßig! Klopf Dir selbst auf die Schulter und feiere Deine Erfolge! Du wirst sehen, das verändert Deine Einstellung zu Dir kolossal.

Und wenn etwas nicht so läuft, wie Du es Dir gewünscht hast? Dann sei sanft zu Dir selbst und verständnisvoll. Du bist ein Mensch und zum Menschsein gehört es, Fehler zu machen. Fehler sind sogar wichtig, nur so lernen wir Menschen Neues. Also lobe Dich für Deine Fehler! Sag Dir selbst: „Das ist toll, dass ich jetzt diesen Fehler gemacht habe! Daraus kann ich ganz viel lernen!“

Wenn Du Dir gegenüber milde und sanft geworden bist, dann kannst Du Dir auch alle sogenannten „Fehler“ verzeihen. Denn eigentlich gibt es gar keine Fehler. Es sind Chancen zu wachsen.

Vergib erst Dir selbst und dann Deinem Ex-Partner

Also: Vergib als erstes Dir selbst, dann kannst Du auch Deinem Ex-Partner vergeben. Und ich kann Dir versprechen, das ist ein ganz tolles Gefühl, wenn frau sich nicht mehr ständig fragen muss: Warum kann ich nicht vergeben?

Vergebung, sich selbst und anderen gegenüber, ist ein Schlüssel für ein glückliches und leichtes Leben. Probier es doch am besten gleich mal aus!

Wieder glücklich nach schwerer Trennung

Manche Trennungen sind sehr emotional, kräftezehrend und einfach schwer. Wenn frau mitten in solch einer Trennung steckt kann sie sich meist nicht vorstellen, wie es ist, wieder glücklich nach schwerer Trennung zu sein. Doch egal wie schlimm es im Moment ist, glaub mir, das kann gelingen. Auch Du kannst wieder glücklich nach schwerer Trennung sein.

Eine Trennung ist ein Ausnahmezustand

Ich glaube fest daran, in Ausnahmesituationen zeigen wir unseren wahren Charakter. Eine Trennung oder Scheidung ist ein solcher Ausnahmezustand. Es ist eine große Veränderung im Leben einer jeden Frau. Gewohntes und vielleicht auch Geliebtes bricht weg. Die gewohnten Gefühle von Sicherheit, Geborgenheit und Liebe sind nicht mehr da. Die äußeren Umstände ändern sich. Ein Änderung der Lebensumstände, vielleicht ein Umzug, ein neuer Job. Single sein statt zu zweit durchs Leben zu gehen. Als Alleinerziehende die gemeinsamen Kinder großziehen. Das alles sind gravierende Veränderungen, die eine Frau erst einmal bewältigen muss.

Dazu kommen die emotionalen Verletzungen durch die Trennung. Der Streit mit dem Ex-Partner. Die Vorwürfe, sich selbst und vor allem dem Ex-Partner gegenüber, hören nicht auf. Die alten Wunden können nicht heilen, sie werden immer wieder aufgerissen.

Das Gedankenkarussell

Am schlimmsten jedoch sind die Gedanken und Gefühle, die nicht aufhören wollen. Manche Frauen haben ein richtiges Gedankenkarussell. Immer und immer wieder fragen sie sich: Warum hat die Beziehung nicht gehalten? Wieso verletzt mich mein Ex-Partner immer wieder? Weshalb werde ich die Wut und den Ärger nicht los? Was kann ich tun, um wieder glücklich zu sein?

Die Trennung akzeptieren

Der erste wichtigste Schritt ist, die Trennung zu akzeptieren. Ihr habt euch getrennt, das ist einfach eine Tatsache. Dies zu akzeptieren heißt nicht, es gut zu heißen. Man muss eine Tatsache nicht gut finden, um sie akzeptieren zu können. Aber die Trennung innerlich noch zu leugnen oder nicht wahr haben zu wollen macht es fast unmöglich, mit der Situation positiv umgehen zu können.

Woran erkenne ich, dass ich die Situation noch nicht akzeptiert habe? Daran, dass große Emotionen oder Widerstände hochkommen, jedes Mal wenn Du an die Trennung denkst. Wenn Gedanken aufkommen wie: Hätte ich doch nur dies oder das getan, dann wäre die Trennung nicht passiert. Oder: Wäre mein Partner doch nur so und so, dann wären wir noch zusammen. Dann darfst Du positiv daran arbeiten, den Gedanken der Trennung zu akzeptieren.

Konzentriere Dich auf Dich selbst

Der zweite Schritt: Den Fokus vom Ex-Partner weg zu sich hin zu nehmen. Die Gedanken an ihn zu stoppen und sich auf sich selbst zu konzentrieren. Sind keine gemeinsamen Kinder vorhanden so ist eine Kontaktsperre für den Anfang eine gute Möglichkeit. Keine Treffen oder Telefonate, keine Textnachrichten und auch keine Kontakte auf Social Media. Auch kein heimliches Nachschauen, was er nun auf Facebook oder Instagram gepostet hat! Streiche ihn aus Deinem Leben!

Den Fokus auf sich selbst zu richten bedeutet, die eigenen Gedanken und Gefühle wahrzunehmen. Zu erkennen, was geht eigentlich gerade in mir vor. Was denke ich wirklich. Und dann die Gedanken in eine positive Richtung zu lenken. Gute Gefühle zu entwickeln, indem Du die guten Dinge in Deinem Leben beginnst wertzuschätzen. Hast Du ein Dach über dem Kopf? Ein warmes Zuhause? Genug zu essen im Kühlschrank? Sauberes Trinkwasser und saubere Luft zum Atmen? Frieden und Demokratie in der Gesellschaft, in der Du lebst? Dann werde Dir bewußt, dass Du ein sehr privilegiertes Leben führst! Viele Menschen auf der Erde wären sehr, sehr dankbar, wenn sie das auch hätten.

Dankbarkeit ist Voraussetzung für ein glückliches Leben

Sei dankbar für all die wunderbaren Dinge in Deinem Leben. Für die großen Dinge und auch für jede Kleinigkeit. Jede von uns hat so viele Dinge im Leben, für die sie dankbar sein kann. Sich das bewußt zu machen ändert bereits sehr viel. Täglich Dankbarkeit zu üben ist ein wunderbares Ritual, welches Dein Leben verändern wird. Beginne Deinen Morgen damit, Dir 3 Dinge bewußt zu machen, für die Du dankbar bist. Sprich diese Dankbarkeit ruhig aus! Beende Deinen Tag damit, an 3 Dinge zu denken, für die Du den vergangenen Tag dankbar bist. Vielleicht führst Du auch ein Dankbarkeitstagebuch, in das Du alles notierst, wofür Du dankbar bist.

Dankbarkeit führt zu einer anderen Einstellung dem Leben und den gesamten Lebensumständen gegenüber. Denn der Fokus auf die wunderbaren Dinge im Leben verstärkt diese Dinge. Du wirst mehr wunderbare Dinge wahrnehmen und erleben. Dankbarkeit ist ein sehr wichtiger Schritt in ein glückliches Leben.

Erschaffe Dir ein glückliches Leben

Der dritte Schritt: erschaffe Dir selbst ein glückliches Leben. Warte nicht darauf, dass ein Mann kommt, um Dir ein glückliches Leben zu bieten. Das wird nicht passieren! Kein Mann kann Dich glücklich machen, wenn Du es nicht zuerst selbst tust!

Und egal wie Deine Lebensumstände jetzt sein mögen, Du kannst Dich jeden Moment dafür entscheiden, glücklich zu sein. Ja, Du hast richtig gelesen. Glück ist eine Entscheidung!

Glück hängt nicht von den Lebensumständen ab. Deine Einstellung zum Leben ist entscheidend für Dein Glücklichsein. Die Umstände und andere Menschen mögen nicht zu beeinflußen sein, aber Deine Einstellung dazu kannst Du jederzeit ändern.

Das ist das Geheimnis, um wieder glücklich nach schwerer Trennung zu sein. Entscheide Dich dazu, die Dinge in Deinem Leben positiv zu bewerten und glücklich zu sein. Es ist Deine Entscheidung!

Zugewinnausgleich – was ist das?

Lassen sich Eheleute scheiden, so wird meist auch die Aufteilung des in der Ehe erworbenen Vermögens vorgenommen. In vielen Fällen ist das die Durchführung des sogenannten Zugewinnausgleichs. Zugewinnausgleich – was ist das?

Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Haben die Eheleute keinen notariellen Vertrag abgeschlossen, mit dem sie ihren Güterstand während der Ehe geändert haben, so leben sie in dem vom Gesetz vorgesehenen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser Begriff ist sehr irreführend. Denn es ist gerade keine Gemeinschaft der Vermögen oder der Güter der Eheleute. Vielmehr bleibt jedem Ehegatten das Eigentum, das er in die Ehe eingebracht hat. Und Vermögen, das ein Ehegatte während der Ehezeit erworben hat, bleibt auch sein Vermögen. Die Ehegatten bilden nur dann gemeinsames Eigentum, wenn sie Vermögen zu gemeinsamem Eigentum erworben haben. Ansonsten bleibt es bei getrennten Vermögensmassen.

Ermittlung des Anfangsvermögens

Was ist das nun, der Zugewinnausgleich? Da beide Ehegatten weiterhin Eigentümer ihres Vermögens bleiben, wird nach Beendigung der Ehe nur der Zugewinn, den jeder Ehegatte während der Ehezeit erzielt hat, ausgeglichen. Das bedeutet, es wird geschaut, wieviel Vermögen jeder Ehegatte am Tag der Eheschließung hatte. Da wird alles zusammengezählt. Guthaben auf Sparkonten, Girokonten, Aktiendepots und Bausparverträgen. Immobilien, sonstige Wertgegenstände wie z.B. Münzen oder wertvolle Gemälde. Fahrzeuge, ob nun Pkw oder Motorräder. Und Lebensversicherungen, wenn diese als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Alle diese Aktiva werden zusammengezählt.

Lebensversicherungen, die als Rente gezahlt werden, fallen übrigens nicht in den Zugewinnausgleich. Diese werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei der Ehescheidung ausgeglichen.

Aktiva und Passiva werden berücksichtigt

Genauso werden die Passiva erfasst. Also Darlehen oder Kredite, die zum Zeitpunkt der Eheschließung bestanden. Ob nun bei einer Bank oder z.B. BafÖG-Kredite. Sonstige Verbindlichkeiten, ob nun beim Finanzamt oder bei Verwandten. Auch diese Passiva werden zusammengezählt.

Dann zieht man die Passiva von den Aktiva ab und erhält einen Wert. Dieser Wert ist das sogenannte Anfangsvermögen. Dieses Anfangsvermögen wird für beide Eheleute getrennt ermittelt. Jeder der Ehegatten hat also einen eigenen Wert als Anfangsvermögen.

Ist das Anfangsvermögen ermittelt, so wird dieses auch noch indexiert. Das heißt, es wird in einer Tabelle nachgeschaut, wie der Kaufkraftverlust seit der Eheschließung war. Wenn die Ehe lange gedauert hat kann dieser Kaufkraftverlust schon immens sein. Mit der Indexierung wird dies ausgeglichen.

Ermittlung des Endvermögens

Dann wird das Endvermögen ermittelt. Stichtag ist hier nicht etwa der Tag der Ehescheidung. Sondern es ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den Ehegatten, der die Scheidung nicht beantragt hat. Zur Erklärung: einer der Ehegatten reicht durch eine Anwältin oder einen Anwalt einen Antrag auf Ehescheidung beim örtlich zuständigen Amtsgericht/Familiengericht ein. Dieser Scheidungsantrag wird dann durch das Gericht dem anderen Ehegatten zugestellt. Und dieser Tag der Zustellung des Scheidungsantrags ist der Stichtag für das Endvermögen.

Genauso wie für das Anfangsvermögen wird nun auch für jeden Ehegatten separat das Endvermögen ermittelt. Es werden alle Vermögenspositionen zusammengezählt. Sowohl die Aktiva, wie auch die Passiva. Hierbei geht es nur um die Vermögenswerte jedes einzelnen Ehegatten. Sollten die Ehegatten während der Ehe gemeinsames Vermögen erworben haben, so wird dieses zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Haben die Eheleute zum Beispiel zusammen eine Immobilie gekauft und es stehen beide zur Hälfte im Grundbuch, dann wird der Wert der Immobilie auch zur Hälfte jedem Ehegatten zugerechnet. Gehört einem Ehegatten drei Viertel der Immobilie und dem anderen nur ein Viertel, dann wird der jeweilige Wert dem Vermögen zugerechnet.

Genauso verhält es sich mit den Passiva. Es wird für jeden Ehegatten ermittelt, wieviele Schulden er/sie hat. Haben die Ehegatten gemeinsam Schulden aufgenommen, z.B. für eine Immobilie, so werden ihnen jeweils die Hälfte der Schulden zugerechnet. Und dies unabhängig davon, wer in der Ehe die Kreditraten gezahlt hat. Ab der Trennung sind nämlich die Ehegatten jeweils hälftig zur Zahlung der Kreditraten verpflichtet.

Auch für das Endvermögen werden die Passiva wieder von den Aktiva abgezogen. So erhält man für jeden Ehegatten ein individuelles Endvermögen.

Anfangsvermögen minus Endvermögen ergibt den Zugewinn

Nun wird das Anfangsvermögen mit dem Endvermögen verglichen. Zieht man das Endvermögen vom jeweiligen Anfangsvermögen ab, so ergibt sich der Zugewinn. Danach wird geschaut, wie hoch die Differenz in den beiden Zugewinnen ist. Derjenige Ehegatte, der den höheren Zugewinn erzielt hat, muss dann die Hälfte der Differenz an den anderen Ehegatten zahlen. Und diese Zahlung ist der Zugewinnausgleich. Im Ergebnis sollen nämlich beide Ehegatten den gleichen Zugewinn bekommen.

Zur Verdeutlichung ein ganz einfaches Beispiel. Nehmen wir an, die Eheleute waren sehr jung, als sie geheiratet haben. Sie hatten jede*r noch kein Vermögen und auch keine Schulden. Das Anfangsvermögen für jeden Ehegatten ist daher 0 Euro.

Am Ende der Ehe betrug nun das Endvermögen für einen Ehegatten 100.000 Euro und für den anderen Ehegatten 50.000 Euro. Nun muss der Ehegatte, der einen Zugewinn von 100.000 Euro erzielt hat, dem anderen Ehegatten die Hälfte der Differenz zahlen, also 25.000 Euro. Damit haben dann beide Ehegatten einen Zugewinn erzielt in Höhe von 75.000 Euro.

Der Zugewinn wird in einer Geldsumme gezahlt

Der Zugewinnausgleich ist im Übrigen ausschließlich auf die Zahlung einer Geldsumme ausgerichtet. Es kann daher nicht verlangt werden, dass der Ehegatte dem anderen einen bestimmten Gegenstand überträgt.

Insbesondere bei langen Ehen ist die Höhe des Zugewinnausgleichs recht schwierig einzuschätzen. Erst wenn wirklich alle Daten vorliegen kann beurteilt werden, wer von den Ehegatten wieviel an den anderen Ehegatten zahlen muss. Diese Berechnung sollte auch wirklich nur eine Anwältin oder ein Anwalt vornehmen.

Lernen als Single glücklich zu sein

Nach einer Trennung ist es die logische Folge, das Single-Sein. An die Stelle eines Paares sind einzelne Personen getreten. Eine Trennung bedeutet im Regelfall, dass zumindest eine*r der Beteiligten nicht glücklich war in der Beziehung. Sonst hätte es ja keine Trennung gegeben. Aber jetzt ist es wichtig zu lernen, als Single glücklich zu sein.

Trennung mit Partner der „warm wechselt“

Es gibt sicherlich auch Trennungen, die zumindest eine*n der Partner*innen nicht als Single zurücklässt. Es sind diejenigen Partner, die „warm wechseln“. Diese haben bereits eine neue Partnerschaft, wenn die alte zerbricht. Unbestätigten Angaben zufolge sollen es mehr Männer als Frauen sein, die „warm wechseln“. Die eine bestehende Partnerschaft also erst dann verlassen, wenn die nächste Partnerin schon bereit steht.

Eine solche Vorgehensweise verletzt die bisherige Partnerin meist sehr. Auf diese Weise durch eine andere Frau ersetzt zu werden, wenn die Partnerschaft noch nicht offiziell beendet ist, hinterlässt bei diesen Frauen sehr schmerzhafte Gefühle. Frau fühlt sich wie ein Gegenstand ausgetauscht, nicht wertgeschätzt oder geachtet. Die Tatsache, dass der Partner nicht das Gespräch gesucht hat, sondern Fakten geschaffen hat, verletzt tief.

Die Zeit heilt keine negativen Gefühle

Diese negativen Gefühle führen dann auch häufig dazu, dass die Frauen mit der Trennung an sich sehr schwer umgehen können. Auch wenn sie selbst vielleicht schon länger das Gefühl hatten, dass die Partnerschaft sie nicht mehr wirklich erfüllt hat. Sie sind tief verletzt und reagieren häufig mit Wut und Eifersucht auf die neue Partnerin.

Dieser Zustand kann bei den betroffenen Frauen auch jahrelang anhalten. Da stimmt es einfach nicht, dass Zeit alle Wunden heilt. Die negativen Gefühle, insbesondere in Bezug auf den Ex-Partner, verschwinden nicht einfach. Egal, wie viel Zeit ins Land geht.

Die Wut auf den Ex-Partner und der Wunsch, er möge jetzt einmal richtig für die miese Art der Trennung bezahlen, bleiben. Sie verstärken sich unter Umständen noch. Um so mehr natürlich, wenn der Ex-Partner bereits ein neues glückliches Leben lebt. Was die meisten Frauen in dieser Situation nicht verstehen: sie machen mit diesen negativen Gefühlen nur ihr eigenes Leben kaputt, nicht jedoch das Leben des Ex-Partners. Doch wie geht das nun, lernen als Single glücklich zu sein?

Den Fokus vom Ex-Partner weg zu sich hin nehmen

Zuerst einmal gilt es, den Fokus weg vom Ex-Partner zu nehmen. In den Köpfen vieler Frauen ist nach der Trennung der Ex omnipräsent. Was er tut, was er nicht tut. Was er sagt oder nicht sagt. Wie er lebt oder mit wem er seine Zeit verbringt. Und alles ist Anlass zu Trauer, Wut oder Verbitterung. Daher ist es so wichtig, dass frau den Fokus erst einmal auf sich lenkt.

Jede Frau in Trennung sollte sich fragen: „Was tut mir jetzt richtig gut?“ Ist es eine kleine Auszeit und sei es nur ein Spaziergang in der Sonne? Oder ist es eine neue Beschäftigung, ein neues Hobby? Etwas, was frau schon immer tun wollte? Vielleicht tut es auch gut, Freundinnen zu kontaktieren, die frau länger nicht gesprochen oder gesehen hat.

Wichtig ist in diesem Stadium, nicht ständig vom Ex-Partner zu sprechen. Damit ist er auch ständig präsent. Vielleicht ist auch eine Kontaktsperre möglich. Dann wird frau nicht ständig an ihn erinnert.

Am besten ist positive Ablenkung, wie auch immer diese für jede Frau aussehen mag. Denn wenn das eigene Leben immer schöner wird, rückt der Ex-Partner mit seinem neuen Leben immer mehr in den Hintergrund.

Selbstliebe als Voraussetzung für ein glückliches Single-Leben

Das Erlernen von Selbstliebe ist ein weiterer wichtige Schritt hin zu einem glücklichen Leben. Sich selbst zu lieben ist kein Egoismus, wie manche es vermitteln wollen. Ich darf mich selbst als wichtigstem Menschen in meinem Leben uneingeschränkt lieben. Denn wenn ich es nicht mache, wie kann ich es von anderen erwarten?

Es kann auch hilfreich sein, sich die Gründe für das Scheitern der Beziehung einmal ganz nüchtern anzusehen. Wie war es denn wirklich? Vielleicht hat sich frau ja im Laufe der Beziehung viel zu sehr dem (Ex-) Partner angeglichen. Hat Dinge aufgegeben, die ihr wichtig waren, nur um ihm zu gefallen. Vielleicht hat frau auch viele Differenzen in der Beziehung gar nicht sehen wollen. Denn wenn frau zugibt, in einer Partnerschaft mit Schwierigkeiten zu leben, dann müsste frau ja auch etwas ändern. Und Änderungen wollen wir meist nicht.

Viele Frauen erzählen mir einige Zeit nach der Trennung, dass sie im Grunde genommen diese Beziehung auch nicht mehr wollten. Dass sie aber nicht den Mut hatten, sie zu beenden. Sie hatten schlicht Angst davor, allein zu sein.

Folgen des Alleinseins

Denn Alleinsein bedeutet vieles. Es bedeutet, sich um sich selbst zu kümmern, ohne sich auf eine andere Person zu verlassen. Sich all die Dinge zu geben, die frau vielleicht sonst von einem Partner erwartet hat. Und Single zu sein bedeutet, mit dem Stigma der Gesellschaft zu leben. Eine Gesellschaft, die unterschwellig immer noch suggeriert, wer Single ist, ist nicht vollständig.

Doch ich halte genau das Gegenteil für richtig und wichtig. Nach einer Trennung ist es absolut notwendig, erst einmal zu lernen, als Single glücklich zu sein. Egal, ob frau noch einmal eine Partnerschaft eingehen möchte oder nicht.

Wenn frau Single bleibt, dann wäre es ja geradezu fatal, sich deswegen immer unglücklich zu fühlen. Immer auf Paare zu schielen und jede Frau zu beneiden, die in einer Partnerschaft lebt. Egal, in welchem Zustand diese Partnerschaft auch sein mag. Für das eigene Lebensglück ist es entscheidend, auch als Single glücklich und zufrieden zu leben. Alles andere ist verschwendete Lebenszeit.

Und wenn frau eine neue Partnerschaft möchte? Auch dann ist es in meinen Augen absolut notwendig zu lernen, als Single glücklich zu sein. Denn eine erfüllte Partnerschaft kann nur gelingen, wenn ich keinen Partner brauche um glücklich zu sein.

Jede Frau darf sich selbst glücklich machen

Es ist ein Irrglaube, dass mich ein Partner auf Dauer glücklich machen kann. Der liebevollste und beste Partner kann das nicht. Es gibt nur eine Person, die mich auf Dauer glücklich machen kann. Und das bin ich selbst.

Zu lernen als Single glücklich zu sein ist daher die Voraussetzung dafür, eine glückliche und erfüllte Partnerschaft zu führen. Diese gelingt nämlich nur, wenn beide Partner bereits glücklich und erfüllt sind. Dann dieses Glück zusammen zu leben ist die Kirsche auf der Torte. Alles andere ist ein Ausnutzen des Partners und führt früher oder später zum Scheitern der Beziehung.

Also liebe Frauen, tut nach einer Trennung alles, um ein glücklicher Single zu sein! Dann ist es zweitrangig, wie der Ex-Partner lebt. Oder ob ihr wieder in einer neuen Partnerschaft lebt oder nicht. Nichts ist wichtiger, als sich für ein glückliches Leben zu entscheiden. Jeden Tag wieder. Erst recht als Single!

Wie lange muss Unterhalt nach Scheidung gezahlt werden?

Nach einer Scheidung muss häufig ein Ex-Partner dem anderen weiter Unterhalt zahlen. Doch wie lange muss Unterhalt nach der Scheidung gezahlt werden?

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

Zuerst einmal ist wichtig zu verstehen, dass es zwei unterschiedliche Anspruchsgrundlagen für den Ehegattenunterhalt gibt. Zum einen den Anspruch auf Trennungsunterhalt. Das bedeutet, während die Ehegatten getrennt leben, aber noch nicht rechtskräftig geschieden sind, muss der leistungsstärkere Ehegatte Unterhalt an den nicht so leistungsfähigen Ehegatten zahlen.

Zum anderen gibt es den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Dieser Unterhalt wird nach der rechtskräftigen Ehescheidung geleistet. Bei einer kurzen Ehe von unter drei Jahren wird regelmäßig kein nachehelicher Unterhalt geschuldet. Doch wie lange muss nun dieser nacheheliche Unterhalt nach Scheidung gezahlt werden?

Grundsatz der Eigenverantwortung

Grundsätzlich geht das Gesetz davon aus, dass nach einer Ehescheidung jeder Ehegatte selbst für den Lebensunterhalt aufkommt. Das ist der Grundsatz der Eigenverantwortung. Es besteht nur ausnahmsweise ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt und nur aus folgenden Gründen: wegen Betreuung eines Kindes (§ 1570 BGB), aufgrund des Alters (§1571 BGB), wegen Krankheit oder Gebrechen (§1572 BGB), wegen Erwerbslosigkeit (§1573 Abs.1 BGB), zur Aufstockung (§1573 Abs.2 BGB), aufgrund Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (§1575 BGB) oder aus Billigkeitsgründen (§1576 BGB). Nur wenn eine dieser Anspruchsgrundlagen gegeben ist, hat der Ehegatte einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Nachehelicher Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes

Die erste Anspruchsgrundlage, Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes, ist die häufigste. Hat die Kindesmutter während bestehender Ehe die Kinder betreut und soll sie dies auch weiterhin tun, kann sie einen Unterhaltsanspruch haben. Für den Fall nämlich, dass die Kinder zum Zeitpunkt der Ehescheidung noch so klein, dass sie weiterhin intensive Betreuung durch die Mutter benötigen. Dann kann von der Mutter nicht erwartet werden, dass sie allein ihren Lebensunterhalt verdient. Sie kann allenfalls in Teilzeit erwerbstätig sein und verdient damit in der Regel viel weniger als der Kindesvater. Dann hat sie grundsätzlich einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Nachehelicher Unterhalt wegen Alter oder Krankheit

Oder eine Ehe hat sehr lange gedauert, also mehr als 20 Jahre. Und während der gesamten Ehezeit hat die Ehefrau die Kinder erzogen und den Haushalt erledigt. Sie ist keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen. Zum Zeitpunkt der Ehescheidung ist sie 20 Jahre oder noch länger nicht mehr ihrem Beruf nachgegangen. Sie findet aufgrund ihres Alters keinen Arbeitsplatz mehr. Dann hat auch sie grundsätzlich einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Oder einer der Ehegatten ist in der Ehe schwer krank geworden. Aufgrund dieser Krankheit kann der Ehegatte nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten. Dann hat auch dieser Ehegatte grundsätzlich einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts

Der nacheheliche Unterhaltsanspruch hat zwei Voraussetzungen. Erste Voraussetzung: Der Unterhaltsberechtigte hat ein geringeres Nettoeinkommen als der Unterhaltspflichtige. Dies kann sein, weil die Unterhaltsberechtigte wegen der Betreuung der Kinder nur Teilzeit arbeiten kann, während der Unterhaltsverpflichtete in Vollzeit erwerbstätig ist. Oder die Unterhaltsberechtigte kann wegen ihres Alters oder einer Erkrankung nicht arbeiten. In all diesen Fällen ist die erste Voraussetzung für den nachehelichen Unterhaltsanspruch erfüllt.

Zweite Voraussetzung: Der Einkommensunterschied beruht auf ehebedingten Nachteilen. Was bedeutet das, ehebedingte Nachteile?

Sog. ehebedingte Nachteile

Nachteile sind dann ehebedingt, wenn der Nachteil auf einem Umstand beruht, der während der Ehe eingetreten ist. Häufig entstehen diese Nachteile durch die von den Ehegatten praktizierte Rollenverteilung während der Ehe. Ein ehebedingter Nachteil liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Ehegatte sich entschließt, seinen Arbeitsplatz aufzugeben, um die Haushaltsführung und Kinderbetreuung zu übernehmen. Oder wenn die Ehegatten gemeinsam während bestehender Ehe beschließen, dass ein Ehegatte die Führung des Haushalts übernimmt, während der andere Ehegatte erwerbstätig ist. Dann sind die Nachteile, die dem Ehegatten nach der rechtskräftigen Scheidung in den Erwerbseinkünften entstehen, ehebedingte Nachteile. Es liegt aber auch ein ehebedingter Nachteil vor, wenn der Ehegatte während bestehender Ehe erkrankt und deswegen nach der Scheidung nicht arbeiten kann.

Höhe des nachehelichen Unterhalts

Die Höhe des nachehelichen Unterhalts hängt davon ab, wie hoch die Einkünfte der beteiligten Ehegatten sind. Grundlage zur Ermittlung der Höhe des Unterhalts ist das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Grundsätzlich beläuft sich der Unterhalt an die Frau bei Trennung auf 3/7 bzw. 45% des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, sofern die Ehefrau nicht erwerbstätig ist. Hier kommt es aber auf die genaue Berechnung im Einzelfall an.

Doch wie lange muss der Unterhalt nach der Scheidung gezahlt werden? Früher galt: einmal Arztgattin, immer Arztgattin. Das hieß, der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt war selten zeitlich begrenzt. Selbst eine relativ kurze Ehe konnte einen lebenslangen Anspruch auf Unterhalt auslösen.

Dies hat sich geändert. Einen zeitlich unbegrenzten Unterhaltsanspruch gibt es grundsätzlich nicht mehr. Allerdings fehlt im Gesetz eine Regelung, die bestimmt, wie lange der nacheheliche Unterhalt gezahlt werden muss. Daher ist in jedem Einzelfall genau abzuwägen, wie lange der nacheheliche Unterhaltsanspruch besteht.

Dauer des Unterhalts hängt von der Ehedauer ab

Aktuell gibt es in der Rechtsprechung die Faustregel, dass die Dauer des nachehelichen Unterhaltsanspruchs begrenzt ist auf ein Drittel bis auf die Hälfte der Ehedauer. Sind also die Ehegatten zum Beispiel 12 Jahre verheiratet gewesen, dann wird in der Regel nachehelicher Unterhalt für die Dauer von 4 bis 6 Jahren nach Rechtskraft der Ehescheidung gezahlt. Entscheidend ist aber immer der Einzelfall.

Wie lange nach einer Scheidung Unterhalt gezahlt werden muss kann also nicht pauschal beantwortet werden. Jeder Fall muss einzeln betrachtet werden. Im Zweifel lohnt es sich also, eine Fachanwältin für Familienrecht zu kontaktieren.