Wie lange muss Unterhalt nach Scheidung gezahlt werden?

Wie lange muss Unterhalt nach Scheidung gezahlt werden?

Nach einer Scheidung muss häufig ein Ex-Partner dem anderen weiter Unterhalt zahlen. Doch wie lange muss Unterhalt nach der Scheidung gezahlt werden?

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

Zuerst einmal ist wichtig zu verstehen, dass es zwei unterschiedliche Anspruchsgrundlagen für den Ehegattenunterhalt gibt. Zum einen den Anspruch auf Trennungsunterhalt. Das bedeutet, während die Ehegatten getrennt leben, aber noch nicht rechtskräftig geschieden sind, muss der leistungsstärkere Ehegatte Unterhalt an den nicht so leistungsfähigen Ehegatten zahlen.

Zum anderen gibt es den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Dieser Unterhalt wird nach der rechtskräftigen Ehescheidung geleistet. Bei einer kurzen Ehe von unter drei Jahren wird regelmäßig kein nachehelicher Unterhalt geschuldet. Doch wie lange muss nun dieser nacheheliche Unterhalt nach Scheidung gezahlt werden?

Grundsatz der Eigenverantwortung

Grundsätzlich geht das Gesetz davon aus, dass nach einer Ehescheidung jeder Ehegatte selbst für den Lebensunterhalt aufkommt. Das ist der Grundsatz der Eigenverantwortung. Es besteht nur ausnahmsweise ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt und nur aus folgenden Gründen: wegen Betreuung eines Kindes (§ 1570 BGB), aufgrund des Alters (§1571 BGB), wegen Krankheit oder Gebrechen (§1572 BGB), wegen Erwerbslosigkeit (§1573 Abs.1 BGB), zur Aufstockung (§1573 Abs.2 BGB), aufgrund Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (§1575 BGB) oder aus Billigkeitsgründen (§1576 BGB). Nur wenn eine dieser Anspruchsgrundlagen gegeben ist, hat der Ehegatte einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Nachehelicher Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes

Die erste Anspruchsgrundlage, Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes, ist die häufigste. Hat die Kindesmutter während bestehender Ehe die Kinder betreut und soll sie dies auch weiterhin tun, kann sie einen Unterhaltsanspruch haben. Für den Fall nämlich, dass die Kinder zum Zeitpunkt der Ehescheidung noch so klein, dass sie weiterhin intensive Betreuung durch die Mutter benötigen. Dann kann von der Mutter nicht erwartet werden, dass sie allein ihren Lebensunterhalt verdient. Sie kann allenfalls in Teilzeit erwerbstätig sein und verdient damit in der Regel viel weniger als der Kindesvater. Dann hat sie grundsätzlich einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Nachehelicher Unterhalt wegen Alter oder Krankheit

Oder eine Ehe hat sehr lange gedauert, also mehr als 20 Jahre. Und während der gesamten Ehezeit hat die Ehefrau die Kinder erzogen und den Haushalt erledigt. Sie ist keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen. Zum Zeitpunkt der Ehescheidung ist sie 20 Jahre oder noch länger nicht mehr ihrem Beruf nachgegangen. Sie findet aufgrund ihres Alters keinen Arbeitsplatz mehr. Dann hat auch sie grundsätzlich einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Oder einer der Ehegatten ist in der Ehe schwer krank geworden. Aufgrund dieser Krankheit kann der Ehegatte nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten. Dann hat auch dieser Ehegatte grundsätzlich einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts

Der nacheheliche Unterhaltsanspruch hat zwei Voraussetzungen. Erste Voraussetzung: Der Unterhaltsberechtigte hat ein geringeres Nettoeinkommen als der Unterhaltspflichtige. Dies kann sein, weil die Unterhaltsberechtigte wegen der Betreuung der Kinder nur Teilzeit arbeiten kann, während der Unterhaltsverpflichtete in Vollzeit erwerbstätig ist. Oder die Unterhaltsberechtigte kann wegen ihres Alters oder einer Erkrankung nicht arbeiten. In all diesen Fällen ist die erste Voraussetzung für den nachehelichen Unterhaltsanspruch erfüllt.

Zweite Voraussetzung: Der Einkommensunterschied beruht auf ehebedingten Nachteilen. Was bedeutet das, ehebedingte Nachteile?

Sog. ehebedingte Nachteile

Nachteile sind dann ehebedingt, wenn der Nachteil auf einem Umstand beruht, der während der Ehe eingetreten ist. Häufig entstehen diese Nachteile durch die von den Ehegatten praktizierte Rollenverteilung während der Ehe. Ein ehebedingter Nachteil liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Ehegatte sich entschließt, seinen Arbeitsplatz aufzugeben, um die Haushaltsführung und Kinderbetreuung zu übernehmen. Oder wenn die Ehegatten gemeinsam während bestehender Ehe beschließen, dass ein Ehegatte die Führung des Haushalts übernimmt, während der andere Ehegatte erwerbstätig ist. Dann sind die Nachteile, die dem Ehegatten nach der rechtskräftigen Scheidung in den Erwerbseinkünften entstehen, ehebedingte Nachteile. Es liegt aber auch ein ehebedingter Nachteil vor, wenn der Ehegatte während bestehender Ehe erkrankt und deswegen nach der Scheidung nicht arbeiten kann.

Höhe des nachehelichen Unterhalts

Die Höhe des nachehelichen Unterhalts hängt davon ab, wie hoch die Einkünfte der beteiligten Ehegatten sind. Grundlage zur Ermittlung der Höhe des Unterhalts ist das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Grundsätzlich beläuft sich der Unterhalt an die Frau bei Trennung auf 3/7 bzw. 45% des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, sofern die Ehefrau nicht erwerbstätig ist. Hier kommt es aber auf die genaue Berechnung im Einzelfall an.

Doch wie lange muss der Unterhalt nach der Scheidung gezahlt werden? Früher galt: einmal Arztgattin, immer Arztgattin. Das hieß, der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt war selten zeitlich begrenzt. Selbst eine relativ kurze Ehe konnte einen lebenslangen Anspruch auf Unterhalt auslösen.

Dies hat sich geändert. Einen zeitlich unbegrenzten Unterhaltsanspruch gibt es grundsätzlich nicht mehr. Allerdings fehlt im Gesetz eine Regelung, die bestimmt, wie lange der nacheheliche Unterhalt gezahlt werden muss. Daher ist in jedem Einzelfall genau abzuwägen, wie lange der nacheheliche Unterhaltsanspruch besteht.

Dauer des Unterhalts hängt von der Ehedauer ab

Aktuell gibt es in der Rechtsprechung die Faustregel, dass die Dauer des nachehelichen Unterhaltsanspruchs begrenzt ist auf ein Drittel bis auf die Hälfte der Ehedauer. Sind also die Ehegatten zum Beispiel 12 Jahre verheiratet gewesen, dann wird in der Regel nachehelicher Unterhalt für die Dauer von 4 bis 6 Jahren nach Rechtskraft der Ehescheidung gezahlt. Entscheidend ist aber immer der Einzelfall.

Wie lange nach einer Scheidung Unterhalt gezahlt werden muss kann also nicht pauschal beantwortet werden. Jeder Fall muss einzeln betrachtet werden. Im Zweifel lohnt es sich also, eine Fachanwältin für Familienrecht zu kontaktieren.

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