Trennung – wer bleibt im Haus?

Trennung – wer bleibt im Haus?

Jetzt ist es passiert – ihr habt Euch getrennt. Ob die Trennung einvernehmlich geschehen ist oder einer von Euch die Entscheidung allein getroffen hat, ab jetzt werdet ihr getrennt leben. Wahrscheinlich habt ihr bislang gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus gelebt. Doch das ist jetzt vorbei. Jetzt stellst Du Dir die Frage: Trennung – und wer bleibt im Haus?

Eine Wohnung ist voller gemeinsamer Erinnerungen

Egal wie lange ihr zusammen gelebt habt, an einer gemeinsamen Wohnung hängen viele Erinnerungen. Wahrscheinlich habt ihr viel Zeit und Geld in diesen Wohnraum gesteckt. Habt gemeinsam geplant, die Möbel ausgesucht, die Wände gestrichen oder tapeziert, den Fußboden gelegt und alles nach Eurem Geschmack dekoriert. Bestimmt hängen viele Fotos von Euch und Euren Liebsten an den Wänden und auch andere Erinnerungsstücke an gemeinsam verbrachte Urlaube, gemeinsam gefeierte Feste und andere schöne Momente sind vorhanden. All das muss jetzt zwischen Euch beiden aufgeteilt werden.

In Bezug auf die beweglichen Dinge wie Möbel und Dekoration ist eine Teilung recht einfach möglich. Ihr müsst Euch absprechen, wer was behalten will bzw. mitnehmen darf. Dabei gibt es keine starre Regelung oder Vorgaben. Natürlich behält jeder seine persönlichen Dinge oder Geschenke. Über den Rest müsst ihr Euch einigen.

Meist deutlich schwieriger zu beantworten ist die Frage, wer nach einer Trennung im Haus oder der Wohnung bleibt, zumindest wenn beide weiter dort wohnen bleiben wollen. Zieht einer freiwillig aus bzw. wollen beide ausziehen, gibt es kein Problem. Möchten aber beide weiter in der Wohnung oder im Haus leben muss eine Lösung her.

Die Zuweisung der Nutzung durch das Amtsgericht

Während der Trennungszeit gibt es zumindest die juristische Möglichkeit, dass sich einer der Ehepartner die Wohnung zur Nutzung zuweisen lässt. Das bedeutet, beide Ehepartner wollen in der Wohnung bzw. Haus bleiben und können keine Einigung darüber erzielen. Dann kann beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden, dass einem Ehepartner die Nutzung erlaubt wird. Wohlgemerkt, das gilt nur die Zeit der Trennung (also die Zeit bis zur rechtskräftigen Ehescheidung) und umfasst auch nur die Nutzung der Immobilie. An den Eigentumsverhältnissen ändert sich durch eine sog. Nutzungszuweisung also nichts. Es bleibt bei den bisherigen Eigentumsverhältnissen. Stehen also beide Ehepartener als hälftige Miteigentümer im Grundbuch, so bleibt es beim Miteigentum. Steht einer der Ehepartner allein im Grundbuch, so ist er weiterhin alleiniger Eigentümer der Immobilie. Egal , wer von beiden die Immobilie nutzt.

Doch wer hat die größten Chancen, nach einer Trennung im Haus bleiben zu können?

Gleich vorweg, auch wenn einem Ehepartner die Wohnung allein gehört, sie also in seinem Alleineigentum steht, heißt dies nicht, dass auch dieser Ehepartner automatisch die Nutzung der bisherigen Ehewohnung bekommt. Denn nochmals, es geht nur um die Nutzung der Wohnung, nicht um eine Änderung der Eigentumsverhältnisse.

Wer darf die gemeinsame Wohnung nutzen?

Bei der Frage, wer nach einer Trennung im Haus bleibt, wird abgewogen, wer in größerem Maße auf die Nutzung der bisherigen Ehewohnung angewiesen ist. Bleiben zum Beispeil gemeinsame Kinder bei einem der Ehepartner, so wird im Zweifel diesem die ehemalige Ehewohnung zur Nutzung zugewiesen werden. Oder hat ein Ehepartner seine Erwerbstätigkeit bisher von Zuhause aus ausgeübt ist auch das ein Grund, diesem die Ehewohnung während der Trennungszeit zur Nutzung zuzuweisen. Oder aber einer der Ehepartner ist finanziell sehr gut gestellt, während der andere Ehepartner nicht über ausreichende Mittel verfügt, um sich eine andere Wohnung anzumieten. Dann wird im Zweifel dem nicht so vermögenden Ehepartner die Wohnung zugewiesen werden.

Im Übrigen ist nicht entscheidend, wer bislang die Hauptlast der Kosten der Wohnung oder des Hauses getragen hat. In einer Ehe haben beide Ehepartner gemeinsam gewirtschaftet und jeder hat (s)einen Teil zu der gemeinsamen Vermögensbildung beigetragen. Dass dies sehr selten genau hälftig aufgeteilt wurde, liegt in der Natur der Sache. Ich jedenfalls kenne kein Ehepaar, welches alle Kosten und Investitionen immer genau zu 50% beglichen hat. Meist ist einfach einer der Partner finanziell stärker als der andere. Diese finanzielle Stärke allein entscheidet aber nicht darüber, wer nach einer Trennung im Haus bleibt.

Ist es allerdings so, dass einer der Ehepartner, der gerne in der Immobilie verbleiben möchte, auf keinen Fall die anfallenden Kosten dieser Wohnung oder dieses Hauses aufbringen kann, dann wird voraussichtlich auch keine Nutzungszuweisung erfolgen.

Die angeführten Punkte sind also nur eine grobe Richtschnur, denn kein Fall ist wie der andere. Es muss ganz genau geschaut werden, wie in dem konkreten Einzelfall die Verhältnisse sind. Nur dann kann beurteilt werden, wer nach einer Trennung im Haus bleibt.

4 Kommentare
  1. Rudi Sterzer sagt:

    Danke für die Richtschnur, wer in der Wohnung bleiben darf. Mein Bruder befindet sich gerade im Scheidungsprozess und natürlich möchte keiner der beiden ausziehen. Interessant, dass Eigentum nicht automatisch Nutzung garantiert. Er hatte aber eh vor, einen Anwalt für Scheidungsrecht aufzusuchen.

  2. Dietrich sagt:

    Okay, die Frage „wer bleibt im Haus“ ist interessant bei einer Trennung. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema.

    1. Regina sagt:

      Das freut mich, dass Ihnen der Artikel weiterhelfen konnte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert