Ehevertrag sinnvoll oder nicht?

Ehevertrag sinnvoll oder nicht?

Trennen sich Eheleute so kommt immer wieder die Frage nach einem Ehevertrag auf. Häufig in der Weise, dass einer der Ehegatten „bereut“, keinen Ehevertrag abgeschlossen zu haben. Denn dann, so die Überzeugung, wäre er jetzt besser dran. Doch ist das wirklich so? Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll oder nicht?

Ehevertrag abschließen, wenn die gesetzlichen Regelungen nicht gewollt sind

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist oder auch nicht. Einen Ehevertrag schließen Partner dann ab, wenn sie die gesetzlichen Regelungen abändern möchten. Dafür ist es aber in meinen Augen absolut erforderlich, sich erst einmal diese gesetzlichen Regelungen anzusehen. Zuerst muss ich wissen, was der Gesetzgeber (auch) in meinem Fall für ein Regelwerk vorgesehen hat. Dann kann ich überprüfen, ob ich diese Regelungen auch für mich möchte. Erst wenn ich andere Regelungen will ist es sinnvoll, über einen Ehevertrag nachzudenken.

Gesetzliche Regelungen für die Ehescheidung

Also hier eine kurze Zusammenfassung der Regeln, die für Eheleute gelten, die keinen Ehevertrag abgeschlossen haben.

Eheleute müssen ein Jahr getrennt leben, bevor die Scheidung beim zuständigen örtlichen Amtsgericht beantragt werden kann.

Unterhaltsverpflichtung

Eheleute sind einander gegenüber unterhaltsverpflichtet. Im ersten Jahr der Trennung hat der Ehegatte mit dem höheren Einkommen eine deutlich höherer Zahlungsverpflichtung. Ab dem zweiten Jahr der Trennung muss derjenige Ehegatte, der Unterhalt vom anderen verlangt, sich bemühen, sein Erwerbseinkommen zu erhöhen. Trotzdem kann es sein, dass der andere Ehegatte weiterhin zur Leistung von Trennungsunterhalt verpflichtet ist.

Auch nach einer rechtskräftigen Ehescheidung kann der finanziell stärkere Ehepartner noch immer zur Leistung von Unterhalt verpflichtet sein. Dieser Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gilt jedoch häufig nur noch für eine bestimmte Zeit und ist im Regelfall auch geringer als der Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Ausgleich der Rentenanwartschaften

Zusammen mit einer Ehescheidung wird auch immer ein Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften durchgeführt. Dies nennen die Juristen den Versorgungsausgleich. Alle erworbenen Rentenanwartschaften werden unter den Ehegatten hälftig geteilt. Dabei ist es egal, ob es sich um gesetzliche Rentenansprüche handelt oder um private Rentenansprüche. Derjenige Ehegatte, der höhere Rentenanwartschaften erworben hat, muss also Rentenanwartschaften an den anderen Ehegatten abgeben.

Durchführung des Zugewinnausgleichs

Nach einer rechtskräftigen Ehescheidung kann auch der sogenannte Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Dies ist ein Ausgleich der Vermögen der Eheleute. Einfach gesagt bedeutet dies, bei jedem Ehegatten wird geschaut, wieviel Vermögen war am Anfang der Ehe da und wieviel am Ende der Ehe. Derjenige Ehegatte, der mehr Vermögen erworben hat als der andere, muss von diesem Überschuss die Hälfte an den anderen Ehegatten abgeben.

Dies also in absoluter Kurzform (und natürlich ohne Gewähr auf Vollständigkeit) die gesetzlichen Regelungen. Wann kann nun ein Ehevertrag sinnvoll sein und wann nicht?

Ein Ehepartner ist Unternehmer

Der absolute Klassiker für einen Ehevertrag ist der Fall, dass einer der Ehepartner ein Unternehmen hat. Insbesondere bei langen Ehen kommt es häufig vor, dass das Unternehmen zu Beginn der Ehe noch keinen großen Wert hatte. Während der Ehezeit steigt aber der Wert des Unternehmens deutlich an. Trennen sich nun die Ehegatten, so hat der Unternehmer in der Regel ein deutlich höheres Vermögen in der Ehe erworben. Müsste er nun die Hälfte dieses Zugewinns an den anderen ausgleichen müsste viel Geld aus dem Unternehmen gezogen werden. Unter Umständen so viel, dass das Unternehmen in seiner Existenz gefährdet wäre. Um dies zu vermeiden sollte ein Ehevertrag geschlossen werden, der das Unternehmen und dessen Wertsteigerung aus dem Zugewinnausgleich herausnimmt.

Es werden aber auch Eheverträge geschlossen, die einen der Ehepartner einseitig vor den Folgen einer Trennung und Scheidung schützen sollen. So wird häufig von der Ehefrau verlangt, dass diese auf Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt, auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs und/oder die Durchführung des Zugewinnausgleichs verzichtet.

Beide Ehepartner verdienen gleich viel

Das mag dann noch angemessen sein, wenn beide Ehepartner voll erwerbstätig sind und annähernd gleich verdienen. Dann ist ein solcher Ehevertrag sinnvoll und erleichtert auch die Durchführung einer Scheidung.

Anders ist es jedoch, sobald einer der beiden Ehepartner nicht mehr in Vollzeit erwerbstätig ist. Zum Beispiel wegen gemeinsamer Kinder, die von einem Elternteil (meist der Mutter) versorgt werden. Dann ist es nicht mehr gerechtfertigt, dass diese auf die Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt oder die Durchführung von Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich verzichtet.

Frauen wollen eher keinen Ehevertrag abschließen

Vielen Frauen widerstrebt es jedoch, ihre Beziehung juristisch zu regeln. Es widerspricht ihren romantischen Gefühlen und ihrer Vorstellung, dass diese Ehe doch für immer und ewig halten soll. Wird dann vom künftigen Ehemann ein entsprechender Ehevertrag vorgelegt so unterschreibt manche Frau diesen ohne richtige Prüfung. Denn der zukünftige Ehemann wird ja schon nichts wollen, was nicht rechtens ist. Viele zukünftige Ehemänner sind da eher realistischer eingestellt und wollen für den Fall der Ehescheidung eine für sie positive Regelung erzielen.

Es sollte also insbesondere von dem Ehegatten, der auf etwas verzichten soll, der vorgeschlagene Ehevertrag ganz genau geprüft werden. Und diese Prüfung muss durch eine*n Jurist*in vorgenommen werden! Erst nach gründlicher Prüfung sollte ein Ehevertrag unterzeichnet werden.

In meiner beruflichen Praxis ist mir noch nie ein Ehevertrag vorgelegt worden, der für die Ehefrau günstig gewesen wäre. Doch warum eigentlich nicht?

Ein für die Ehefrau günstiger Ehevertrag

So könnte doch sehr gut zwischen den Eheleuten Folgendes vereinbart werden: Werden gemeinsame Kinder geboren und die Ehefrau kümmert sich um diese Kinder, dann gleicht ihr der Ehemann das entgangene Einkommen aus. Und wenn dies aus finanziellen Gründen nicht möglich sein sollte, dann zahlt der Ehemann wenigstens einen angemessenen Betrag für die Betreuung der Kinder an die Ehefrau. Außerdem zahlt er den Betrag in die Rentenversicherung der Ehefrau ein, den diese bei Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit eingezahlt hätte. Damit lassen sich die Nachteile der Ehefrau im Einkommen und in der Rentenversicherung vermeiden, den Frauen regelmäßig aufgrund der Betreuung der Kinder erleiden.

Also liebe Frauen, gebt Euch einen Ruck und regelt eine mögliche Scheidung, bevor es zu spät ist! Denn ein Ehevertrag kann jederzeit abgeschlossen werden, auch wenn ihr schon verheiratet seid. Stellt sicher, dass dieser Ehevertrag nicht zu Euren Lasten geht, sondern zu Eurem Vorteil ist. Dann stellt sich auch nicht mehr die Frage, Ehevertrag sinnvoll oder nicht.

8 Kommentare
  1. Sarah sagt:

    Wie viel der Autor darüber weiß! Das ist genau das, was ich zum Ehevertrag wissen wollte. Ich danke Ihnen vielmals.

    1. Regina sagt:

      Das freut mich, dass mein Artikel so wertvolle Informationen liefern konnte.

  2. Petra sagt:

    Ich finde dieses Thema sehr interessant und lese schon seit einiger Zeit Artikel hierzu. Dieser Beitrag gibt auf jeden Fall hilfreiche Informationen zum Ehevetrag. Nachdem ich ihn gelesen habe, bin ich ausreichend informiert.

    1. Regina sagt:

      Es freut mich, dass ich mit dem Artikel weiterhelfen konnte.

  3. Nach einigen hin und her haben mein Partner und ich dazu entschieden, solch einen Vertrag aufsetzen zu lassen. Über ein paar Dinge sind wir uns noch nicht einig, weshalb wir uns noch von einem Notar beraten lassen wollen. Der finale Ehevertrag macht uns hoffentlich beide glücklich.

    1. Regina sagt:

      Es ist immer sinnvoll, über einen Ehevertrag nachzudenken, wenn sich beide noch wohlgesonnen sind.
      Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Erstellen Ihres Ehevertrages!

  4. Danke für den Blog! Gut zu wissen, dass der Mann bei der Zahlung auch gleichzeitig in die Rentenversicherung der Ehefrau einzahlt. Mein Verlobter und ich wollen endlich heiraten. Gemeinsam werden wir uns für einen individuellen Ehevertrag noch an einen Anwalt für Familienrecht wenden.

  5. Ich persönlich denke, dass ein Ehevertrag für beide Parteien sinnvoll ist, vor allem wenn um die finanzielle Absicherung geht. Meine Partnerin sieht das zum Glück genauso wie ich und wir möchten noch heiraten. Wir lassen uns die Tage bei einer passenden Rechtsanwältin diesbezüglich noch beraten.

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