Umgang mit Kindern an Weihnachten und Neujahr

Umgang mit Kindern an Weihnachten und Neujahr

Leben Eltern getrennt, so wollen sie doch möglichst viel Zeit mit ihren Kindern verbringen. Dies gilt insbesondere für so bedeutsame Festtage wie Weihnachten und Neujahr. Doch wie sollen Eltern das regeln, den Umgang mit den Kindern an Weihnachten und Neujahr?

Umgang den Lebensumständen anpassen

Grundsätzlich sollten sich die Eltern einigen, wie der Umgang mit den Kindern geregelt wird. Die Häufigjeit und Dauer der Umgänge hängt sehr von den Lebensumständen sowohl der Kinder, wie auch der Eltern ab. Wichtig ist das Alter der Kinder. Und wie weit die Eltern voneinander entfernt leben. Zu beachten ist aber auch, ob die Kinder z.B. mit Hobbies wie Leistungssport sehr beschäftigt sind. Auch die Frage, wie sich der nicht betreuende Elternteil arbeitsfrei nehmen kann, um die Kinder zu betreuen, sollte berücksichtigt werden.

Die Eltern sollten, egal wie die Lebensumstände sind, eine Umgangsregelung zum Wohl der Kinder finden. Kinder benötigen Mutter und Vater. Und sie müssen spüren können, dass die Eltern nichts dagegen haben, wenn sie Zeit mit dem anderen Elternteil verbringen. Hier ist es ganz entscheidend, dass die Eltern ihre Kinder nicht dazu „zwingen“, sich zwischen den Elternteilen entscheiden zu müssen. Dieser Loyalitätskonflikt schadet den Kindern und beeinflusst ihr weiteres Leben negativ.

Für Weihnachten müssen Eltern eine Regelung finden

Selbst wenn jedoch der Umgang grundsätzlich gut geregelt ist, so stellen doch hohe Feiertage häufig ein Problem dar. Wie soll das also gehen, der Umgang mit den Kindern an Weihnachten und Neujahr?

Klar ist, die Kinder können nicht gleichzeitig bei Mutter und Vater unter dem Weihnachtsbaum sitzen. Die Weihnachtstage müssen also zwischen den Elternteilen irgendwie aufgeteilt werden.

Eine Möglichkeit: Jährliches Abwechseln

Die „einfachste“ Lösung ist das jährliche Abwechseln. Die Kinder sind also in einem Jahr die gesamten Weihnachtstage bei der Mutter und im nächsten Jahr beim Vater. Diese Lösung kann sich anbieten, wenn die Kinder schon im Teenager-Alter sind und die Eltern sehr weit voneinander entfernt wohnen. Hier kann noch die Abrede getroffen werden, dass der daran anschließende Jahreswechsel und insbesondere Silvester dann beim jeweils anderen Elternteil verbracht werden.

Sind die Kinder jedoch noch deutlich jünger, so haben sie meist Schwierigkeiten, den anderen Elternteil für eine so lange Zeit nicht zu sehen. Hier bietet es sich also an, dass die Kinder die einzelnen Feiertage abwechselnd bei den jeweiligen Elternteilen verbringen.

Die Feiertage zwischen den Eltern aufteilen

So können die Eltern bei ganz kleinen Kindern vereinbaren, dass die Bescherung am 24. Dezember nachmittags zuerst bei einem Elternteil stattfindet und dann abends beim anderen Elternteil. Auch den 1. und den 2. Weihnachtsfeiertag kann man dann abwechselnd gestalten. An dem einen Weihnachtsfeiertag sind die Kinder bei der Mutter, an dem anderen Weihnachtsfeiertag dann beim Vater. Im darauf folgenden Jahr wird dann gewechselt.

Hierbei sollten die Eltern auch die in den jeweiligen Familien gepflegten Traditionen berücksichtigen. Findet zum Beispiel in der Familie des Vaters traditionell immer am 1. Weihnachtsfeiertag ein Besuch bei den Großeltern statt, so sollten die Eltern versuchen, diese Tradition durch eine entsprechende Umgangsregelung zu unterstützen. Hier ist auch ein Entgegenkommen der beiden Elternteile sehr wichtig.

Am besten eine dauerhafte Lösung finden

Es bietet sich generell an, eine dauerhafte Umgangsregelung für Weihnachten und Neujahr zu finden. Also sich schon im Vorhinein auf ein bestimmtes Umgangsmodell zu einigen, so dass die Eltern nicht jedes Jahr aufs Neue eine Regelung finden müssen. Dies erspart nicht nur den Eltern viel Stress, sondern vermittelt auch den Kindern Stabilität und Sicherheit. Und Eltern, die solche Angelegenheiten friedlich regeln können tun den Kindern gut!

Also: rechtzeitig mit dem anderen Elternteil klären, wie der Umgang mit den Kindern an Weihnachten und Neujahr geregelt wird. Dabei die Umgangsanteile möglichst gerecht auf beide Elternteile verteilen. Und diese Regelung bereits für die kommenden Jahre festlegen. Dies schafft Ruhe für Eltern und Kinder.

Änderungen rechtzeitig abklären

Wenn die Kinder dann zu alt sind für die getroffene Regelung oder andere Gründe für eine Abänderung sprechen (z.B. ein Umzug eines Elternteils oder deutlich veränderte Arbeitszeiten), dann sollten die Eltern rechtzeitig im Vorfeld die neue Umgangsregelung treffen. Nichts ist schlimmer als ein Streit kurz vor Weihnachten. So regeln Eltern den Umgang mit den Kindern an Weihnachten und Neujahr zum Wohl der Kinder.

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