Zusammen mit einer Ehescheidung werden in Deutschland auch immer die Rentenanwartschaften der Eheleute ausgeglichen. Doch wie genau funktioniert der Rentenausgleich nach Scheidung?
Der Gesetzgeber hat in §1587 BGB festgelegt, dass „zwischen geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten stattfindet, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge“. Juristen nennen diesen Ausgleich der bestehenden Rentenanwartschaften übrigens Versorgungsausgleich.
Im Versorgungsausgleich werden alle Renten ausgeglichen
Die Durchführung des Versorgungsausgleichs bedeutet, dass sämtliche Rentenanwartschaften beider Ehegatten ausgeglichen werden. Egal, ob im Inland oder im Ausland erworben. Unabhängig davon, ob aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung. Diese berufsständische Versorgung existiert z.B. für Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Ingenieure. Und auch die Anwartschaften aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge werden ausgeglichen, z.B aus einer Lebensversicherung oder einer Riester-Rente.
Hintergrund der gesetzlichen Regelung: beide Ehegatten sollen mit gleich hohen Rentenanrechten die Ehe beenden. Deshalb wird auch grundsätzlich jedes Anrecht hälftig zwischen den Ehegatten geteilt.
Kein Ausgleich der Rente bei kurzer Ehe und geringem Wert
Ausnahmen sind kurze Ehen von unter drei Jahren Dauer. Hier wird grundsätzlich kein Versorgungsausgleich vorgenommen. Will aber einer der Ehegatten trotz der kurzen Ehedauer den Versorgungsausgleich vornehmen lassen, so kann er dies beantragen. Dann erfolgt ein Ausgleich der erworbenen Rentenanwartschaften.
Weitere Ausnahme: Anwartschaften mit einem geringen Wert. Diese Bagatellgrenze wurde eingeführt, da die Teilung von Rentenanwartschaften üblicherweise Kosten verursacht. So nehmen Versicherungsträger bis zu 500,00 € dafür, dass ein Versicherungsvertrag geteilt wird. Und wenn der Wert der Versicherung niedrig ist, kann ein solcher Abzug dazu führen, dass der Großteil des eingezahlten Geldes an die Versicherung geht und nicht den Ehegatten zugute kommt. Daher wird jedes Jahr eine sog. Bagatellgrenze festgelegt. Liegt der Wert der Versicherung unter diesem Wert, so findet kein Ausgleich statt. Das bedeutet, der Ehegatte, auf dessen Namen diese Anwartschaften laufen, behält diese und muss nichts an den anderen Ehegatten abgeben. 2021 liegt dieser Bagatellwert bei der Bezugsgröße West bei einem Kapitalwert von 3.948,00 € und bei der Bezugsgröße Ost bei einem Kapitalwert von 3.738,00 €. Anwartschaften, die einen geringeren Wert haben, werden also nicht ausgeglichen.
Ehepartner geben an, welche Rentenanwartschaften sie besitzen
Wie funktioniert also der Rentenausgleich nach Scheidung? Damit der Versorgungsausgleich überhaupt durchgeführt werden kann, muss erst einmal ermittelt werden, welche Rentenanwartschaften bestehen. Dafür erhält jeder Ehegatte vom Amtsgericht ein Formular. In dieses Formular müssen alle erworbenen Anwartschaften eingetragen werden. Die Höhe der Anwartschaften muss nicht angegeben werden. Aber z.B. die Rentennummer bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Und die Namen der Versicherungen, bei denen eine Lebensversicherung oder eine Riester-Rente besteht. Auch ist anzugeben, ob und gegebenenfalls welcher Arbeitgeber eine betriebliche Rente zugesagt hat. Weiterhin ist wichtig, ob bei der Beamtenversorgung und bei den berufsständischen Versorgungen Anrechte bestehen. Nochmals: es muss nicht angegeben werden, in welcher Höhe Anrechte bestehen. Die Ehegatten müssen nur angeben, wo sie Anwartschaften erworben haben.
Diese Formulare werden an das Amtsgericht zurückgeschickt. Das Amtsgericht selbst fragt dann bei den angegebenen Versicherungsträgern nach, welche Anrechte von den Ehegatten während der Ehezeit erworben wurden.
Es ist wichtig, diese Auskünfte einzuholen. Denn im Rahmen des Versorungsausgleichs werden nur die Anrechte ausgeglichen, die während der Ehezeit erworben wurden. Die Ehezeit ist dabei die Zeit vom Tag der Eheschließung bis zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten.
Ausgeglichen werden die während der Ehe erworbenen Renten
In den allermeisten Fällen ist also nicht die gesamte Rente auszugleichen, die die Ehegatten insgesamt bisher erworben haben. Denn kaum ein Mensch beginnt am Tag der Eheschließung mit der Einzahlung in die Rentenkassen. Bei sehr langen Ehen von 20 Jahren oder mehr wird allerdings ein sehr großer Teil der erworbenen Renten auszugleichen sein.
Die Rentenversicherungsträger prüfen dann die Höhe der Rentenanwartschaften. Dann teilen sie dem Amtsgericht mit, welche Rentenanwartschaften bestehen. Sie machen auch einen Vorschlag, wie die Rente geteilt werden soll, damit jeder Ehegatte die Hälfte der Anwartschaften erhält.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt in der Regel eine Verrechnung der Rentenanwartschaften. Bei privaten Versicherungen werden üblicherweise aus einem Vertrag zwei Verträge gemacht, für jeden Ehegatten einen. Dafür fallen auch Teilungskosten an. Diese verringern natürlich den Wert der Anwartschaften.
Der Versorgungsausgleich wird im Gerichtstermin besprochen
Sind die Auskünfte aller Rentenversicherungsträger beim Amtsgericht eingegangen und ist außer der Ehescheidung nichts weiter zu entscheiden, so wird kurzfristig der Anhörungstermin der Ehegatten vor dem Amtsgericht erfolgen. In diesem Gerichtstermin, an dem beide Ehegatten teilnehmen müssen, wird dann auch besprochen, wie die Renten ausgeglichen werden.
Zusammen mit der Ehescheidung wird dann das Amtsgericht durch Beschluss den Versorgungsausgleich anordnen. Das Amtsgericht teilt danach den Versicherungsträgern mit, wie der Ausgleich erfolgen soll. Von den Versicherungsträgern selbst erhalten die Ehegatten dann nach rechtskräftiger Ehescheidung die Informationen über den erfolgten Ausgleich. So funktioniert der Rentenausgleich nach Scheidung.