Autor: Regina

Warum ist Selbstliebe so wichtig?

Gerade in einer Phase der Trennung oder Scheidung ist es für jede Frau sehr wichtig, Selbstliebe zu besitzen. Doch warum genau ist Selbstliebe so wichtig?

Was ist Selbstliebe?

Zuerst einmal sollten wir klären, was Selbstliebe eigentlich ist. Denn die allermeisten von uns haben Selbstliebe nie gelernt. Weder im Elternhaus, noch in der Schule oder in der Ausbildung. Wikipedia sagt: Selbstliebe, auch Eigenliebe, bezeichnet die allumfassende Annahme seiner selbst in Form einer uneingeschränkten Liebe zu sich selbst.

Sich selbst zu lieben bedeutet also, sich selbst anzunehmen, mit allen Stärken und Schwächen und sich selbst uneingeschränkt zu lieben. Doch tun wir das nicht alle bereits? Wer sollte denn einen Grund haben, sich selbst nicht zu lieben?

Was denkst Du über Dich?

Wie es mit der Selbstliebe bestellt ist, kann jede*r herausfinden. Höre Dir und Deinen Gedanken doch einmal zu, die Du tagtäglich über Dich denkst. Schaust Du morgens in den Spiegel und sagst zu Dir selbst: „Guten Morgen mein Liebling. Wie schön Du doch bist! Was für ein wundervoller Mensch!“ Oder sagst Du viel eher: „Boah, wie ich schon wieder aussehe! Schrecklich, so kann ich nicht aus dem Haus gehen!“

Oder was geht in Deinem Kopf vor, wenn Dir etwas nicht gelingt oder Du einen Fehler machst? Findest Du positive Worte für Dich selbst oder machst Du Dich selbst nieder? Schimpfst und beleidigst Du Dich vielleicht sogar selbst? Viele Menschen betiteln sich in solchen Situationen mit Worten, die sie anderen Menschen gegenüber nie benutzen würden. Da wird zu sich selbst gesagt: „Was bin ich nur für ein Idiot! Ich bin so schwachsinnig! Schon immer war ich so unfähig, kein Wunder gelingt mir nichts! Nie kriege ich etwas auf die Kette, ich bin einfach ein Depp.“

Statt Selbstliebe nur Härte und Kritik

Was sagt das über einen Menschen aus, der so über sich denkt? Da ist keine Selbstliebe vorhanden. Keine Sanftheit mit sich selbst. Nur Härte und Kritik, die das Leben schwer machen. Solche Gedanken über sich selbst verursachen viel Leid im Leben.

Viele Menschen suchen dann die Ursache für diese Leid bei anderen. Ich fühle mich schlecht, weil der Chef dies oder das getan hat. Oder weil mein Partner mich so behandelt hat. Und im Übrigen sind die Menschen alle so unfreundlich und gefühllos geworden. Stimmt das wirklich?

Es sind unsere Gedanken über uns selbst und über andere, die das Leben erschaffen, das wir führen. Wir selbst sind es, die wir uns das Leben durch diese abwertenden Gedanken über uns und andere schwer und unerträglich machen.

Was ändert sich durch Selbstliebe?

Was würde sich nun ändern, wenn Du in der Selbstliebe bist und warum ist Selbstliebe so wichtig? Zuerst einmal ändert sich Dein innerer Dialog. Anstatt Dich selbst zu verurteilen und nieder zu machen sprichst Du nun sanft und anerkennend mit Dir. Du bist zufrieden und glücklich mit Dir, so wie Du bist. Das spiegelt sich auch nach außen wider. Zufriedene und glückliche Menschen ziehen andere Menschen an, die ebenfalls zufrieden und glücklich sind. Dies verbessert Dein Leben enorm!

Im Gegensatz dazu suchen Menschen, die wenig Selbstliebe besitzen, die Liebe und Anerkennung oft bei anderen Menschen. Da wird vom Partner erwartet, dass er einem die Liebe gibt, die man selbst für sich nicht empfindet. Doch diese Erwartung kann nicht erfüllt werden.

Folgen mangelnder Selbstliebe

Mangelnde Selbstliebe führt dazu, dass man es gar nicht erkennen kann, wenn andere einem Liebe schenken. Für Menschen ohne Selbstliebe ist es auch nie ausreichend, was die anderen an Liebe schenken. Sie sind wie ein Fass ohne Boden. Da kann von außen Liebe hineingeschüttet werden, soviel nur geht. Diese Menschen werden sich nie geliebt fühlen, da sie sich selbst nicht lieben.

Es ist ein Teufelskreis. Der sich selbst nicht liebende Mensch wird pausenlos Liebe von seinen Mitmenschen fordern. Und egal, wieviel Liebe ihm die anderen geben, es wird nie genug sein. Er wird also weiter fordern und fordern. Immer mehr, immer vehementer. So lange, bis die anderen Menschen aufgeben. Denn es nützt ja nichts, diesen Menschen mit Liebe zu überschütten. Bei ihm kommt nichts an.

Mangelnde Selbstliebe in einer Partnerschaft

Dies ist auch häufig ein Problem in Partnerschaften. Die Partner selbst empfinden jede*r nur sehr wenig Liebe für sich selbst. Sie erwarten stattdessen vom anderen, dass er ihnen diese Liebe schenkt und das „Loch“ füllt, das sie haben. Doch auf Dauer funktioniert das nicht.

Es kommt zu Frust und Streit, weil der andere die Erwartungen nicht erfüllt. Die Situation wird immer dramatischer, je vehementer die Partner darauf bestehen, der andere habe die Liebe zu schenken. Irgendwann ist die Situation nicht mehr erträglich und eine*r der Partner bricht aus. Die Partnerschaft ist an den bestehenden Erwartungen gescheitert.

Darum ist es so wichtig, in Selbstliebe zu sein. Wenn ich mir selbst ausreichend Liebe schenken kann, dann brauche ich diese nicht vom Partner zu fordern. Bin ich in der Selbstliebe gehe ich liebevoll mit mir und meinen Mitmenschen um. Ich kann mir und anderen gegenüber aufrichtig und ehrlich sein. Selbstliebe gibt uns Selbstvertrauen und innere Stärke. Wir können Probleme gut bewältigen und haben keine Angst vor Problemen oder Herausforderungen. Ein Mensch mit Selbstliebe ruht in sich und braucht keine anderen Menschen, um sich gut und geliebt zu fühlen.

Das klingt doch wunderbar! Darum ist Selbstliebe so wichtig. Aber warum ist es dann so schwer sich selbst zu lieben?

Ursachen mangelnder Selbstliebe

In den meisten Fällen liegen die Gründe für eine mangelnde Selbstliebe in der Kindheit. Viele von uns haben die Erfahrung gemacht, dass wir als Kind nicht bedingungslos geliebt worden sind. Unsere Eltern haben Liebe häufig davon abhängig gemacht, dass wir „gut funktioniert“ haben. Nur wenn wir fleißig, ordentlich und vor allem lieb waren, bekamen wir Liebe und Anerkennung. Kritik gab es häufig, echte Zuwendung dagegen seltener.

Dies haben unsere Eltern nicht in böser Absicht getan. Wahrscheinlich wussten sie es nicht besser, denn sie sind von ihren Eltern vermutlich genauso erzogen worden. Doch dieses Fehlen der bedingungslosen Liebe macht etwas mit einem Kind. Das Kind lernt von klein auf, so wie ich bin, bin ich nicht liebenswert. Erst wenn ich brav bin, fleißig und ordentlich bin ich es wert, geliebt zu werden. Dieser Glaubenssatz brennt sich tief ein in eine Kinderseele.

In der Kindheit sind wir abhängig von den Erwachsenen, die uns versorgen. In dieser Zeit müssen wir uns so verhalten, wie die Erwachsenen es von uns verlangen, sonst gefährden wir uns selbst. Doch als Erwachsene sind wir unabhängig von unseren Eltern. Dennoch nehmen viele Menschen diese Glaubenssätze ungeprüft mit in ihr Erwachsenen-Leben.

Selbstliebe hilft in Zeiten von Trennung und Scheidung

Da leben sie dann als Erwachsene und glauben immer noch, Liebe dürften sie nur erhalten, wenn die Erwartungen anderer erfüllen. Doch das ist nicht Selbstliebe. Selbstliebe ist die uneingeschränkte Liebe zu sich selbst. Ohne Erwartungen, ohne Bedingungen.

Selbstliebe hilft ungemein in Zeiten der Trennung und Scheidung. Wenn die Emotionen hochkommen, weil ein Partner uns nicht mehr liebt, dann hilft Selbstliebe. Sie hilft uns dabei, ruhig und innerlich gestärkt durch diese schwierige Phase unseres Lebens zu kommen. Selbstliebe führt dazu, dass wir nach einer Trennung oder Scheidung wieder ein glückliches Leben führen können.

Wie funktioniert Rentenausgleich nach Scheidung?

Zusammen mit einer Ehescheidung werden in Deutschland auch immer die Rentenanwartschaften der Eheleute ausgeglichen. Doch wie genau funktioniert der Rentenausgleich nach Scheidung?

Der Gesetzgeber hat in §1587 BGB festgelegt, dass „zwischen geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten stattfindet, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge“. Juristen nennen diesen Ausgleich der bestehenden Rentenanwartschaften übrigens Versorgungsausgleich.

Im Versorgungsausgleich werden alle Renten ausgeglichen

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs bedeutet, dass sämtliche Rentenanwartschaften beider Ehegatten ausgeglichen werden. Egal, ob im Inland oder im Ausland erworben. Unabhängig davon, ob aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung. Diese berufsständische Versorgung existiert z.B. für Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Ingenieure. Und auch die Anwartschaften aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge werden ausgeglichen, z.B aus einer Lebensversicherung oder einer Riester-Rente.

Hintergrund der gesetzlichen Regelung: beide Ehegatten sollen mit gleich hohen Rentenanrechten die Ehe beenden. Deshalb wird auch grundsätzlich jedes Anrecht hälftig zwischen den Ehegatten geteilt.

Kein Ausgleich der Rente bei kurzer Ehe und geringem Wert

Ausnahmen sind kurze Ehen von unter drei Jahren Dauer. Hier wird grundsätzlich kein Versorgungsausgleich vorgenommen. Will aber einer der Ehegatten trotz der kurzen Ehedauer den Versorgungsausgleich vornehmen lassen, so kann er dies beantragen. Dann erfolgt ein Ausgleich der erworbenen Rentenanwartschaften.

Weitere Ausnahme: Anwartschaften mit einem geringen Wert. Diese Bagatellgrenze wurde eingeführt, da die Teilung von Rentenanwartschaften üblicherweise Kosten verursacht. So nehmen Versicherungsträger bis zu 500,00 € dafür, dass ein Versicherungsvertrag geteilt wird. Und wenn der Wert der Versicherung niedrig ist, kann ein solcher Abzug dazu führen, dass der Großteil des eingezahlten Geldes an die Versicherung geht und nicht den Ehegatten zugute kommt. Daher wird jedes Jahr eine sog. Bagatellgrenze festgelegt. Liegt der Wert der Versicherung unter diesem Wert, so findet kein Ausgleich statt. Das bedeutet, der Ehegatte, auf dessen Namen diese Anwartschaften laufen, behält diese und muss nichts an den anderen Ehegatten abgeben. 2021 liegt dieser Bagatellwert bei der Bezugsgröße West bei einem Kapitalwert von 3.948,00 € und bei der Bezugsgröße Ost bei einem Kapitalwert von 3.738,00 €. Anwartschaften, die einen geringeren Wert haben, werden also nicht ausgeglichen.

Ehepartner geben an, welche Rentenanwartschaften sie besitzen

Wie funktioniert also der Rentenausgleich nach Scheidung? Damit der Versorgungsausgleich überhaupt durchgeführt werden kann, muss erst einmal ermittelt werden, welche Rentenanwartschaften bestehen. Dafür erhält jeder Ehegatte vom Amtsgericht ein Formular. In dieses Formular müssen alle erworbenen Anwartschaften eingetragen werden. Die Höhe der Anwartschaften muss nicht angegeben werden. Aber z.B. die Rentennummer bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Und die Namen der Versicherungen, bei denen eine Lebensversicherung oder eine Riester-Rente besteht. Auch ist anzugeben, ob und gegebenenfalls welcher Arbeitgeber eine betriebliche Rente zugesagt hat. Weiterhin ist wichtig, ob bei der Beamtenversorgung und bei den berufsständischen Versorgungen Anrechte bestehen. Nochmals: es muss nicht angegeben werden, in welcher Höhe Anrechte bestehen. Die Ehegatten müssen nur angeben, wo sie Anwartschaften erworben haben.

Diese Formulare werden an das Amtsgericht zurückgeschickt. Das Amtsgericht selbst fragt dann bei den angegebenen Versicherungsträgern nach, welche Anrechte von den Ehegatten während der Ehezeit erworben wurden.

Es ist wichtig, diese Auskünfte einzuholen. Denn im Rahmen des Versorungsausgleichs werden nur die Anrechte ausgeglichen, die während der Ehezeit erworben wurden. Die Ehezeit ist dabei die Zeit vom Tag der Eheschließung bis zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten.

Ausgeglichen werden die während der Ehe erworbenen Renten

In den allermeisten Fällen ist also nicht die gesamte Rente auszugleichen, die die Ehegatten insgesamt bisher erworben haben. Denn kaum ein Mensch beginnt am Tag der Eheschließung mit der Einzahlung in die Rentenkassen. Bei sehr langen Ehen von 20 Jahren oder mehr wird allerdings ein sehr großer Teil der erworbenen Renten auszugleichen sein.

Die Rentenversicherungsträger prüfen dann die Höhe der Rentenanwartschaften. Dann teilen sie dem Amtsgericht mit, welche Rentenanwartschaften bestehen. Sie machen auch einen Vorschlag, wie die Rente geteilt werden soll, damit jeder Ehegatte die Hälfte der Anwartschaften erhält.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt in der Regel eine Verrechnung der Rentenanwartschaften. Bei privaten Versicherungen werden üblicherweise aus einem Vertrag zwei Verträge gemacht, für jeden Ehegatten einen. Dafür fallen auch Teilungskosten an. Diese verringern natürlich den Wert der Anwartschaften.

Der Versorgungsausgleich wird im Gerichtstermin besprochen

Sind die Auskünfte aller Rentenversicherungsträger beim Amtsgericht eingegangen und ist außer der Ehescheidung nichts weiter zu entscheiden, so wird kurzfristig der Anhörungstermin der Ehegatten vor dem Amtsgericht erfolgen. In diesem Gerichtstermin, an dem beide Ehegatten teilnehmen müssen, wird dann auch besprochen, wie die Renten ausgeglichen werden.

Zusammen mit der Ehescheidung wird dann das Amtsgericht durch Beschluss den Versorgungsausgleich anordnen. Das Amtsgericht teilt danach den Versicherungsträgern mit, wie der Ausgleich erfolgen soll. Von den Versicherungsträgern selbst erhalten die Ehegatten dann nach rechtskräftiger Ehescheidung die Informationen über den erfolgten Ausgleich. So funktioniert der Rentenausgleich nach Scheidung.

Bedürfnisse des Partners erfüllen

In einer erfüllten Partnerschaft sind beide Partner bestrebt, den anderen glücklich zu machen. Jeder stellt die Bedürfnisse des anderen in den Mittelpunkt. Doch zuerst muss ich wissen, welche menschlichen Bedürfnisse es gibt. Erst dann kann ich meine Bedürfnisse und die Bedürfnisse meines Partners erfüllen. Damit erschaffe ich eine erfüllte Partnerschaft.

Die sechs Grundbedürfnisse nach Tony Robbins

In meiner Coaching-Ausbildung bei Tony Robbins und Cloe Madanes habe ich das System der sechs Grundbedürfnisse des Menschen kennengelernt. Dieses System hat Tony Robbins entwickelt, einer der weltweit bekanntesten Coaches und Lehrer. Danach gibt es grundlegende Bedürfnisse, die jeder Mensch unabhängig von Herkunft, Rasse, Geschlecht oder Bildungsstand hat. Die ersten vier Grundbedürfnisse sind diejenigen, die wirklich jeder Mensch hat. Viele Menschen haben noch zusätzlich zwei weitere Grundbedürfnisse. Welches sind nun die Grundbedürfnisse des Menschen? Und wie kann ich die Bedürfnisse meines Partners erfüllen?

Das erste Grundbedürfnis: Sicherheit

Das erste Grundbedürfnis jedes Menschen ist Sicherheit und Geborgenheit. Jeder Mensch benötigt Sicherheit in seinem Leben. Sicher zu sein, keine Angst vor Kriminalität haben zu müssen. Ein Dach über dem Kopf zu haben. Es warm zu haben. Täglich genügend Essen zu haben. Wird dieses Bedürfnis nach Sicherheit nicht erfüllt, haben wir Schwierigkeiten, uns den anderen Grundbedürfnissen zuzuwenden.

Das zweite Grundbedürfnis: Abwechslung und Unsicherheit

Das zweite Grundbedürfnis ist Abwechslung und Unsicherheit. Moment mal, das ist doch das Gegenteil des ersten Grundbedürfnisses, oder? Nicht unbedingt. Ein Leben in vollkommener Sicherheit wird schnell eintönig und langweilig. Der Mensch braucht neben der Sicherheit genauso Abwechslung, um sein Leben zu genießen. Daher sucht er sich Neues und Herausforderungen in seinem Leben. Und Herausforderungen können auch sog. Probleme sein, die in unserem Leben auftauchen.

Das dritte Grundbedürfnis: Anerkennung und Bedeutung

Das dritte Grundbedürfnis ist Anerkennung und Bedeutung. Jeder Mensch will anerkannt werden für das, was er ist und tut. Alle Menschen wollen wichtig sein, eine bedeutende Rolle im eigenen Leben und im Leben anderer spielen. Jeder Mensch will sich bedeutend, anerkannt, gebraucht oder einzigartig fühlen.

Das vierte Grundbedürfnis: Liebe und Verbundenheit

Das vierte Grundbedürfnis ist Liebe und Verbundenheit. Jeder Mensch braucht zum Überleben Liebe und Verbundenheit. Wir alle möchten ein Teil des Ganzen sein und mit anderen Menschen in Verbindung stehen, ob kollegial, freundschaftlich oder partnerschaftlich. Zugehörigkeit, Verbundenheit, Wärme oder Zärtlichkeiten sind wichtig für jeden Menschen. Wir wollen geliebt werden und andere lieben. Neugeborene, die keinen körperlichen Kontakt zu anderen Menschen haben, sterben.

Diese ersten vier Grundbedürfnisse hat jeder Mensch. Sie bilden unsere Persönlichkeit und unseren Charakter. Viele unserer Verhaltensweisen und Entscheidungen beruhen darauf.

Je mehr wir persönlich oder spirituell wachsen, desto wichtiger werden die zwei letzten Bedürfnisse. Sie sind die Basis für wahre Erfüllung und Selbstverwirklichung. Je höher unser Selbstwert ist, desto wichtiger werden diese beiden Bedürfnisse.

Das fünfte Grundbedürfnis: Wachstum

Das fünfte Grundbedürfnis ist Wachstum. In jedem Menschen steckt das Streben nach Wachstum und Weiterentwicklung. Wir haben einen natürlichen Drang, uns weiter zu entwickeln. Denn alles was lebt, wächst: Pflanzen, Tiere und wir Menschen. Leben bedeutet Wachstum und Wachstum bedeutet Leben. Sobald wir uns nicht mehr verändern und weiterentwickeln, folgt Stillstand. Wenn wir lange Zeit stillstehen und uns nicht weiter entwickeln, dann zwingt uns das Leben mit Krisen zur Weiterentwicklung.

Das sechste Grundbedürfnis: sozialer Beitrag

Das sechste Grundbedürfnis ist sozialer Beitrag. Menschen macht es glücklich und zufrieden, für die Gemeinschaft, für andere Menschen, für Tiere oder die Umwelt etwas zu leisten. Einen Beitrag zu leisten, der andere weiterbringt. Dieses Grundbedürfnis steht also immer im Bezug zu anderen: Der Natur, Tieren oder Menschen. Dieses Bedürfnis befasst sich immer mit etwas Größerem als nur mit uns selbst.

Obwohl jeder Mensch zumindest die ersten vier Grundbedürfnisse hat, so sind doch meist ein oder zwei Bedürfnisse bei jedem Menschen dominant. Das bedeutet, wenn diese dominanten Grundbedürfnisse nicht erfüllt werden, hat dies einen direkten Einfluss auf unser Leben. Wir leiden, wenn die für uns wichtigen Bedürfnisse nicht erfüllt werden. Dies kann auch zu Konflikten in unseren Partnerschaften führen.

Welches sind Deine wichtigsten Grundbedürfnisse?

Finde doch einmal heraus, welche Deiner Grundbedürfnisse die wichtigsten für Dich sind. Den Test der sechs Grundbedürfnisse nach Tony Robbins (auch auf Deutsch) findest Du im Internet.

Warum ist es so wichtig, die eigenen Bedürfnisse und die Bedürfnisse des Partners zu erkennen und zu erfüllen? Weil nur so eine erfüllte Partnerschaft möglich ist. Doch was passiert, wenn unsere wichtigsten Bedürfnisse nicht erfüllt werden?

Was passiert, wenn die wichtigsten Bedürfnisse nicht erfüllt werden?

Ein Beispiel: ein Partner hat als wichtigstes Bedürfnis das dritte Grundbedürfnis, die Anerkennung. Ihm ist es also sehr wichtig, Anerkennung, Lob und Wertschätzung für sich und seine Leistungen zu erhalten. Nun stell Dir vor, er erhält diese Anerkennung nicht von seiner Umgebung. Auch nicht von Dir, seiner Partnerin. Er wird weder gelobt und noch anerkannt für das, was er leistet. Aber genau diese Anerkennung und Wertschätzung ist ihm besonders wichtig. Was wird passieren?

Jedes der Grundbedürfnisse kann auf positive oder negative Weise erfüllt werden. Und wenn dieses Bedürfnis nicht positiv erfüllt wird, dann wird sich der Partner dieses Bedürfnis wahrscheinlich auf negative Weise erfüllen. Vielleicht wird er sich ein abenteuerliches, gefährliches Hobby suchen und so Anerkennung erhalten. Oder er fällt durch selbstschädigendes Verhalten auf, zum Beispiel vermehrten Alkoholkonsum. Auch dies garantiert Aufmerksamkeit.

Wie kann ich die Bedürfnisse meines Partners erfüllen?

Was mache ich nun als Partnerin, die weiß, dass es für meinen Partner das Wichtigste ist, anerkannt und wertgeschätzt zu werden? Ich werde versuchen, die Bedürfnisse meines Partners nach Anerkennung und Wertschätzung zu erfüllen. Indem ich aufmerksam bin und ihn für seine Leistungen lobe. Nicht nur einmal, sondern immer wieder. Indem ich wahrnehme, wann mein Partner diese Anerkennung braucht und ich sie ihm dann liebevoll gebe. Das hebt eine Partnerschaft auf ein neues Level und macht sie zu einer erfüllten Partnerschaft.





Nach Trennung Umzug mit Kind

Nach einer Trennung kommt es immer wieder vor, dass ein Elternteil zusammen mit dem Kind umziehen möchte. Kann diese Entscheidung allein von dem betreuenden Elternteil getroffen werden? Muss der andere Elternteil zustimmen? Und wie genau funktioniert das: nach Trennung Umzug mit Kind?

Aufenthalt des Kindes ist Teil des Sorgerechts

Die Frage, wo sich ein Kind aufhält und wo es seinen Wohnsitz hat ist Teil des Sorgerechts. Genauer gesagt, des Aufenthaltsbestimmungsrechts.

Das Sorgerecht für ein Kind üben verheiratete Eltern grundsätzlich gemeinsam aus. Bei nicht verheirateten Eltern können diese eine sog. gemeinsame Sorgeerklärung für das Kind abgeben. Dann üben ebenfalls beide Elternteile gemeinsam die elterliche Sorge für das Kind aus.

Sind die Eltern nicht verheiratet und möchten sie keine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, dann übt die Kindesmutter die elterliche Sorge allein aus. Sie bestimmt also auch allein, wo das Kind lebt und seinen Wohnsitz hat.

Nicht sorgeberechtigter Vater kann gemeinsames Sorgerecht einklagen

Ein nicht sorgeberechtigter Vater kann aber nach §1626 a BGB die gemeinsame elterliche Sorge beim Familiengericht beantragen. Sprechen keine Gründe dagegen, dann erhält der Kindesvater zusammen mit der Kindesmutter die gemeinsame elterliche Sorge.

Üben die Eltern die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam aus, dann müssen sie auch alle wichtigen Entscheidungen für ihr Kind gemeinsam treffen. Sie müssen also auch entscheiden, ob ein Elternteil nach der Trennung einen Umzug mit dem Kind vornimmt.

Dabei ist ganz wichtig zu unterscheiden: die Frage, ob der betreuende Elternteil umzieht, ist nicht Teil der elterlichen Sorge. Erwachsene können umziehen, wann immer und wohin sie es wollen. Da muss auch der andere Elternteil nicht zustimmen.

Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen Eltern gemeinsam über Umzug entscheiden

Die Frage, ob das Kind, das bislang bei einem Elternteil gewohnt hat, zusammen mit diesem Elternteil umzieht ist dagegen eine Frage des Sorgerechts. Diese Frage müssen beide Elternteile grundsätzlich zusammen entscheiden.

Zieht ein Elternteil nur wenige Kilometer vom bisherigen Wohnort weg, so stellt dies meist kein Problem dar. Der mitsorgeberechtigte Elternteil kann dann genauso wie vor dem Umzug den Umgang mit dem Kind ausüben. Der Elternteil wird daher sicherlich dem Umzug zustimmen.

Anders läuft es häufig, wenn der Umzug in einen mehrere hundert Kilometer entfernten Ort erfolgen soll oder gar ins Ausland. Der andere Elternteil hätte bei einem Umzug mit einer solchen Entfernung vermutlich Schwierigkeiten, das Kind weiterhin so häufig zu sehen und so oft Umgang auszuüben wie vorher.

Ein Umzug kann den Umgang mit dem Kind gefährden

Das nämlich ist die Befürchtung in solchen Konstellationen. Dass der nicht betreuende Elternteil das Kind nicht mehr so häufig sehen kann. Dies schlicht deshalb, weil der Fahrtweg nun so lang geworden ist. Es droht eine Entfremdung zwischen dem Kind und dem besuchenden Elternteil.

Dabei ist aber auch das Alter des Kindes zuberücksichtigen. Ist das Kind noch so klein, dass es nicht allein im Zug oder Flugzeug reisen kann, so muss es vom umgangsberechtigten Elternteil abgeholt und wieder nach Hause gebracht werden. Regelmäßige Umgänge an den Wochenenden werden durch die lange Fahrtzeit erschwert. In solchen Fällen kann auch darüber nachgedacht werden, ob sich die Eltern die Fahrtstrecke teilen. Dann ist häufiger ein Umgang möglich.

Ist das Kind schon so alt und verständig, dass es allein im Zug oder Flugzeug reisen kann, dann ist der Umgang häufiger möglich. Die Last der Bewältigung der Strecke liegt dann aber allein beim Kind. Und auch die Frage der Finanzierung ist dann zu klären.

Finanzierung der Kosten des Umgangs

Grundsätzlich trägt derjenige Elternteil, der den Umgang ausübt, auch die Kosten des Umgangs. Er zahlt also die Spritkosten für die Fahrt mit dem Auto oder kauft die Fahrkarte für den Zug. Er zahlt auch für die Verpflegung und Unterbringung des Kindes während des Umgangs.

Zieht allerdings der betreuende Elternteil so weit weg, dass die Umgänge für den anderen Elternteil finanziell nicht mehr zu stemmen sind, muss auch hier über eine Lösung nachgedacht werden. Der regelmäßige Kontakt zwischen Elternteil und Kind darf nicht an der Finanzierung scheitern.

Ohne Einigung mit dem Kind umziehen geht nicht

Aber jetzt nochmal konkret: wie funktioniert nach einer Trennung ein Umzug mit dem Kind, wenn der andere Elternteil nicht zustimmt? Dann gibt es keine gemeinsame Entscheidung der Eltern über den Wohnort des Kindes. Was in dieser Situation nicht geht ist, dass der betreuende Elternteil mit dem Kind einfach weg zieht, obwohl der andere Elternteil nicht damit einverstanden ist.

Können sich die Eltern über den Wohnort des Kindes (und damit über das Auftenthaltsbestimmungsrecht) nicht einigen, dann muss eine gerichtliche Klärung durch das zuständige Familiengericht erfolgen, §1671 Absatz 1 BGB. Das bedeutet, einer der beiden Elternteile muss beim Familiengericht beantragen, dass die gemeinsame Sorge im Bereich des Aufenthaltsbestimmungsrechts aufgehoben wird und das Recht zur Bestimmung des Auftenhalts des Kindes allein auf ihn*sie übertragen wird.

Können Eltern sich nicht einigen, entscheidet das Familiengericht

Das zuständige Gericht entscheidet nämlich nicht darüber, wo das Kind in Zukunft wohnen wird. Es entscheidet, welcher der beiden Elternteile zukünftig allein bestimmen darf, wo das Kind wohnt. Grundlage dieser Entscheidung des Gerichts ist das Wohl des Kindes.

Um eine solche Entscheidung treffen zu können schaut sich das Gericht ganz genau die Lebensverhältnisse des Kindes an. Wie lange lebt es schon bei dem betreuenden Elternteil? Wie ist die Situation in Bezug auf Kindergarten oder Schule? Soll der Umzug zum Beispiel mitten im Schuljahr erfolgen oder nach Abschluss eines Schuljahres? Was sagt das Kind zu den Umzugsplänen? Freut es sich auf den Umzug oder sieht es diesen eher kritisch?

Dabei ist es wichtig zu bedenken, dass das Kind die Entscheidung, ob nach der Trennung ein Umzug erfolgt, selbst nicht trifft. Die Eltern als Erwachsene treffen die Entscheidungen für das Kind und zum Wohl des Kindes. Denn das ist eine Entscheidung, die ein Kind überfordert. Je älter das Kind ist, um so mehr wird aber seine Haltung zum Umzug berücksichtigt werden.

Der sog. Verfahrensbeistand bzw. die sog. Verfahrensbeiständin

Das Kind selbst soll in ein solches familiengerichtliches Verfahren auch nicht so hineingezogen werden, dass es etwa an den gerichtlichen Terminen teilnehmen muss. Das wäre eine zu große Belastung für das Kind. Daher wird vom Gericht für das Kind ein sog. Verfahrensbeistand oder eine sog. Verfahrensbeiständin bestellt. Dies sind Fachpersonen, die vor dem Gerichtstermin mit allen Beteiligten sprechen, auch mit dem Kind. Im gerichtlichen Termin selbst muss dann nicht das Kind aussagen, sondern für das Kind tritt der Verfahrensbeistand bzw. die Verfahrensbeiständin auf. Dies dient der Entlastung des Kindes.

Häufig ist es in den gerichtlichen Verfahren zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts aber auch so, dass die Eltern nach Erörterung der Umstände dann vor Gericht einen Vergleich schließen. Das bedeutet, sie einigen sich darauf, wo das Kind zukünftig seinen Lebensmittelpunkt hat. Sollte dann in der Zukunft einer beiden Elternteile mit dieser Einigung nicht mehr einverstanden sein, dann muss er*sie entweder mit dem anderen Elternteil eine neue Einigung finden oder erneut beim Familiengericht einen Antrag stellen.

Einigen sich die Eltern wird die elterliche Sorge nicht entzogen

Eine solche Einigung zur Frage des Lebensmittelpunkts hat zur Folge, dass es weiterhin bei der gemeinsamen Sorge beider Elternteile bleibt. Keinem Elternteil wird ein Teil des Sorgerechts durch das Gericht entzogen.

Diese gemeinsame Entscheidung der Eltern macht es auch für das Kind einfacher, die Entscheidung selbst zu akzeptieren. Denn Eltern, die streiten, belasten das Kind. Eltern, die gemeinsam eine Entscheidung für das Kind treffen können, entlasten das Kind. Das sollten Eltern in einer solchen Situation immer bedenken.

Nach langer Beziehung Trennung

Sich nach einer langen Beziehung zu trennen, das fällt vielen Menschen schwer. Da hat frau 10 oder gar 20, manchmal sogar über 30 Jahre mit einem Mann zusammen gelebt. Die Hälfte oder vielleicht sogar mehr als die Hälfte des eigenen Lebens mit nur einem Menschen in Beziehung verbracht. Wie soll das gehen, nach langer Beziehung Trennung?

Je länger die Beziehung, desto schwieriger die Trennung

Tatsache ist, nach langen Beziehungen verbinden ein Paar sehr viele Erinnerungen. Man hat einfach schon so viel miteinander erlebt. Gute Zeiten mit vielen glücklichen Erinnerungen. Aber auch schwere Zeiten, in denen man vieles gemeinsam durchgestanden hat. Auch das familiäre Umfeld und der Freundeskreis sind lang gewachsen und gefestigt. Meist sind auch die finanziellen Verflechtungen sehr stark. Die Zeit als Paar hat viele Strukturen etabliert, die beide jahrelang gelebt haben. Und je länger die Beziehung anhält, umso schwerer wird die Trennung nach langer Beziehung.

Das Phänomen der „versunkenen Kosten-Falle“

Doch was genau hält viele Menschen davon ab, sich nach einer langen Beziehung zu trennen? Ich bin vor einiger Zeit auf einen interessanten Aspekt gestoßen. Die „versunkene Kosten-Falle“. Das Phänomen der „versunkenen Kosten-Falle“ ist allgegenwärtig, doch wir sehen es meist nicht. Es gilt in der Wirtschaft, genauso wie im Privatleben.

Was sind denn diese „versunkenen Kosten“? Das sind Kosten, die bereits entstanden sind und die auch nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Diese Kosten können Geld sein, aber auch Zeit oder Aufwand. All das habe ich bereits investiert und das bekomme ich auch nicht wieder zurück.

„Ich habe doch schon so viel investiert, da kann ich nicht aufgeben“

Dieses Phänomen der „versunkenen Kosten-Falle“ führt nun zu einer ganz bestimmten Bewertung der Situation. Wir bewerten eine Situation danach, was wir bereits investiert haben, und nicht auf der Grundlage des realen gegenwärtigen Werts. So nach dem Motto: Ich habe schon so viel Zeit, Geld, Aufmerksamkeit, etc. in die Sache investiert, da kann ich jetzt nicht aufgeben. Die Situation ist zwar unangenehm und ich will sie eigentlich nicht, aber ich habe doch schon so viel investiert. Kommt Dir das bekannt vor?

Wir Menschen sind generell verlust-avers. Das bedeutet, wir haben große Angst davor, etwas zu verlieren oder zu verschwenden. Wenn ich also in eine Sache investiert habe, dann will ich von dieser Investition auch etwas haben. Ich will die Investition nicht abschreiben müssen.

Wir binden uns emotional an eine Situation

Das bedeutet, die „versunkene Kosten-Falle“ verleitet uns dazu, an etwas festzuhalten, sobald wir Geld, Zeit und Aufwand investiert haben. Wir binden uns emotional an diese Investition. Aufgeben würde das Eingeständnis bedeuten, etwas falsch gemacht zu haben. Es würde bedeuten, etwas zu „verlieren“.

Da wir das nicht wollen, versuchen wir, unsere Investition mit allen Mitteln zu retten. Es gibt auch das Sprichwort: „Schlechtem Geld gutes Geld hinterherwerfen.“ Wir investieren also weiter in die Situation. Auch wenn uns bei nüchterner Betrachtung der Angelegenheit eigentlich klar sein müsste, dass jedes weitere Festhalten an der Situation unsinnig ist. Ab einem gewissen Punkt bringen wir die Dinge nur deshalb zu Ende, weil wir schon so viel investiert haben.

Zum Beispiel: ein schreckliches Konzert

Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Du hast Dir zusammen mit Freunden sündhaft teure Karten für ein Konzert gekauft. Doch als ihr auf dem Konzert seid, stellt ihr fest, dass die Band ganz schrecklich ist. Es macht überhaupt keinen Spaß zuzuhören und am liebsten würdest Du nach Hause gehen. Auch Deine Freunde finden das Konzert einfach nur gräßlich, wollen aber bleiben. Schließlich haben alle sehr viel Geld für diese Konzertkarten ausgegeben. Was tun?

Deine Freunde sind in die „versunkene Kosten-Falle“ getappt. Weil man ja so viel bereits in die Konzertkarten investiert hat, bleibt man in der Situation, obwohl sie schrecklich ist. Doch erkennt man das Phänomen der „versunkenen Kosten-Falle“, so kann man sich klar machen, dass das Geld für die Konzertkarten ja bereits ausgegeben ist. Es ist so oder so weg. Warum also in einem Konzert sitzen, das gräßlich ist? Warum nicht lieber die Zeit nutzen und etwas tun, was Freude bringt?

Die „versunkene Kosten-Falle“ in Beziehungen

Und was hat das mit unserem Thema zu tun, Trennung nach langer Beziehung? Viele Menschen befinden sich in einer Beziehung, in der die Liebe und Wertschätzung nicht mehr vorhanden sind. Das Paar hat keine wirkliche innere Beziehung mehr zueinander. Lediglich die äußere Hülle, die Finanzen, die Familie und Freunde, halten die Beziehung noch zusammen. Warum bleiben diese Paare also (zumindest offiziell) in ihrer Beziehung?

Beide Beteiligte haben über die Jahre schon so viel an Geld, Zeit, Kraft und Energie in die Beziehung investiert, dass sie aufgrund dieser Investitionen in der Beziehung verharren. Häufig höre ich in solchen Situationen von Frauen den Satz: „Es war doch nicht alles schlecht.“

Wie ist der aktuelle Stand der Beziehung?

Sicher war nicht alles schlecht. Aber ist es denn aktuell gut? Oder sind es nicht vielmehr die „versunkenen Kosten“, die die Paare zusammenhalten? Das Gefühl, frau hat schon so viel in die Beziehung investiert, das kann doch nicht alles umsonst gewesen sein?

Dieser Gedanke ist es, der es uns Menschen so schwer macht, etwas zu beenden, was uns nicht mehr glücklich macht. Wir halten an Situationen fest, allein deshalb, weil wir schon so viel investiert haben. Und vergessen dabei, dass wir die Investitonen so oder so nicht wieder zurückbekommen. Denn wenn wir einmal Zeit, Geld und Anstrengung aufgewendet haben, sind sie unbedeutend für die Zukunft. Bedeutend ist nur, was wir dafür bekommen haben.

Warum weiter an einer schlechten Beziehung festhalten?

Wenn Du nun für alle Deine Investitionen eine schlechte Beziehung bekommen hast, warum dann weiter an dieser schlechten Beziehung festhalten? Weil Du in der Vergangenheit schon so viel investiert hast?

Sicher nicht. Das wird aber erst klar, wenn wir dieses Phänomen der „versunkenen Kosten-Falle“ in unserem Leben erkannt haben. Dann können wir diese Falle auch in unserem Privatleben erkennen und lösen.

Dann ist auch nach langer Beziehung eine Trennung möglich, wenn der aktuelle Zustand Deiner Beziehung Dich nicht glücklich macht. Unabhängig davon, was Du in der Vergangenheit bereits investiert hast.

Wie funktioniert einvernehmliche Scheidung?

Sind sich beide Ehepartner einig und wollen sich scheiden lassen, wie funktioniert eine einvernehmliche Scheidung?

Voraussetzung ist ein Jahr Trennung

Voraussetzung für eine Ehescheidung ist in Deutschland, dass die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt voneinander leben. Der Zeitpunkt der Trennung muss für eine Scheidung allerdings nicht irgendwo „offiziell“ festgehalten werden. Es ist also nicht nötig, die Rechtsanwältin anzurufen und sie zu bitten, das Datum der Trennung aufzuschreiben.

Wichtig ist allerdings, dass eine tatsächliche Trennung der Eheleute stattfindet. Früher sagte man hierzu auch „eine Trennung von Tisch und Bett“. Das bedeutet, die Eheleute trennen sich in sämtlichen Bereichen. Sie schlafen getrennt voneinander und sie machen den Haushalt getrennt. Das heißt, jede*r der beiden kauft für sich selbst ein, macht die Wäsche selbst und kocht für sich auch selbst. Auch die Finanzen werden getrennt, zum Beispiel gemeinsame Konten aufgelöst. Dabei ist es egal, ob die Ehegatten dies in getrennten Wohnungen tun oder in einer gemeinsamen Wohnung oder Haus.

Trennung innerhalb einer Wohnung

Natürlich ist der Nachweis der Trennung der Ehegatten deutlich einfacher zu führen, wenn jede*r eine eigene Wohnung bewohnt. Manchmal kann aber trotz Trennung nicht gleich auch eine Auflösung der gemeinsamen räumlichen Situation herbeigeführt werden. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Entweder reichen die finanziellen Mittel nicht für eine zweite Wohnung oder auf dem Wohnungsmarkt ist gerade nicht das passende zu finden.

Wichtig bei einer Trennung innerhalb einer Wohnung ist allerdings, die Lebensbereiche auch tatsächlich vollständig zu trennen. Da sollten neben getrennten Schlafzimmern die Ehegatten auch die Zeiten z.B. der Benutzung des Bades oder der Küche regeln. Die Vorratshaltung kann so geregelt werden, dass jedem Ehegatten bestimmte Fächer im Kühlschrank oder Vorratsschrank zugewiesen werden.

Gemeinsame Mahlzeiten mit Kindern sind möglich

Früher war es auch für eine Trennung erforderlich, dass die Ehegatten die Mahlzeiten vollständig getrennt einnahmen, selbst wenn Kinder vorhanden waren. So streng wird das heute nicht mehr gesehen. Nehmen die Ehegatten also Mahlzeiten den Kindern zuliebe zusammen als Familie ein, so kann dies nicht als Argument gegen eine Trennung der Ehegatten angeführt werden.

Wenn die Ehegatten nun mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben, wie funktioniert dann die einvernehmliche Scheidung?

Scheidungsantrag beim Amtsgericht einreichen

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann einer der Ehegatten beim örtlich zuständigen Amtsgericht, Abteilung Familiengericht, einen Scheidungsantrag einreichen. Diesen Scheidungsantrag muss ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin stellen. Das kann keiner der Ehegatten allein.

In diesem Scheidungsantrag sind die Personalien der Ehegatten aufzuführen, die Daten der Eheschließung, der Trennung und der gemeinsamen Kinder. Weiter muss angegeben werden, ob sich die Ehegatten über das Sorgerecht für die Kinder, den Umgang, den Unterhalt, die Aufteilung des Hausrats und der Ehewohnung geeinigt haben. Zur Berechnung der Kosten von Gericht und Anwalt oder Anwältin müssen auch die Einkünfte der Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags angegeben werden.

Bei einvernehmlicher Scheidung muss nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten sein

Sind außer der Scheidung und dem Ausgleich der Renten, dem sog. Versorgungsausgleich, keine anderen Bereiche zu klären, dann benötigt der andere Ehegatte auch keinen eigenen Anwalt oder eigene Anwältin für das Scheidungsverfahren. Es reicht dann aus, dass der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte zum Scheidungstermin in das Amtsgericht kommt und dort mündlich erklärt, dass er auch geschieden werden möchte.

Immer wieder wird davon gesprochen, dass sich Ehegatten einen „gemeinsamen“ Anwalt für eine Scheidung nehmen möchten. Doch funktioniert das bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Einen „gemeinsamen Anwalt“ für beide Ehegatten gibt es nicht

Tatsächlich kann ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin jeweils nur einen der Ehegatten anwaltlich vertreten. Anwaltliche Beratung ist immer eine subjektive Beratung. Das bedeutet, dass der*die eigene Mandant*in zu seinem/ihrem Vorteil beraten wird. Eine solche subjektive Beratung kann nicht beiden Ehegatten gerecht werden. Deshalb darf ein Anwalt oder eine Anwältin tatsächlich nur einen der beiden Ehegatten vertreten. Einen „gemeinsamen“ Anwalt für eine Scheidung gibt es daher nicht.

Vermutlich ist mit dieser Formulierung gemeint, dass nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragt. Sind sich beide Ehegatten darüber einig, so können sie sich die Rechtsanwaltskosten auch teilen. Dies ist jedoch nicht Sache des Anwalts oder der Anwältin. Diese*r vertritt nur eine*n der Ehegatten.

Der sog. Versorgungsausgleich

Wie funktioniert die einvernehmliche Scheidung nun, wenn der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht ist? Beide Ehegatten müssen Formulare für den sog. Versorgungsausgleich ausfüllen. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden alle Rentenanwartschaften hälfitg geteilt, die die Ehegatten während der Ehe erworben haben. Sowohl gesetzliche Rentenanwartschaften, wie auch private Rentenanwartschaften. Das bedeutet, der Ehemann bekommt die Hälfte der Rentenanwartschaften, die die Ehefrau erworben hat. Und die Ehefrau bekommt die Hälfte der Rentenanwartschaften, die der Ehemann erworben hat. Lediglich bei geringen Rentenanwartschaften unterbleibt eine Teilung.

Hintergrund für die Durchführung des Versorgungsausgleichs ist die Überlegung des Gesetzgebers, dass die Eheleute während der Ehe gemeinsam gewirtschaftet haben. Auch die Rentenanwartschaften sind gemeinsam erwirtschaftet worden und müssen daher beiden Ehegatten zu gleichen Anteilen zugute kommen.

Um zu wissen, welche Anwartschaften bestehen, fragt das Gericht bei den Versicherungsträgern nach. Die Erteilung dieser Auskünfte kann bis zu 6 Monate dauern. Wichtig für die Auskunft bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass die Rentenkonten der Ehegatten geklärt sind. Geklärtes Rentenkonto bedeutet, dass alle für die Rente wichtigen Zeiten der Deutschen Rentenversicherung mitgeteilt und nachgewiesen worden sind. Ist dies noch nicht der Fall und es müssen weitere Angaben gemacht werden, kann das die Auskunft deutlich verzögern.

Ehegatten werden persönlich vor Gericht angehört

Sind alle Auskünfte erteilt worden setzt das Amtsgericht einen Anhörungstermin an. An diesem Termin müssen beide Eheleute teilnehmen. Sie werden dann zur Scheidung angehört und insbesondere von dem Richter oder der Richterin gefragt, ob sie geschieden werden wollen. Bejahen dies beide wird die Ehe geschieden. Den Ausgleich der Rentenanwartschaften nimmt das Gericht dabei auch ohne Antrag der Beteiligten vor.

Die Kosten des Scheidungsverfahrens werden im Normalfall hälftig zwischen den Ehegatten geteilt. Es gilt also nicht, wer den Antrag stellt muss auch die Gerichtskosten zahlen. Diese zahlen beide Ehegatten zur Hälfte.

Was entfremdet Kind von Vater?

Eine Entfremdung zwischen einem Elternteil und dem Kind – das kommt nach Trennungen immer wieder vor. Gefühlt sind es häufiger die Mütter, die das Kind dem Vater entfremden, als anders herum. Doch was genau entfremdet das Kind vom Vater?

Was ist eine Entfremdung?

Eine Entfremdung ist der Definition nach ein „Zustand, in dem eine ursprünglich natürliche Beziehung des Menschen aufgehoben, gestört oder zerstört wird.“ Auf die Eltern-Kind-Beziehung angewendet bedeutet dies: eine ursprünglich natürliche Eltern-Kind-Beziehung wird gestört oder gar zerstört.

Hierfür gibt es auch einen englischen Fachbegriff: parental alienation. Dieser beschreibt nach einer Fachdefinition ein Phänomen bei dem ein Kind – meistens eines, dessen Eltern sich in einem konfliktbeladenen Trennungs- oder Scheidungsprozess befinden – sich stark mit einem Elternteil verbündet und eine Beziehung zum anderen Elternteil ohne legitime Begründung ablehnt.

Konflikte zwischen den Eltern führen zur Entfremdung

Also die Entfremdung geschieht häufig, wenn Eltern nach der Trennung sehr starke Konflikte untereinander haben. Diese Konflikte haben häufig gar nichts mit dem Kind zu tun. Grund ist eher, dass ein Elternteil nach der Trennung mit dem*r Ex-Partner*in gar nichts mehr zu tun haben möchte. Diese*r soll am besten komplett aus dem Leben verschwinden. Mit einem gemeinsamen Kind ist das aber nicht möglich. Beide Elternteile tragen weiterhin Verantwortung für das Kind und müssen sich auch einigen, was die Belange des Kindes angeht. Das Kind hat auch ein Recht auf den Umgang mit dem anderen Elternteil. Das ist für viele Getrennte schwierig. Was ist es also, was Kind von Vater entfremdet ?

Nochmals, nicht das Kind ist der Grund für diese negativen Gefühle, sondern der Elternteil möchte keinen Kontakt mehr mit dem*r Ex-Partner*in. Aus diesen negativen Gefühlen folgt dann häufig die Schlussfolgerung eines Elternteils, dass der*die andere auch für das Kind nicht gut sein kann.

Kinder spüren die Ablehnung der Eltern

Das Kind selbst bekommt solche negativen Gefühle der Eltern untereinander natürlich mit. Kinder haben hierfür ganz ausgezeichnete Sensoren. Selbst wenn die Eltern ihre ablehnende Haltung nicht laut aussprechen, wissen die Kinder ganz genau, was ihre Eltern fühlen. Und für Kinder ist es immer eine Belastung, wenn Mama und Papa negative Gefühle füreinander haben.

Noch schwieriger wird es für ein Kind, wenn zum Beispiel der betreuende Elternteil, häufig die Kindesmutter, zwar sagt, dass sie den Umgang des Kindes mit dem Kindesvater möchte. Das Kind dann aber ganz genau spürt, dass die Mutter dies nicht von Herzen so meint. Dies bringt das Kind in einen fast unerträglichen Gewissenskonflikt.

Der Loyalitätskonflikt

Das Kind spürt also, dass die Eltern sich nicht mehr positiv gegenüber stehen. Das Kind jedoch liebt beide Eltern und kann mit diesem Gefühl nicht umgehen. Es steckt in einem Loyalitätskonflikt. Dieses Dilemma des Kindes äußert sich dann häufig in Auffälligkeiten. Diese Auffälligkeiten können körperlich sein. Zum Beispiel fängt das Kind wieder an einzunässen. Oder es beginnt, an den Nägeln zu kauen. Auch häufige Kopf- oder Bauchschmerzen können eine solche Auffälligkeit sein. Die Auffälligkeiten können aber auch psychischer Natur sein. Der Stress kann sich in Stimmungschwankungen äußern oder in aggressiven oder depressiven Reaktionen des Kindes.

Diese gezeigten Belastungen des Kindes werden dann regelmäßig von dem betreuenden Elternteil falsch interpretiert. Sie werden umgedeutet in Anzeichen dafür, dass dem Kind der Kontakt mit dem anderen Elternteil nicht gut tut. Da Kinder häufig nach den Umgängen beim anderen Elternteil diese Auffälligkeiten zeigen, meint der betreuende Elternteil häufig, die Umgänge würden dem Kind nur schaden. Das Kind müsse leiden, nur weil der andere Elternteil sein Recht auf Umgang durchsetzen wolle.

Das Kind will es beiden Eltern recht machen

Dies führt häufig bei dem Kind zu einer Verhaltensspirale. Das Kind spürt, dass der betreuende Elternteil eigentlich den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil ablehnt. Das Kind selbst will aber in aller Regel den Kontakt zum anderen Elternteil, den es doch (auch) liebt. Das Kind will es beiden Elternteilen recht machen, schafft dies aber nicht, da zwischen den Eltern diese starken Konflikte bestehen. Es hat große Schuldgefühle und äußert dies eben durch die oben genannten Auffälligkeiten. Die Auffälligkeiten wiederum führen bei den Eltern zu einer Zunahme der Konflikte. Jede Reaktion des Kindes wird benutzt, um den anderen Elternteil schlecht zu machen. Dadurch verstärkt sich der Stress für das Kind noch mehr.

Manchmal wird der Druck auf das Kind so stark, dass dieses das Gefühl hat, sich zwischen den Eltern entscheiden zu müssen. Beiden kann es das Kind nicht recht machen. Also ist die einzige Lösungsmöglichkeit für das Kind, den Kontakt zu einem Elternteil abzubrechen. Meist ist dies der Elternteil, der den Umgang ausübt. In Deutschland also regelmäßig der Kindesvater. Das Kind ist dem Vater entfremdet.

Der Kontaktabbruch

In sehr belastenden Konstellationen hat das Kind auch das Gefühl, dass es hierfür den Erwachsenen eine Erklärung liefern muss. Da werden dem anderen Elternteil Vorwürfe gemacht, lieblos gewesen zu sein oder das Kind nicht beachtet zu haben. Das kann sogar so weit gehen, dass Übergriffe des Elternteils auf das Kind behauptet werden. All dies nur mit dem einen Ziel, den Kontakt zum anderen Elternteil abbrechen zu können.

Die Kindesmutter hat nach dem Kontaktabbruch das Gefühl, dass es dem Kind jetzt besser geht. Ihrer Ansicht nach kann es zur Ruhe kommen, auch die körperlichen und psychischen Auffälligkeiten gehen zurück. Doch ist das wirklich zum Wohl des Kindes, ein Elternteil nicht mehr in seinem Leben zu haben? Ist es wirklich gut für ein Kind, vom Vater entfremdet zu sein?

Entfremdung ist ein traumatisches Erlebnis

Die Entfremdung eines Kindes von einem Elternteil, zu dem es vorher eine gute und gesunde Beziehung hatte, ist für das Kind eine traumatische Erfahrung. Es erlebt einen Bindungsabbruch und häufig die Verteufelung des anderen Elternteils. Das Kind fühlt sich dann auch schuldig, weil es durch diesen Bindungsabbruch dem anderen Elternteil weh getan hat. Äußern kann das Kind diese Gefühle in der Regel aber nicht.

Eine Entfremdung von einem Elternteil führt auch häufig dazu, dass sich das Kind mit dem verbliebenen Elternteil solidarisiert. Es hat nur noch einen Elternteil, der sich kümmert, und ist auf dessen Wohlwollen angewiesen. Dies verstärkt die Ablehnung des anderen Elternteils, die dem Kind ja täglich vorgelebt wird.

Folgen der Entfremdung im weiteren Leben

All dies führt im weiteren Verlauf des Lebens häufig dazu, dass das Kind Schwierigkeiten bei der Ablösung vom bevorzugten Elternteil hat. Es leidet an mangelndem Selbstwertgefühl oder sogar an posttraumatischen Belastungsstörungen. Die Fähigkeit, im späteren Leben eine gesunde Partnerbeziehung zu leben, ist stark eingeschränkt. Die Folgen können bis hin zu Angststörungen, Depressionen oder zum Suizid gehen.

Das Kind hat also nicht nur in der akuten Phase der Entfremdung Probleme, sondern den Rest seines Lebens. Dies sollten sich Eltern bewußt machen.

Eltern müssen es – trotz der zwischen ihnen bestehenden Probleme – schaffen, dem Kind einen guten und stressfreien Kontakt zum anderen Elternteil zu ermöglichen. Eine Entfremdung des Kindes vom Vater muss unbedingt vermieden werden. Die Leidtragenden einer solchen Entfremdung sind immer die Kinder. Das sollten sich Eltern unbedingt vor Augen führen.

Vermögen aufteilen nach Trennung

Nach einer Trennung von Ehegatten muss in vielen Fällen auch das Vermögen aufgeteilt werden. Doch wie funktioniert das, Vermögen aufteilen nach Trennung? Was muss frau dabei beachten?

Verheirateten gehört nicht automatisch alles gemeinsam

Mit einem Fehlglauben möchte ich gleich zu Beginn aufräumen. Häufig kommen insbesondere Ehefrauen in meine Beratung und möchten wissen, wie die Aufteilung des Vermögens nach der Trennung erfolgt. Immer wieder höre ich dann: „Wir sind ja verheiratet, also gehört uns alles gemeinsam.“ Doch das ist so nicht richtig und in vielen Fällen ist das besonders für die Ehefrau schmerzhaft.

Zuerst einmal gilt es zu klären, wie die Vermögensverhältnisse während der bestehenden Ehe aussehen. Haben die Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen, so leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser Name ist etwas irreführend, denn es ist gerade keine Gemeinschaft der Güter. Vielmehr bleibt es auch während der bestehenden Ehe dabei, dass jeder Ehegatte für sich allein Vermögen erwirbt. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben also die Güter der Ehegatten während der Ehe getrennt.

Das bedeutet, jeder Ehegatte behält zuerst einmal das Vermögen zu eigenem Eigentum, das er in die Ehe mitgebracht hat. An den Eigentumsverhältnissen ändert sich durch die Ehe also erst einmal nichts. Auch während bestehender Ehe erwirbt jeder Ehegatte weiter Vermögen zu seinem Eigentum.

Gemeinsames Vermögen aufteilen

Nach der Trennung ist also zuerst nur zu regeln, wie mit dem Vermögen umgegangen wird, das beide Ehegatten gemeinsam erworben haben. Gemeinsames Vermögen können zum Beispiel sein: Bankkonten oder Depots auf den Namen beider Ehegatten, Bausparverträge auf beider Namen oder gemeinsam angeschaffte Vermögenswerte. Hier wird grundsätzlich eine hälftige Teilung vorgenommen, soweit dies möglich ist. Es wird nicht geschaut, welcher der Ehegatten während bestehender Ehe wieviel auf das Konto, das Depot oder den Bausparvertrag eingezahlt hat. Denn während einer Ehe haben die Ehegatten gemeinsam gewirtschaftet. Es wird nicht im Nachhinein auseinander dividiert, wer wieviel wofür gezahlt hat. Stehen Konten also auf beide Namen der Ehegatten, steht jedem*r die Hälfte des Betrags zu.

Ausgenommen von dieser Regelung ist allerdings der Hausrat. Hier wird nicht primär geschaut, wer Eigentümer ist. Entscheidend ist vielmehr, wer den Hausratsgegenstand dringender benötigt. Auch sollen die Ehegatten beim Hausrat in erster Linie eine einvernehmliche Lösung finden.

Wie funktioniert die Aufteilung bei Immobilien?

Vermögen aufteilen nach Trennung, was gilt für Immobilien? Die Regelung bei Immobilien ist nicht zu vergleichen mit der Regelung in Bezug auf bewegliches Vermögen. In Deutschland ist der*diejenige Eigentümer*in einer Immobilie, der*die im Grundbuch als Eigentümer*in eingetragen ist. So kann auch nur ein Ehegatte Eigentümer*in einer Immobilie sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn nur ein Ehegatte allein als Eigentümer*in im Grundbuch eingetragen ist. Häufig erfolgt dies, wenn eine Immobilie durch die Eltern auf das Kind übertragen wurde oder ein Ehegatte eine Immobilie allein gekauft hat.

Die Frage, wer zum Beispiel die Immobilienkredite bedient (hat), ist dabei völlig irrelevant für die Stellung als Eigentümer*in. Es kann also gut sein, dass eine Ehefrau zusammen mit dem Ehemann einen Immobilienkredit aufgenommen hat und diesen in der Ehe bedient hat. Steht allerdings nur der Ehemann als Eigentümer im Grundbuch so ist die Immobilie auch nur Teil seines Vermögens. Die Ehefrau hat also ihr Geld in eine Immobilie gesteckt, die ihr nicht gehört. Nach der Trennung oder Scheidung hat sie keinen Anspruch auf die Immobilie.

Vielen Frauen ist dies nicht bewußt. Sie investieren in die Immobilie ihres Ehemannes in dem Glauben, dass ihnen die Hälfte der Immobilie gehört. Und müssen nach der Trennung feststellen, dass sie durch ihre Zahlungen das Vermögen des Ehemannes vermehrt haben. Sie selbst haben jedoch nichts davon.

Anders ist natürlich die Situation, wenn beide Ehegatten als hälftige Eigentümer*in im Grundbuch eingetragen sind. Dann gehört ihnen die Immobilie auch gemeinsam. Und gemeinsam müssen die Ehegatten nach einer Trennung oder Scheidung dann auch entscheiden, was mit der Immobilie passiert.

Schulden eines Ehegatten sind nicht automatisch Schulden des anderen Ehegatten

Vermögen aufteilen nach Trennung ist das eine. Doch was ist mit Krediten? Viele Frauen haben Angst, dass sie für Kredite des Ehemannes haften müssen. Doch auch hier gilt: Schulden eines Ehegatten werden nicht automatisch Schulden des anderen Ehegatten.

Dies gilt für Schulden, die ein Ehegatte vor der Ehe aufgenomen hat und auch für Schulden, die ein Ehegatte in der Ehe aufnimmt. Hier wird der andere Ehegatte nicht automatisch durch die Eheschließung Mitschuldner*in.

Dinge zur Deckung des Lebensbedarfes

Für Schulden während der Ehe gibt es eine Ausnahme. Für Dinge, die zur Deckung des Lebensbedarfes angeschafft werden, haften beide Ehegatten gemeinsam. Auch wenn nur ein Ehegatte einkauft. Dinge zur Deckung des Lebensbedarfs sind z.B. ein Fernseher, die Telefonrechnung oder die Kosten für eine Urlaubsreise. Handelt es sich aber um Luxusgüter, die mit der Deckung des Lebensbedarfs nichts mehr zu tun haben, haftet der andere Ehegatte nicht. Was noch als Deckung des Lebensbedarfs gilt, ist von Ehe zu Ehe unterschiedlich. Im Wesentlichen hängt das von den Einkommensverhältnissen und dem Lebensstil der Ehegatten ab.

Beide Ehegatten haften allerdings dann, wenn sie sich vertraglich zur Haftung bereit erklären, z.B. als weitere*r Vertragspartner*in oder als Bürge*in. Also erst dann, wenn ein Ehegatte einen Kredit- oder Darlehensvertrag (mit-) unterschreibt oder sich bereit erklärt zu bürgen haftet er*sie auch.

Dies gilt ebenso nach der Trennung. Nimmt also der Ehemann nach der Trennung alleine Kredite auf, so haftet die Ehefrau nicht dafür.

Gemeinsam aufgenommene Kredite

Sind allerdings in der Ehe von den Ehegatten gemeinsam Kredite aufgenommen worden, so besteht die gemeinsame Haftung auch nach der Trennung oder Scheidung fort. Der Stand der Ehe beeinflusst die Kreditverpflichtungen nicht. Bei gemeinsamen Krediten ist es auch ratsam, nach einer Trennung die Rückzahlung gemeinsam zu regeln. Man kann entweder hälftig die Raten zahlen oder aber aus dem gemeinsamen Kredit zwei getrennte Kredite machen, die jeder Ehegatte allein bedient. Für die zweite Variante ist allerdings die Zustimmung der finanzierenden Bank Voraussetzung.

Doch was ist, wenn ein Ehegatte in der Ehe viel mehr Vermögen erworben hat als der andere Ehegatte? Gibt es gar keinen Ausgleich? Und was bedeutet dann der Güterstand der Zugewinngemeinschaft für das Vermögen aufteilen nach Trennung?

Möglichkeit des Zugewinnausgleichs

Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass die Vermögen der Ehegatten getrennt bleiben. Nach der Scheidung kann allerdings jeder Ehegatte fordern, dass der Zuwachs an Vermögen während der Ehe ausgeglichen wird. Dieser Ausgleich geschieht allerdings nur auf Antrag eines Ehegatten. Dann wird berechnet, wieviel Zugewinn jeder Ehegatte während der Ehe erzielt hat. Derjenige Ehegatte, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss dann an den anderen Ehegatten einen Ausgleich zahlen. Der Zugewinnausgleich erfolgt immer in Form einer Geldzahlung. Es besteht kein Anspruch auf die Übertragung bestimmter Vermögenswerte.

Ein Rechenbeispiel

Ein ganz einfaches Rechenbeispiel: beide Ehegatten hatten keinerlei Vermögen, aber auch keine Schulden, als sie die Ehe miteinander geschlossen haben. Der Tag der Eheschließung bestimmt das sogenannte Anfangsvermögen. Nun wird geschaut, was beide Ehegatten am Ende der Ehe, genauer gesagt am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten, an Vermögen hatten. Das ist das sogenannte Endvermögen.

Nehmen wir also an, ein Ehegatte hatte ein Anfangsvermögen von 0 € und ein Endvermögen in Höhe von 100.000 €. Der andere Ehegatte hatte ebenfalls ein Anfangsvermögen in Höhe von 0 € und ein Endvermögen in Höhe von 150.000 €. Somit hat der zweite Ehegatte 50.000 € mehr an Zugewinn erzielt als der erste Ehegatte. Der zweite Ehegatte muss dem ersten Ehegatten 25.000 € abgeben. Dann haben beide Ehegatten während der Ehe einen Zugewinn in Höhe von 125.000 € erzielt. Der Zugewinnausgleich führt also dazu, dass beide Ehegatten einen gleich hohen Zugewinn bekommen.

Das Vermögen aufzuteilen nach einer Trennung ist also gar nicht so einfach. Wichtig sind die grundlegenden Kenntnisse über den Güterstand während bestehender Ehe und über die Immobilienregelung. Beachtet man diese, so ist eine gütliche Einigung unter Ehegatten möglich

Wie funktioniert eine glückliche Partnerschaft?

Eine glückliche Partnerschaft – das wollen viele Menschen. Und sehr viele Menschen leben auch in einer Partnerschaft. Zwar gibt es in Deutschland immer mehr Single-Haushalte, 2020 waren es ca. 41 Prozent aller Haushalte. Doch auch die Anzahl der Eheschließungen in Deutschland liegt seit Jahren deutlich über 400.000 pro Jahr. Da sollte man meinen, dass wir wissen, wie eine glückliche Partnerschaft funktioniert. Doch tatsächlich haben viele Menschen keine Ahnung und fragen sich: wie funktioniert eine glückliche Partnerschaft?

Viele Menschen leben nicht in einer glücklichen Partnerschaft

Ich habe in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass eine große Anzahl der Menschen, die in einer Partnerschaft sind, nicht wirklich glücklich sind. Das mag an meinem Beruf als Fachanwältin für Familienrecht liegen. Naturgemäß lerne ich viele Menschen in der Phase einer Trennung oder Scheidung kennen. Dann sind die Menschen definitiv nicht mehr glücklich in ihrer Partnerschaft.

Wie wir eine glückliche Partnerschaft führen können haben wir nicht gelernt. Weder in der Schule, noch sonstwo in einer anderen Institution. Wir stolpern ins Leben und in Partnerschaften hinein, wissen aber gar nicht wirklich, was wir da tun. Instinktiv wiederholen wir die Beziehungsmuster, die uns unsere Eltern und andere enge Bezugspersonen vorgelebt haben. Auch wenn diese Beziehungsmuster negativ oder sogar destruktiv waren. Und wundern uns dann, warum so viele Partnerschaften in die Brüche gehen.

Das Drei-Stufen-Modell der Partnerschaft

Erst durch meine Coaching-Ausbildung, die Tony Robbins und Cloe Madanes entwickelt haben, lernte ich, dass es drei verschiedene Stufen von Partnerschaften gibt. Dieses Modell hat Tony Robbins entwickelt.

Dieses Modell hilft sehr gut zu verstehen, welche Art von Partnerschaft frau gerade führt. Hat frau dies erst einmal verstanden, dann kann auch eine Veränderung herbeigeführt werden. Hier also das Drei-Stufen-Modell von Tony Robbins:

Die niedrigste Stufe einer Partnerschaft, die Zweckgemeinschaft

Auf der ersten (und niedrigsten) Stufe einer Partnerschaft sind beide Partner nur darauf aus, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Jede*r der beiden schaut erst einmal nach sich. Wichtig ist nur der*die Einzelne und das, was jede*r für sich will.

Die Partnerschaft ist eher eine Zweckgemeinschaft. Jede*r der Partner verspricht sich durch die Partnerschaft irgendwelche Vorteile für sich. Sei es, nicht allein zu sein. Oder den Vorteil, dass man überhaupt einen Partner hat. Gemeinsamkeiten gibt es in einer solchen Partnerschaft auf dem untersten Level sehr wenige.

Im Alltag ist eine solche Beziehung durch häufigen Streit und wenig Einfühlungsvermögen gekennzeichnet. Alles und jedes ist an Bedingungen geknüpft. Vertrauen besteht nicht wirklich und die Beziehung ist instabil. Jede Geste, jeder Kompromiss ist an Bedingungen geknüpft, die erfüllt werden müssen. Beide Partner haben Schwierigkeiten, Liebe vom anderen anzunehmen, weil sie nicht wissen, welcher Preis hinterher dafür gefordert wird.

Bei dieser Beschreibung wird schon klar, dass eine solche Partnerschaft nicht glücklich sein kann. Warum gehen Menschen dann eine solche Partnerschaft ein und bleiben auch in dieser?

Häufig sind Menschen in einer solchen Partnerschaft sehr bedürftig. Sie glauben, allein nicht klar zu kommen oder einen Partner zu „brauchen“. Sei es aus finanziellen Gründen, weil sie nicht allein sein können oder weil sie meinen, nichts besseres zu verdienen. Auf Dauer schadet eine solche Beziehung dem Einzelnen jedoch. Selbstwert und Selbstliebe kann hier nicht wachsen.

Die zweite Stufe einer Partnerschaft, der Kuhhandel

Auf der zweiten Stufe besteht die Partnerschaft vor allem aus einem Tauschhandel. Das Motto lautet: „Ich gebe Dir, was Du willst, wenn Du mir gibst, was ich will“. Tony Robbins bezeichnet eine solche Partnerschaft auch als „Kuhhandel“.

Charakteristisch für eine solche Partnerschaft ist der viel gehörte Spruch: „Eine Beziehung besteht aus Geben und Nehmen.“ Ja, wenn sie auf diesem Level geführt wird, dann besteht die Partnerschaft tatsächlich (nur) aus Geben und Nehmen.

Gegeben wird nämlich nur im Tausch für einen Gegenwert. Erfolgt keine Gegenleistung, dann wird auch nichts gegeben. Da die Partner ständig im Geschäft und im Handel miteinander sind, gibt es kaum Leidenschaft oder überhaupt tiefe Gefühle zwischen den Partnern. Die Partnerschaft gleicht in vielen Bereichen eher einer Wohngemeinschaft, an der aber beide nicht sehr viel Freude haben.

Ist das Tauschverhältnis allerdings ausgeglichen, meint also jeder Partner, er bekommt ausreichend zurück, so kann eine solche Partnerschaft viele Jahre überdauern. Wenn beide Partner auf allzu viele Gefühle und auf Leidenschaft verzichten können, dann kann eine solche Partnerschaft von Dauer sein.

Aber auch eine solche Partnerschaft, so verbreitet sie auch sein mag, ist für mich keine glückliche Partnerschaft. Wie funktioniert nun eine glückliche Partnerschaft?

Die dritte und höchste Stufe einer Partnerschaft

Auf der dritten Stufe einer Partnerschaft stellen beide Partner den*die jeweils andere*n an die erste Stelle. Jede*r der beiden Partner hat das Glück des*der anderen im Blick. Beide empfinden unglaubliche Freude daran, den*die andere*n glücklich zu sehen. Dafür geben sie dem*der anderen, was diese*r sich wünscht, ohne etwas als Gegenleistung zu erwarten. Sie praktizieren die gebende Liebe.

Eine solche Beziehung ist von hoher Wertschätzung geprägt. Die Bedürfnisse des*der anderen werden gesehen und wahr genommen. Jede*r macht es sich zur Top-Priorität, die Bedürfnisse des*der anderen zu erfüllen. Gegenleistungen werden nicht erwartet. Die Partner geben bedingungslos.

Die gemeinsame Liebe und Zugehörigkeit wird nicht in Frage gestellt. Beide Partner gehen von guten Absichten des*der anderen aus. Die Beziehung ist von großer Wertschätzung, tiefer Liebe und viel Leidenschaft geprägt.

Eine Partnerschaft auf dieser Ebene stellt für mich eine glückliche Partnerschaft dar.

Klingt das unrealistisch für Dich? Dann kann ich nur sagen, dass Du in Deiner Partnerschaft (ob aktuelle oder vergangene) sicherlich nicht auf dieser Stufe warst. Was darfst Du tun, um Deine Partnerschaft auf dieses Level zu heben?

Mache Deinen Partner zu Deiner Priorität

Gewöhne Dir an, Deinem Partner aus vollem Herzen zu geben, was sich dieser wünscht. Dazu musst Du natürlich erst einmal herausfinden, was das ist. Was wünscht sich Dein Partner wirklich von Dir? Mehr Frieden? Weniger Nörgeln? Mehr Nähe? Mehr Anerkennung?

Ganz egal, was es ist. Mach Dich auf die Suche danach und dann gib genau dies Deinem Partner aus vollem Herzen. Ohne eine Gegenleistung zu erwarten. Du wirst sehen, schon nach wenigen Wochen wird sich Deine Partnerschaft fundamental ändern. Vermutlich wird auch Dein Partner nun versuchen, Dir das zu geben, was Du willst. Ohne Erwartung.

So hebt Ihr beide Eure Partnerschaft auf das höchste Niveau. Dann müsst Ihr Euch bestimmt nicht mehr fragen, wie eine glückliche Partnerschaft funktioniert. Denn Ihr lebt dann in einer glücklichen Partnerschaft.

Umgang Kinder nach Trennung

Wie wird nach einer Trennung der Umgang mit den Kindern geregelt? Trennen sich Eltern, so bleiben die Kinder in der Regel bei einem Elternteil wohnen und der andere Elternteil sieht seine Kinder regelmäßig. Diese Treffen zwischen Elternteil und Kind nennt man Umgang.

Dieses Umgangsrecht ist im Übrigen unabhängig vom Sorgerecht für die Kinder. Trennen sich verheiratete Eltern, so bleibt es in der Regel beim gemeinsamen Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Aber auch wenn nur ein Elternteil die elterliche Sorge inne hat, so hat der andere Elternteil dennoch das Recht, seine Kinder zu sehen und mit ihnen Umgang zu pflegen.

Das Gesetz schreibt keine Umgangsregelung vor

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht gibt es keine gesetzliche Regelung, wie oft und in welcher Weise der Umgang ausgeübt wird. Häufig wird mir in meinen Beratungen erzählt, man wolle den „gesetzlich vorgeschriebenen“ Umgang ausüben. Damit ist dann meist ein Umgang alle zwei Wochen jeweils am Wochenende gemeint. Eine solche gesetzliche Regelung gibt es aber gar nicht. Doch was genau sagt das Gesetz zum Umgang der Kinder nach einer Trennung?

Im Gesetz ist in § 1684 Absatz 1 BGB lediglich geregelt: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ Es hat also sowohl das Kind, wie auch jedes Elternteil das Recht auf Umgang. Für die Eltern gibt es sogar eine Pflicht zum Umgang.

Umgangsregelung orientiert sich an den Lebensumständen

Wie genau der Umgang ausgeübt wird ist aber gesetzlich nicht geregelt. Das wäre auch schwer möglich. Die Lebensumstände von Trennungskindern sind doch sehr unterschiedlich. Wie der Umgang ausgeübt wird hängt also immer von der konkreten Lebenssituation des Kindes und der Eltern ab. Also unter anderem vom Alter des Kindes, den Arbeitszeiten des Elternteils, der den Umgang ausübt, und von der Entfernung der Wohnorte.

So ist es bei sehr kleinen Kindern regelmäßig angezeigt, den Umgang nach einer Trennung der Eltern häufiger auszuüben, dafür aber den Umgang selbst nicht allzu lang auszudehnen. Kleine Kinder müssen in eher kurzen Abständen immer wieder an den Vater oder die Mutter „erinnert“ werden, damit sie eine stabile Bindung aufbauen können. Daher empfiehlt sich hier eher ein Umgang ein- oder zweimal die Woche, aber dann nur für wenige Stunden.

Kinder ab dem Grundschulalter können dagegen schon sehr gut auch längere Zeitabschnitte „begreifen“. Wenn es hier mit den Arbeitszeiten des Elternteils und den Aktivitäten des Kindes gut vereinbar ist, kann hier der Umgang auf einen Zwei-Wochen-Rythmus ausgeweitet werden.

Häufig findet der Umgang im Zwei-Wochen-Rhythmus statt

Da die meisten erwerbstätigen Eltern eher am Wochenende Zeit haben für ihre Kinder, wird der Umgang dann üblicherweise so ausgeübt, dass die Kinder jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag beim anderen Elternteil sind.

Diese Form des Umgangs mit Kindern nach der Trennung ist auch die häufigste ausgeübte Form. Vielleicht stammt daher die Vermutung vieler Eltern, diese Form des Umgangs sei die „gesetzliche“.

Sind die Kinder dann im fortgeschrittenen Teenager-Alter haben sie häufig vielerlei Interessen, die sie auch am Wochenende ausüben wollen. Manchmal ist dann ein Umgang im Zwei-Wochen-Rhythmus nicht mehr angebracht. Dann können alternative Lösungen gesucht werden.

Denn der Umgang mit Kindern nach der Trennung soll in der jeweiligen Situation für Eltern und Kinder passen. So können bei älteren Kindern die Umgänge über verlängerte Wochenenden erfolgen oder in den Ferien ausgeweitet werden. Oder aber genau das Gegenteil wird vereinbart. Zum Beispiel, dass unter der Woche regelmäßig gemeinsame Termine wahrgenommen werden. So können Trainingsstunden im Sportverein gemeinsam besucht werden oder freie Nachmittage gemeinsam gestaltet werden. Wichtig ist, die Regelung des Umgangs muss für die Kinder und Eltern passen.

Die Kosten des Umgangs trägt der umgangsberechtigte Elternteil

Der Umgang der Kinder nach der Trennung kostet aber auch Geld. Es fallen Fahrtkosten, Kosten für Essen und Ausflüge an. Häufig wird zwischen den Eltern über diese Kosten des Umgangs gestritten.

Grundsätzlich muss derjenige Elternteil, der den Umgang ausübt, auch die Kosten des Umgangs tragen. Also muss er die Fahrtkosten zahlen, das Essen für die Kinder während des Umgangs und auch alle sonstigen Kosten wie z.B. für Ausflüge.

Dieser Elternteil darf auch nicht eine „Gegenrechnung“ aufmachen und die Kosten des Umgangs dann vom Kindesunterhalt abziehen, den der andere Elternteil zahlt. Lediglich bei sehr weiter Entfernung der Wohnorte und bei einer engen finanziellen Lage des umgangsberechtigten Elternteils kann eine Aufteilung der Fahrtkosten vereinbart werden.

Konflikte der Eltern nicht über die Kinder austragen

Auch in Fragen des Umgangs gibt es somit viele Dinge, die zwischen den Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen geklärt werden müssen. Manchmal gelingt es Eltern aber nicht, sich über die Art und Weise des Umgangs zu einigen. Dann kann zuerst das Jugendamt um Hilfe gebeten werden. Kann auch unter Vermittlung des Jugendamtes keine gemeinsame Regelung des Umgangs gefunden werden, bleibt als letzter Ausgang der Gang vor das zuständige Amtsgericht. Dann wird der Umgang in einem gerichtlichen Verfahren geregelt.

Meist liegt der Grund für dieses Streitigkeiten aber gar nicht beim Umgang, sondern in anderen Bereichen begründet. So schaffen es Eltern manchmal nicht, die Probleme zu lösen, die sie als Erwachsene miteinander haben. Sie „verlagern“ diese Probleme dann quasi auf die Kinderebene. Doch das ist nicht zum Wohl der Kinder und muss von den Eltern unbedingt vermieden werden!

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Umgang mit beiden Elternteilen tut den Kindern gut, denn trotz der Trennung der Eltern liebt ein Kind weiterhin beide Elternteile.

Es ist die Aufgabe jedes Elternteils, den Kontakt des Kindes mit dem jeweils anderen Elternteil zu unterstützen und zu fördern. Und zu dieser Unterstützung gehört auch, dass die Eltern gemeinsam eine Umgangsregelung finden, die dem Kind gut tut. Das Kindeswohl geht in jedem Fall vor.