Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Leben beide Elternteile mit ihren Kindern zusammen, so kommen die Eltern für die Betreuung und Versorgung der Kinder gemeinsam auf. Das heißt die Eltern betreuen ihre Kinder gemeinsam und kümmern sich auch gemeinsam um die finanzielle Unterstützung der Kinder. Für kleine Kinder leuchtet das ohne weiteres ein. Doch gilt das auch für „erwachsene“ Kinder? Wie lange müssen Eltern für ein Kind Unterhalt zahlen?
Trennen sich nun die Eltern und haben sie minderjährige Kinder, so bleibt es bei der Unterhaltsverpflichtung beider Elternteile. Es ändert sich lediglich die Art und Weise, wie der Unterhalt geleistet wird. Denn nach einer Trennung erfüllt derjenige Elternteil, bei dem das minderjährige Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, seine Unterhaltsverpflichtung ausschließlich durch die Betreuung des Kindes (§1606 Abs. 3 S.2 BGB). Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch die Zahlung von Kindesunterhalt. Doch wie lange muss eigentlich Unterhalt für ein Kind gezahlt werden?
Es gibt keine feste Altersgrenze für den Unterhalt
In meiner beruflichen Praxis höre ich immer wieder unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie lange für ein Kind Unterhalt gezahlt werden muss. Da wird genannt: bis zur Volljährigkeit. Oder bis zum Alter von 23 Jahren. Oder mit 25 Jahren ist Schluss.
Doch keine dieser Vorstellungen ist richtig. Es gibt nämlich keine fixe Altersgrenze, bis zu der einem Kind Unterhalt gezahlt werden muss und danach nicht mehr.
Es gibt im Übrigen auch keinen Zusammenhang zwischen dem Sorgerecht für ein Kind und der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt. Entscheidend ist allein, wer die biologischen Eltern eines Kindes sind. Diese müssen grundsätzlich Unterhalt zahlen. Ob die Eltern auch das Sorgerecht für das Kind inne haben ist dabei nicht entscheidend.
Unterhalt gibt es bis zum Abschluss einer Ausbildung
Die Lösung ergibt sich aus §1610 Abs. 2 BGB. Danach umfasst der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf eines Kindes einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Das bedeutet, ein Kind bekommt solange Unterhalt von seinen Eltern, bis es eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat. Und bekanntlich hängt es sehr von der konkreten Ausbildung oder dem Studium und dem einzelnen Kind ab, wie schnell eine solche Ausbildung oder Studium abgeschlossen werden kann.
Da kann es tatsächlich sein, dass ein Kind bereits als Minderjährige*r eine Berufsausbildung beginnt und diese bereits nach wenigen Jahren beendet. Dann endet in so einem Fall die Unterhaltsverpflichtung vielleicht schon, wenn das Kind gerade 18 Jahre alt geworden ist.
Manchmal gibt es aber auch Studiengänge, die viele Jahre andauern. Unter Umständen ist das „Kind“ dann bereits ein*e junge*r Erwachsene*r von 27 oder 28 Jahren, bis das Studium beendet ist. Dann muss auch so lange Unterhalt gezahlt werden.
Das Kind muss etwas leisten, um Unterhalt zu bekommen
Unterhalt ist allerdings keine „Einbahnstraße“. Die Eltern müssen das Kind finanziell unterstützen. Nach Eintritt der Volljährigkeit müssen auch beide Elternteile Unterhalt in bar zahlen. Das ist auch verständlich, denn bis zur Volljährigkeit hat ein Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung durch die Betreuung erfüllt. Ein*e Erwachsene*r muss aber nicht mehr betreut werden. Daher müssen ab dem 18. Lebensjahr eines Kindes beide Elternteile Barunterhalt zahlen.
Bei Ermittlung der Höhe des Barunterhalts schaut man, wer von den Eltern wie viel verdient. Der Unterhalt wird dann gequotelt. Er wird also quotenmäßig nach der Höhe der Einkünfte auf die Eltern verteilt. Verdient zum Beispiel die Mutter doppelt so viel wie der Vater, so zahlt die Mutter zwei Drittel des Unterhalts und der Vater ein Drittel.
Doch auch das Kind muss etwas für seinen Unterhalt leisten. Es muss seine Ausbildung oder sein Studium zielstrebig und gewissenhaft durchführen. Das bedeutet, es muss sich anstrengen, fleißig sein und die geforderten Leistungsnachweise erbringen. Tut es das nicht, sondern kümmert sich mehr um sein Privatleben, als um die Ausbildung, dann kann das dazu führen, dass die Eltern den Unterhalt kürzen oder ganz streichen dürfen.
Natürlich darf der Unterhalt nicht gekürzt werden, wenn das Kind zuerst eine Ausbildung wählt und dann feststellt, dass dies nicht der geeignete Ausbildungszweig ist. Dann kann das Kind selbstverständlich die Ausbildung wechseln, ohne dass die Eltern den Unterhalt einstellen dürfen.
Unterhalt während eines Studiums nach abgeschlossener Ausbildung?
Doch was ist in den Fällen, in denen ein Kind eine Ausbildung absolviert und sich dann im Anschluss dazu entscheidet, ein Studium aufzunehmen? Wie lange müssen die Eltern dann noch Unterhalt für das Kind zahlen?
Das hängt von zwei Dingen ab. Zum einen davon, ob die Ausbildung und das anschließende Studium inhaltlich zusammen hängen. Hat ein Kind also eine Banklehre absolviert und studiert dann Betriebswirtschaftslehre, dann ist der notwendige inhaltliche Zusammenhang gegeben. Oder wenn das Kind erst eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger absolviert und danach ein Medizin-Studium beginnt, dann ist ebenfalls der notwendige inhaltliche Zusammenhang gegeben.
Zum anderen muss auch ein zeitlicher Zusammenhang gegeben sein. Das Kind muss also zeitnah nach der Ausbildung auch das Studium beginnen. Hat das Kind schon mehrere Jahre in dem erlernten Beruf gearbeitet und entschließt sich erst dann, ein Studium aufzunehmen, müssen die Eltern keinen Unterhalt mehr für das Kind zahlen. Die Eltern konnten sich nach Abschluss der Ausbildung und der Erwerbstätigkeit des Kindes quasi darauf verlassen, dass sie zukünftig nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Die Frage, wie lange die Eltern für ein Kind Unterhalt zahlen müssen, hängt also sehr stark vom Einzelfall ab. Denn die Wege zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind so vielfältig wie das Leben selbt.