Sorgerecht bei Trennung der Eltern

Sorgerecht bei Trennung der Eltern

Wenn Eltern sich trennen ist dies immer eine Belastung für alle Beteiligten, insbesondere für ein Kind. Es ist schon schwer, diese emotionalen Dinge zu verarbeiten. Dazu gibt es auch rechtliche Dinge, die bei einer Trennung der Eltern beachtet werden müssen, der Unterhalt und das Sorgerecht zum Beispiel. Wie verhält es sich also in Bezug auf das Sorgerecht bei Trennung der Eltern?

Was ist eigentlich das Sorgerecht?

Es ist wichtig, die Grundlagen zu kennen. Was ist eigentlich das Sorgerecht? Wer hatte bisher das Sorgerecht für das Kind? Wie wollen die Eltern das Sorgerecht in Zukunft ausüben? Was passiert, wenn sich die Eltern hierüber nicht einig sind? Wer entscheidet dann?

Eigentlich ist das selbstverständlich. Ein Kind kann noch nicht für sich selbst sorgen. Daher braucht es Erwachsene, die sich um das Kind kümmern. Dies ist auch so im Gesetz festgelegt. §1626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt in Absatz 1: „Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).“

Das bedeutet, sorgeberechtigte Eltern treffen für ihr minderjähriges Kind die Entscheidungen. Entscheidungen im persönlichen Bereich, wie auch im Bereich des Vermögens bzw. der Finanzen. Sie entscheiden, wo das Kind lebt. Welche gesundheitlichen Behandlungen es bekommt. Ob und in welchen Kindergarten es geht. Welche Schule es besucht. Wieviel Taschengeld es bekommt. Und sie entscheiden, was mit Vermögen des Kindes geschieht, das es zum Beispiel von anderen geschenkt oder geerbt hat.

Doch wer genau hat nun das Sorgerecht für ein Kind?

Ist ein Kind während einer bestehenden Ehe geboren, so sind automatisch beide Elternteile sorgeberechtigt. Beide Eltern teilen sich also die elterliche Sorge für ihr Kind. Dies bedeutet, beide Eltern müssen sich über Angelegenheiten der elterlichen Sorge für ihr Kind einigen. Sie müssen eine gemeinsame Entscheidung treffen. Dabei sollen sie die Bedürfnisse des Kindes nicht aus den Augen lassen und immer zum Wohl des Kindes handeln.

Und wer besitzt jetzt das Sorgerecht nach der Trennung der Eltern?

Trennen sich diese miteinander verheirateten Eltern nun oder lassen sie sich scheiden, so ändert dies nichts an der gemeinsamen elterlichen Sorge. Denn Eltern bleiben Eltern und sie bleiben somit in der gemeinsamen Verantwortung für ihr Kind, ob sie zusammen leben oder nicht.

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist zunächst einmal die Kindesmutter die alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind. Sie kann alle Entscheidungen für ihr Kind alleine treffen und muss sich nicht mit dem Vater des Kindes absprechen.

Heiraten die beiden leiblichen Eltern des Kindes so üben sie ab dem Zeitpunkt der Heirat auch das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam aus.

Bleiben die Eltern jedoch unverheiratet gibt es eine weitere Möglichkeit, das Sorgerecht für das Kind gemeinsam auszuüben. Denn stimmen beide Elternteile zu, kann durch eine Erklärung die gemeinsame Sorge der beiden Eltern eingerichtet werden. Diese Erklärung wird Sorgerechtserklärung genannt. Diese Sorgerechtserklärung kann von einem*r Notar*in oder von dem örtlich zuständigen Jugendamt beurkundet werden. Diese Sorgerechtserklärung kann im Übrigen auch bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Nach Abgabe der Sorgerechtserklärung sind beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt.

Stimmt die nicht verheiratete Mutter des Kindes einer solchen Sorgerechtserklärung nicht zu, so kann der leibliche Vater das gemeinsame Sorgerecht beim örtlich zuständigen Amtsgericht beantragen (§1626 a BGB). Widerspricht die Ausübung der gemeinsamen Sorge nicht dem Kindeswohl, so wird die elterliche Sorge durch das Gericht auch auf den Kindesvater übertragen. Der Gesetzgeber geht also grundsätzlich davon aus, dass die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge zum Wohl des Kindes ist und eigentlich immer beide Elternteile sorgeberechtigt sein sollten. Nur für den Fall, dass ausnahmsweise die gemeinsame Sorge nicht zum Wohl des Kindes ist, bleibt es bei der alleinigen Sorge der Kindesmutter.

Wenn Eltern sich nicht einigen können

Doch was passiert, wenn sich die Eltern nach einer Trennung nicht über Angelegenheiten des Sorgerechts für ihr Kind einigen können?

Immer wieder höre ich in meiner beruflichen Praxis die Frage eines getrennt lebenden Elternteils , ob es nicht möglich ist, die elterliche Sorge ganz übertragen zu bekommen. Als Argument wird angegeben, es sei einfach so schwierig, sich mit dem anderen Elternteil abzusprechen, wenn es um das Kind geht. Entweder wird auf Nachrichten gar nicht geantwortet oder nur sehr verspätet. Sinnvolle Entscheidungen werden blockiert oder sogar gegen den Elternteil agiert. Reicht das, um das Sorgerecht bei einer Trennung der Eltern auf ein Elternteil zu übertragen?

In den allermeisten Fällen reichen diese Schwierigkeiten nicht aus, die elterliche Sorge allein auf ein Elternteil zu übertragen. Es reicht nicht, wenn die Kommunikation mit dem anderen Elternteil schwierig ist oder mühsam. Der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, muss hier immer wieder versuchen, den anderen Elternteil zu erreichen und die Angelegenheiten zu klären. Dies dient dem Wohl des Kindes.

Für eine Übertragung des Sorgerechts allein auf ein Elternteil muss mehr vorliegen. Der andere Elternteil muss sich vielmehr vollständig verweigern. Er zieht zum Beispiel um und seine neue Adresse ist nicht bekannt. Er ist auch nicht auf andere Weise, zum Beispiel über die sozialen Medien erreichbar. Oder der andere Elternteil will notwendigen Maßnahmen z.B. im gesundheitlichen Bereich nicht zustimmen und kann dafür keine nachvollziehbare Erklärung geben. Dann bestehen gute Chancen auf eine Übertragung des Sorgerechts nach der Trennung auf nur ein Elternteil.

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