Bei Trennung Hausrat teilen

Bei Trennung Hausrat teilen

Nach einer Trennung von Eheleuten gibt es viele Dinge, die erledigt werden müssen. Bei welchem Elternteil bleiben die Kinder? Wie werden die Finanzen geklärt? Wer zahlt Unterhalt und wieviel? Wer bleibt in der bisherigen Wohnung oder im Haus? All dies kann sehr verwirrend und emotional belastend sein. Und viele Betroffene fragen sich: bei Trennung Hausrat teilen? Wie funktioniert das?

Was genau ist Hausrat?

Hausrat oder Haushaltsgegenstände sind grundsätzlich alle beweglichen Sachen, die der gemeinsamen Lebensführung dienen. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Lampen und Teppiche. Weiterhin Geschirr, Besteck und elektronische Geräte wie Waschmaschine, Trockner und Kaffeemaschine. Außerdem Bettwäsche und Handtücher. Aber auch Bücher und Dekorationsgegenstände, sowie Sport- und Hobbygeräte. Und alle weiteren Gegenstände, die die Eheleute zur gemeinsamen Lebensführung genutzt haben.

Was passiert mit Gegenständen, die nur ein Ehegatte nutzt?

Häufig haben die Ehegatten jedoch Gegenstände angeschafft, die ausschießlich für die Nutzung durch einen Ehegatten bestimmt waren. Da diese Gegenstände nicht zur gemeinsamen Nutzung angeschafft worden sind, fallen sie nicht unter die Hausratsteilung. Wenn zum Beispiel nur ein Ehegatte eine Sportart betreibt, dann verbleiben die Gegenstände, die hierfür angeschafft wurden, auch bei demjenigen Ehegatten. Das macht auch Sinn. Denn was soll der Ehegatte, der zum Beispiel gar nicht Tennis spielt, mit einer Tennisausrüstung anfangen. Diese bleibt dann bei dem Ehegatten, der damit auch tatsächlich Tennis spielt.

Genauso verhält es sich mit Gegenständen, die zur beruflichen Tätigkeit eines der Ehegatten angeschafft worden sind. Auch diese fallen nicht unter die Hausratsteilung. Hat also ein Ehegatte für seine berufliche Tätigkeit elektronische Geräte angeschafft wie z.B. Computer oder Tablet, dann behält er diese auch. Gleiches gilt für Werkzeuge, die rein beruflich genutzt werden oder für die Möbel in einem Arbeitszimmer, die extra hierfür angeschafft worden sind. Hier erfolgt keine Hausratsteilung.

Gegenstände als Kapitalanlage

Doch wie verhält es sich mit Gegenständen, die allein als Kapitalanlage angeschafft worden sind? Wie funktioniert es hier, bei Trennung Hausrat teilen?

Haben die Eheleute Antiquitäten, wertvolle Gemälde oder Teppiche ausschließlich als Kapitalanlage angeschafft, so sind diese keine Haushaltsgegenstände. Denn sie sind ja auch nicht zur tatsächlichen alltäglichen Nutzung durch die Eheleute angeschafft worden. Sie fallen daher auch nicht unter eine Hausratsteilung.

Auch Gegenstände, die ausschießlich für den persönlichen Gebrauch oder die persönlichen Interessen eines Ehegatten angeschafft worden sind, sind keine Haushaltsgegenstände. Das sind zum Beispiel Kleidungsstücke, Schmuck und persönliche Unterlagen wie Zeugnisse oder Versicherungsunterlagen. Oder Gegenstände zur Ausübung eines Hobbies, die allein ein Ehegatte nutzt.

Aber auch Geschenke, die allein ein Ehegatte erhalten hat, werden nicht aufgeteilt. Dabei ist es unwichtig, wer das Geschenk gemacht hat. Auch Geschenke von einem Ehegatten an den anderen fallen darunter.

Ist ein Pkw ein Haushaltsgegenstand?

Große Probleme bereitet in der Praxis die Einordnung eines Pkw. Ein Pkw ist zwar grundsätzlich kein Haushaltsgegenstand. Allerdings kann er unter besonderen Umständen als Haushaltsgegenstand angesehen werden. Ein Pkw wird dann als Haushaltsgegenstand angesehen, wenn er ausschließlich für die Haushaltsführung und die private Lebensführung bestimmt war. Das heißt, wenn ein Pkw ausschießlich dafür genutzt wurde, den Einkauf zu erledigen, die gemeinsamen Kinder zu betreuen und gemeinsame Wochenendfahrten zu unternehmen, dann wird der Pkw als Haushaltsgegenstand behandelt. Und dies unabhängig davon, wer der*die Eigentümer*in des Pkw ist.

So gibt es häufig den Fall, dass ein Ehegatte nicht berufstätig ist, sondern sich ausschließlich der Betreuung und Erziehung der gemeinsamen Kinder widmet. Nutzt dieser Ehegatte nun einen sogenannten Zweitwagen, so dient dieser meist ausschließlich der familiären Nutzung. Damit wird er wie ein Haushaltsgegenstand behandelt.

Wie erfolgt nun die Teilung des Hausrats?

Doch wie genau geht das nun, bei Trennung Hausrat teilen? Das Gesetz sieht als Teilungsmaßstab eine „gerechte und zweckmäßige“ Verteilung der Haushaltsgegenstände unter den Ehegatten vor. Doch was ist eine gerechte und zweckmäßige Verteilung?

Jeder der Ehegatten soll nach der Hausratsteilung möglichst mit den aufgeteilten Hausratsgegenständen gut wirtschaften können. Hier sieht man schon, eine genaue gesetzliche Definition, wie geteilt werden soll, gibt es nicht. Die Ehegatten selbst müssen also eine Einigung darüber finden, wer von beiden was behält.

Natürlich kann man Haushaltsgegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte nicht halbieren und jedem Ehegatten eine Hälfte zusprechen. Dann funktionieren sie nicht mehr. Bei Geschirr, Besteck oder Bettwäsche kann dagegen sehr wohl eine hälftige Teilung erfolgen. Dies ist in jedem Einzelfall abzuwägen.

Können die Eheleute sich nicht einigen muss das Gericht entscheiden

Werden sich die Ehegatten nicht darüber einig, wie der Hausrat nun tatsächlich geteilt werden soll, kann ein gerichtliches Verfahren vor dem Amtsgericht geführt werden. Dann ist es Sache des*der Richter*in, die einzelnen Gegenstände den Ehegatten jeweils zuzuweisen. Diese Entscheidung erfolgt nach „billigem Ermessen“. Der*die Richter*in entscheidet also ohne feste gesetzliche Vorgaben, wer welchen Hausratsgegenstand erhält.

So ist es üblicherweise so, dass derjenige Ehegatte die Waschmaschine und den Trockner erhält, bei dem auch die Kinder bleiben. Und auch der große Esstisch nebst Stühlen bleibt bei dem Elternteil mit Kindern. Alles andere wird je nach Einzelfall dem einen oder dem anderen Ehegatten zugesprochen.

Zum Glück kommen solche Verfahren relativ selten vor. Denn es ist schon ziemlich merkwürdig, wenn sich die Juristen*innen darüber streiten müssen, wer jetzt die Frühstücksbrettchen erhält und wer die Vase von Tante Erna. Besser ist es, die Ehegatten einigen sich und entscheiden gemeinsam, wer nach der Trennung welchen Haushaltsgegenstand erhält. Das spart neben Nerven auch Anwalts- und Gerichtskosten. Also: bei Trennung Hausrat teilen – am besten einvernehmlich!

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