Autor: Regina

Trennung ohne neuen Partner

Sich von einem Partner zu trennen, ohne bereits einen neuen Partner zu haben, scheint für viele Menschen schwierig zu sein. So erlebe ich es zumindest häufig in meiner beruflichen Praxis. Da ist die Trennung vom bisherigen Partner noch nicht einmal „offiziell“ erfolgt und schon wird der neue Partner präsentiert. Diese Verhaltensweise wird auch „Warmwechseln“ genannt.

Mit dem neuen Partner ist dann natürlich „alles anders“. Er ist liebenswert, verständnisvoll, unterstützt einen in allen Bereichen und nur mit ihm ist frau jetzt wirklich glücklich. Wirklich?

Gründe für ein „warmes Wechseln“

Ich habe großen Zweifel daran, dass das Glück, das ich empfinde, durch meinen Partner bestimmt wird. Glücklich sein ist meiner Ansicht nach eine Entscheidung, die jede*r unabhängig von den äußeren Umständen trifft. Doch immer wieder erlebe ich es. Viele Menschen wagen eine Trennung nicht ohne neuen Partner. Was sind die Gründe hierfür?

Der wichtigste Grund ist Angst. Große Angst. Angst davor, nach einer Trennung alleine zu bleiben. Nie wieder einen Partner zu finden. Da ist es doch besser, ich bleibe bei dem Partner, den ich habe, auch wenn es eigentlich nicht mehr stimmt. Für manche Menschen ist jeder Partner besser, als allein zu sein.

Oder Angst davor, dass es beim nächsten Partner noch schlimmer werden könnte. Viele Menschen glauben einfach, „es kommt selten etwas besseres nach“. Diese Menschen gehen meist durch ihr Leben und erwarten immer nur das schlimmste. Also auch in Bezug auf eine mögliche neue Partnerschaft.

Angst vor Veränderung

Die Angst vor der Trennung ist mitunter so groß, dass sich die Menschen einreden, „so schlimm ist es ja nicht“. Mir wurde in einer solchen Situation auch schon einmal wörtlich von einem Mann gesagt: „Ich bin ja nicht unglücklich“.

Ganz ehrlich? Das ist doch eine unfassbare Einstellung und grenzt für mich an Selbstbetrug. Für so einen Menschen ist es offensichtlich nicht wichtig, in seinem Leben glücklich zu sein. Es reicht, nicht unglücklich zu sein. Das ist ein sehr niedriger Standard im Leben.

Viele Menschen verweisen dann auch darauf, dass man ja schon so viel zusammen aufgebaut hat. Ein Haus, Familie, gemeinsames Vermögen. So viele Jahre hat man miteinander verbracht, wenn auch mehr schlecht als glücklich. Aber so etwas „wirft man doch nicht einfach hin“.

Provokante Frage, warum eigentlich nicht? Nur weil ein Zustand schon so viele Jahre hingenommen wurde, muss er noch weitere Jahre hingenommen werden? Was soll denn dann daran in Zukunft besser werden?

Angst vor der Reaktion der anderen

Viele Menschen haben die größte Angst vor der Reaktion der „anderen“, der Familie, der Freunde, ja sogar der Nachbarn. Angst, dass sich diese von ihnen abwenden könnten, sie nicht verstehen könnten.

In einer meiner zahlreichen Beratungen erzählte mir eine seit vielen Jahren verheiratete Frau, dass ihr Ehemann eine langjährige Affäre hatte. Das wußte die Ehefrau deshalb so genau, weil die Geliebte sie eines Tages zu Hause aufsuchte und sie bat, ihren Ehemann freizugeben. Dieser hatte sich offensichtlich kurz vorher von der Geliebten getrennt und die Geliebte wollte ihn nun auf diese Weise zurückbekommen.

Als ich sie dann fragte, ob sie die Ehe weiter fortsetzen wolle, entgegnete sie tatsächlich: „Was sollen denn die Nachbarn denken, wenn ich mich jetzt trenne? Das geht gar nicht.“

Natürlich habe ich ihre Entscheidung respektiert. Jede Frau ist die Schöpferin ihres Lebens, so wie jeder Mann der Schöpfer seines Lebens ist. Wenn sie so leben möchte, dann ist das nicht meine Angelegenheit, sie von etwas anderem zu überzeugen.

Was Sterbende am meisten bereuen

Ich musste jedoch spontan an das Buch von Bronnie Ware denken, „5 Dinge, die Sterbende am meisten bereuen“. Ratet mal, was da auf Nummer 1 steht?

Am häufigsten sagen danach Sterbende: „Ich wünschte, ich hätte den Mut gehabt, mir selbst treu zu bleiben, statt so zu leben, wie andere es von mir erwarteten.“

Sich treu zu sein kann auch bedeuten, eine Partnerschaft zu beenden, die mir nicht gut tut. Ehrlich sich selber gegenüber zu sein und zu erkennen, wo lebe ich nach den Erwartungen anderer und wo nicht. Was mache ich, um den Erwartungen meiner Eltern zu entsprechen? Und was mache ich nicht, um den Erwartungen meiner Freunde und Nachbarn zu entsprechen?

Die Menschen in unserer Umgebung haben sich so an uns gewöhnt, wie wir jetzt sind. Sie wollen erstmal keine Veränderung bei uns, denn das könnte ja bedeuten, dass sie sich auch ändern müssten.

Ängste überwinden für ein glückliches Leben

Veränderungen rufen bei Menschen grundsätzlich Angst hervor. Das Gehirn schaltet in den Panik-Modus, wenn nach Jahrzehnten Abläufe geändert werden sollen. Denn für Veränderungen benötigt das Gehirn mehr Energie und es muss die neuronalen Bahnen verändern. Im wahrsten Sinne des Wortes die eingefahrenen, breiten (Nerven-)Bahnen verlassen und neue, kleine (Nerven-)Bahnen erschaffen. Dazu ist das Gehirn sehr wohl in der Lage, das nennt man Neuroplastizität. Doch dafür dürfen wir erst einmal unsere Ängste überwinden.

Wenn wir verstehen, dass uns unser Gehirn durch das Hervorrufen dieser Angst nur schützen will, dann können wir diese Angst annehmen, bejahen und dann gehen lassen. Dann kann ich auch eine Trennung herbeiführen, ohne bereits einen neuen Partner zu haben.

Wechseln vor allem Männer warm?

Es gibt Menschen, die behaupten, insbesondere Männer würden sich erst dann aus einer langjährigen Beziehung lösen, wenn sie bereits eine neue Partnerin sicher hätten. Das kann ich aus meiner beruflichen Erfahrung heraus so nicht bestätigen. Ich kenne auch zahlreiche Frauen, die einen neuen Partner gesucht haben und sich erst dann von ihrem bisherigen Partner getrennt haben. Diese Frauen hatten meist Angst, in finanzieller Hinsicht nach einer Trennung nicht klar zu kommen. Sie glaubten, sie brauchen unbedingt einen Partner, um finanziell irgendwie über die Runden zu kommen. Doch was ist das für eine Partnerschaft, wenn ich meinen Partner so brauche? Insbesondere, wenn ich ihn für finanzielle Sicherheit brauche?

Diese neue Partnerschaft kann gut gehen. Vor allem dann, wenn ich nach einer Trennung tatsächlich lerne zu verstehen, warum die vorherige Partnerschaft in die Brüche gegangen ist. Und dann die entsprechenden Veränderungen bei mir einleite.

Es reicht nicht, nur den Partner auszutauschen

Eine noch vor der Trennung vom alten Partner eingegangene Partnerschaft geht nach meiner Erfahrung aber vor allem dann nicht gut, wenn lediglich der Partner ausgetauscht werden soll. Sind die Grundgedanken also: der frühere Partner ist alleine schuld, dass die Beziehung nicht geklappt hat. Das Ende der Beziehung hat nichts mit mir zu tun, ich habe alles richtig gemacht. Dann stehen meines Erachtens die Chancen für die neue Beziehung schlecht.

Nehme ich mir nach einer Trennung, ob nun mit neuem Partner oder ohne, aber ausreichend Zeit für mich und erkenne, was zu dieser Trennung geführt hat, dann kann ich eine neue Partnerschaft anders leben. Denn das ist doch der eigentliche Sinn einer Trennung. Etwas daraus über mich und mein Leben lernen. Und dann den Mut haben, die entsprechenden Änderungen herbeiführen. Dann kann ein neues glückliches Leben gelingen, mit Partnerschaft oder ohne.

Unterhalt für Ehefrau im Trennungsjahr

Trennen sich Ehegatten so muss meist ein Ehegatte dem anderen Unterhalt zahlen. Diesen Unterhalt nennt man Trennungsunterhalt. Doch wer muss zahlen und wie lange? Um es genauer zu sagen: Unterhalt für Ehefrau im Trennungsjahr – was muss der Ehemann zahlen?

Der finanziell stärkere Ehegatte zahlt Trennungsunterhalt

Grundlage für den Trennungsunterhalt ist die gesetzliche Regelung in §1361BGB. Dort heißt es: „Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen (…) angemessenen Unterhalt verlangen“. Das bedeutet, dass der Ehegatte, der mehr verdient als der andere Ehegatte, diesem Trennungsunterhalt zahlen muss. Die Höhe des geschuldeten Trennungsunterhalts bemisst sich nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten.

Es gibt also keinen festen Betrag, der als Unterhalt im Trennungsjahr gezahlt werden muss. Vielmehr wird in jedem Einzelfall geschaut, wie viel die Ehegatten zusammen an Einkünften hatten. Es werden also die Einkünfte beider Ehegatten zusammengezählt. Dann wird der Trennungsunterhalt so berechnet, dass jeder der Ehegatten quasi die Hälfte der ehelichen Einkünfte bekommt. Die Finanzen sind also ausschlaggebend dafür, wer an den anderen Ehegatten Unterhalt zahlen muss. Der finanziell stärkere Ehegatte muss Einkünfte an den finanziell schwächeren Ehegatten abgeben.

Leider ist es im Regelfall in Deutschland immer noch die Ehefrau, die deutlich weniger verdient als der Ehemann. Üblicherweise ist es also die Ehefrau, die Trennungsunterhalt von ihrem Ehemann bekommt. Es stellt sich also in der Regel für den Ehemann die Frage, wieviel Unterhalt für die Ehefrau im Trennungsjahr zu zahlen ist.

Ist Trennungsunterhalt wirklich nur für ein Jahr zu zahlen?

Immer wieder höre ich in meiner beruflichen Praxis, der Trennungsunterhalt sei doch nur ein Jahr lang zu zahlen. Wenn ich nachfrage, woher diese Information stammt, wird quasi immer das Internet genannt.

Allerdings stimmt es nicht, dass Unterhalt für die Ehefrau nur im ersten Trennungsjahr zu zahlen ist. Trennungsunterhalt wird grundsätzlich so lange geschuldet, wie die Ehegatten getrennt voneinander leben. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt erlischt daher grundsätzlich erst mit einer rechtskräftigen Ehescheidung.

Trennungsunterhalt wird gezahlt bis zur rechtskräftigen Ehescheidung

Voraussetzung für eine Ehescheidung ist zum einen eine gescheiterte Ehe, die nicht wieder hergestellt werden soll, und zum anderen eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr. Das bedeutet, dass nach einem Jahr Trennungszeit nicht etwa die Ehe geschieden wird, sondern dass erst dann beim zuständigen Gericht der Scheidungsantrag gestellt werden kann. Bis zur Rechtskraft der Ehescheidung dauert es dann erfahrungsgemäß noch einige Monate.

Bereits daraus ergibt sich, dass die Information aus dem Internet, Trennungsunterhalt sei nur für die Dauer von einem Jahr zu zahlen, falsch sein muss. Doch woher kommt dann diese Fehlinformation?

Nach dem ersten Trennungsjahr ändert sich die Berechnung des Trennungsunterhalts

Tatsächlich ändert sich nach einem Jahr Trennungszeit einiges in der Berechnung der Höhe des Trennungsunterhalts.

Die Ehefrau, die Unterhalt vom Ehemann will, muss nach einem Jahr Trennungszeit versuchen, ihren Lebensunterhalt durch eigene Einnahmen zu decken. Sie muss dann zum Beispiel von einer Teilzeittätigkeit auf eine Vollzeittätigkeit wechseln. Funktioniert das nicht, musssie zumindest nachweisen, dass sie sich wirklich bemüht hat. Es muss also eine ausreichende Anzahl von Bewerbungen vorgelegt werden. Die Rechtsprechung geht hier von mindestens 15 bis 20 Bewerbungen pro Monat aus. Oder es muss nachgewiesen werden, dass sie aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeitstätigkeit nicht ausweiten kann.

Bewohnt die Ehefrau eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus, so ändert sich nach einem Jahr Trennungszeit ebenfalls die Berechnung des Unterhalts. Grundsätzlich wird der Ehefrau in der Unterhaltsberechnung ein sogenannter Wohnvorteil zugerechnet. Also eine Ersparnis, da sie keine Miete zu zahlen hat. Dieser Wohnvorteil bemisst sich im ersten Jahr der Trennung mit dem sogenannten subjektiven Wohnwert. Es wird also nicht geschaut, wie groß ist die Immobilie und danach der Wert berechnet. Sondern es wird die Miete für eine angemessen große Wohnung angesetzt. In der Regel geht man hier von ca. 50 bis 60 Quadratmeter aus. Für eine solche Wohnung wird dann der Mietpreis ermittelt und dieser Betrag der Ehefrau als Einkommen hinzugerechnet.

Nach einem Jahr Trennung wird der Ehefrau allerdings der Wohnvorteil auf der Grundlage der tatsächlich bewohnten Wohnung oder Hauses zugerechnet. Das heißt, es wird genau geschaut, wie groß die eigene Immobilie ist. Dann wird der mögliche Mietpreis ermittelt. Dieser Mietpreis wird der Ehefrau dann als Einkommen hinzugerechnet. Fast immer ist dieser objektive Wohnvorteil höher als der subjektive Wohnvorteil. Somit wächst das Einkommen, das der Ehefrau zugerechnet wird. Die Ehefrau hat damit ein höheres Einkommen als zuvor.

Änderungen in der Berechnung können zu weniger Trennungsunterhalt führen

Diese Änderungen in den Berechnungen führen häufig dazu, dass nach dem ersten Trennungsjahr der Unterhaltsanspruch sinkt. Manchmal führen diese Änderungen auch dazu, dass gar kein Trennungsunterhalt mehr zu zahlen ist. Aber wie gesagt, dies sind alles Einzelfallentscheidungen.

Eine generelle Regel, dass Unterhalt für die Ehefrau nur im ersten Trennungsjahr zu zahlen ist, gibt es nicht. Es ist in der Praxis häufig so, dass der Ehemann über das erste Trennungsjahr hinaus Unterhalt an die Ehefrau zahlen muss. Eben so lange, wie die Trennungszeit dauert. Erst wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist, muss kein Trennungsunterhalt mehr an die Ehefrau gezahlt werden.

Den Ex-Partner loslassen lernen

Es passiert immer wieder. Frauen kommen nach einer Trennung zu mir in die Beratung. Wenn ich sie dann frage, wie es ihnen geht, reden sie fast ausschließlich über ihren Ex-Partner. Wie schlecht er sie behandelt hat und immer noch behandelt. Wie viele Lügen er erzählt. Wie schrecklich er sich ihr gegenüber verhält. Wie er die Kinder manipuliert und sie mit den Kindern unter Druck setzt. Was für ein fürcherlicher Mensch und A….loch ist. Wie gemein und hinterhältig. Und die Liste geht weiter. Da frage ich mich immer wieder: wie geht das, den Ex-Partner loslassen lernen?

Nach der Trennung kreisen die Gedanken nur um den Ex-Partner

In einem Trennungsprozess setzen wir Frauen uns regelmäßig sehr viel mit unserem Ex-Partner auseinander. Schließlich bricht da eine Verbindung in unserem Leben weg, die wir lange hatten. Eine Verbindung zu einem anderen Menschen, die uns etwas bedeutet hat. Am Anfang war die Verbindung sicherlich liebevoll und wir haben uns wohlgefühlt. Vielleicht auch geliebt und angekommen. Und jetzt ist der Partner nicht mehr in der Weise da wie vorher. Vielleicht ist er auch komplett aus dem Leben verschwunden.

In den Gedanken vieler meiner Mandantinnen und Klientinnen ist der Ex-Partner aber immer noch ständig präsent. Die Gedanken kreisen ständig um ihn. Es scheint keinen Bereich im Leben zu geben, der nicht durch den Ex-Partner bestimmt wird. Ob es die Finanzen sind, die Kinder, das Haus oder der Hausrat. In allem hängt der Ex-Partner noch mit drin – zumindest in den Gedanken.

Jede Handlung des Ex-Partners wird negativ bewertet

Da wird jede noch so kleine Bemerkung des Ex-Partners interpretiert – und zwar meist negativ. Jede Handlung des Ex-Partners wird als Bedrohung gesehen. Schlimme Erfahrungen aus der Vergangenheit werden wieder und wieder hoch geholt. Und „natürlich wird es in der Zukunft noch schlimmer“. Diese Gedanken beherrschen alle Handlungen. Sie machen Angst vor der Zukunft und rauben im Jetzt alle Freude. Soll es denn ewig so weitergehen? Was kann frau tun, um diesem Gedankenkarusell zu entkommen? Die gute Nachricht ist: es gibt einen Weg. Den Ex-Partner loslassen lernen ist möglich.

Setze statt dessen den Fokus auf Dich selbst

Ganz wichtig ist hierbei, sich erst einmal auf sich selbst zu besinnen. Den Fokus vom Ex-Partner weg zu nehmen. Und den Fokus auf sich selbst richten. Für viele Frauen ist das etwas Neues und Ungewohntes.

Also in einer belastenden Situation sich nicht verzweifelt zu fragen: Warum tut er das jetzt? Warum tut er mir das an? Was macht er als nächstes?

Stoppe die Gedanken an Deinen Ex-Partner

Sondern: Fokus auf sich selbst setzen. Die Gedanken an den Ex-Partner stoppen. Das ist eine Entscheidung, die jede Frau treffen kann. Immer wieder. Am Anfang mag das nicht so leicht sein, aber auch hier wird es mit entsprechender Übung immer leichter. Stopp sagen und sich auf sich selbst konzentrieren. Wie geht es mir jetzt? Was kann ich tun, damit es mir besser geht? Was will ich in dieser Situation? Das allein ändert schon sehr viel!

Akzeptiere, dass die Beziehung vorbei ist

Nächster Schritt: Akzeptieren, dass die Beziehung vorbei ist. Jetzt geht es um Dich. Es geht nicht um ihn, es geht nicht um Euch, es geht ausschließlich um Dich. Du selbst bist der wichtigste Mensch in Deinem Leben. Du darfst Dich jetzt erst einmal gut um Dich selbst kümmern.

Und wenn wieder etwas auftaucht, das Dich triggert, dann frage Dich: Wie reagiere ich jetzt darauf? Was will ich in dieser Situation? Was kann ich dafür tun, um das zu erreichen, was ich will? Wo finde ich Unterstützung?

Lass den Ex-Partner in Frieden los

Du darfst klar in Deinen Wünschen und Zielen sein. Wenn Du Dich auf Dich selbst fokussierst und der Ex-Partner keinen Einfluss mehr auf Dich hat, dann wirst Du ruhiger und selbstsicherer. Du brauchst den Ex-Partner nicht mehr. Du bist Dir selbst genug. Dann kannst Du ihn in Frieden loslassen.

Den Ex-Partner loslassen lernen ist fundamental wichtig. Wenn ich mit meinen Gedanken und Gefühlen immer noch bei einem Menschen bin, der tatsächlich nicht mehr mein Beziehungspartner ist, dann kann ich nicht abschließen. Ich kann aber nur dann ein glückliches und selbstbestimmtes Leben lebe, wenn ich meinen Ex-Partner losgelassen habe. Also, sei es Dir wert! Den Ex-Partner loslassen lernen lohnt sich!

Bei Trennung Hausrat teilen

Nach einer Trennung von Eheleuten gibt es viele Dinge, die erledigt werden müssen. Bei welchem Elternteil bleiben die Kinder? Wie werden die Finanzen geklärt? Wer zahlt Unterhalt und wieviel? Wer bleibt in der bisherigen Wohnung oder im Haus? All dies kann sehr verwirrend und emotional belastend sein. Und viele Betroffene fragen sich: bei Trennung Hausrat teilen? Wie funktioniert das?

Was genau ist Hausrat?

Hausrat oder Haushaltsgegenstände sind grundsätzlich alle beweglichen Sachen, die der gemeinsamen Lebensführung dienen. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Lampen und Teppiche. Weiterhin Geschirr, Besteck und elektronische Geräte wie Waschmaschine, Trockner und Kaffeemaschine. Außerdem Bettwäsche und Handtücher. Aber auch Bücher und Dekorationsgegenstände, sowie Sport- und Hobbygeräte. Und alle weiteren Gegenstände, die die Eheleute zur gemeinsamen Lebensführung genutzt haben.

Was passiert mit Gegenständen, die nur ein Ehegatte nutzt?

Häufig haben die Ehegatten jedoch Gegenstände angeschafft, die ausschießlich für die Nutzung durch einen Ehegatten bestimmt waren. Da diese Gegenstände nicht zur gemeinsamen Nutzung angeschafft worden sind, fallen sie nicht unter die Hausratsteilung. Wenn zum Beispiel nur ein Ehegatte eine Sportart betreibt, dann verbleiben die Gegenstände, die hierfür angeschafft wurden, auch bei demjenigen Ehegatten. Das macht auch Sinn. Denn was soll der Ehegatte, der zum Beispiel gar nicht Tennis spielt, mit einer Tennisausrüstung anfangen. Diese bleibt dann bei dem Ehegatten, der damit auch tatsächlich Tennis spielt.

Genauso verhält es sich mit Gegenständen, die zur beruflichen Tätigkeit eines der Ehegatten angeschafft worden sind. Auch diese fallen nicht unter die Hausratsteilung. Hat also ein Ehegatte für seine berufliche Tätigkeit elektronische Geräte angeschafft wie z.B. Computer oder Tablet, dann behält er diese auch. Gleiches gilt für Werkzeuge, die rein beruflich genutzt werden oder für die Möbel in einem Arbeitszimmer, die extra hierfür angeschafft worden sind. Hier erfolgt keine Hausratsteilung.

Gegenstände als Kapitalanlage

Doch wie verhält es sich mit Gegenständen, die allein als Kapitalanlage angeschafft worden sind? Wie funktioniert es hier, bei Trennung Hausrat teilen?

Haben die Eheleute Antiquitäten, wertvolle Gemälde oder Teppiche ausschließlich als Kapitalanlage angeschafft, so sind diese keine Haushaltsgegenstände. Denn sie sind ja auch nicht zur tatsächlichen alltäglichen Nutzung durch die Eheleute angeschafft worden. Sie fallen daher auch nicht unter eine Hausratsteilung.

Auch Gegenstände, die ausschießlich für den persönlichen Gebrauch oder die persönlichen Interessen eines Ehegatten angeschafft worden sind, sind keine Haushaltsgegenstände. Das sind zum Beispiel Kleidungsstücke, Schmuck und persönliche Unterlagen wie Zeugnisse oder Versicherungsunterlagen. Oder Gegenstände zur Ausübung eines Hobbies, die allein ein Ehegatte nutzt.

Aber auch Geschenke, die allein ein Ehegatte erhalten hat, werden nicht aufgeteilt. Dabei ist es unwichtig, wer das Geschenk gemacht hat. Auch Geschenke von einem Ehegatten an den anderen fallen darunter.

Ist ein Pkw ein Haushaltsgegenstand?

Große Probleme bereitet in der Praxis die Einordnung eines Pkw. Ein Pkw ist zwar grundsätzlich kein Haushaltsgegenstand. Allerdings kann er unter besonderen Umständen als Haushaltsgegenstand angesehen werden. Ein Pkw wird dann als Haushaltsgegenstand angesehen, wenn er ausschließlich für die Haushaltsführung und die private Lebensführung bestimmt war. Das heißt, wenn ein Pkw ausschießlich dafür genutzt wurde, den Einkauf zu erledigen, die gemeinsamen Kinder zu betreuen und gemeinsame Wochenendfahrten zu unternehmen, dann wird der Pkw als Haushaltsgegenstand behandelt. Und dies unabhängig davon, wer der*die Eigentümer*in des Pkw ist.

So gibt es häufig den Fall, dass ein Ehegatte nicht berufstätig ist, sondern sich ausschließlich der Betreuung und Erziehung der gemeinsamen Kinder widmet. Nutzt dieser Ehegatte nun einen sogenannten Zweitwagen, so dient dieser meist ausschließlich der familiären Nutzung. Damit wird er wie ein Haushaltsgegenstand behandelt.

Wie erfolgt nun die Teilung des Hausrats?

Doch wie genau geht das nun, bei Trennung Hausrat teilen? Das Gesetz sieht als Teilungsmaßstab eine „gerechte und zweckmäßige“ Verteilung der Haushaltsgegenstände unter den Ehegatten vor. Doch was ist eine gerechte und zweckmäßige Verteilung?

Jeder der Ehegatten soll nach der Hausratsteilung möglichst mit den aufgeteilten Hausratsgegenständen gut wirtschaften können. Hier sieht man schon, eine genaue gesetzliche Definition, wie geteilt werden soll, gibt es nicht. Die Ehegatten selbst müssen also eine Einigung darüber finden, wer von beiden was behält.

Natürlich kann man Haushaltsgegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte nicht halbieren und jedem Ehegatten eine Hälfte zusprechen. Dann funktionieren sie nicht mehr. Bei Geschirr, Besteck oder Bettwäsche kann dagegen sehr wohl eine hälftige Teilung erfolgen. Dies ist in jedem Einzelfall abzuwägen.

Können die Eheleute sich nicht einigen muss das Gericht entscheiden

Werden sich die Ehegatten nicht darüber einig, wie der Hausrat nun tatsächlich geteilt werden soll, kann ein gerichtliches Verfahren vor dem Amtsgericht geführt werden. Dann ist es Sache des*der Richter*in, die einzelnen Gegenstände den Ehegatten jeweils zuzuweisen. Diese Entscheidung erfolgt nach „billigem Ermessen“. Der*die Richter*in entscheidet also ohne feste gesetzliche Vorgaben, wer welchen Hausratsgegenstand erhält.

So ist es üblicherweise so, dass derjenige Ehegatte die Waschmaschine und den Trockner erhält, bei dem auch die Kinder bleiben. Und auch der große Esstisch nebst Stühlen bleibt bei dem Elternteil mit Kindern. Alles andere wird je nach Einzelfall dem einen oder dem anderen Ehegatten zugesprochen.

Zum Glück kommen solche Verfahren relativ selten vor. Denn es ist schon ziemlich merkwürdig, wenn sich die Juristen*innen darüber streiten müssen, wer jetzt die Frühstücksbrettchen erhält und wer die Vase von Tante Erna. Besser ist es, die Ehegatten einigen sich und entscheiden gemeinsam, wer nach der Trennung welchen Haushaltsgegenstand erhält. Das spart neben Nerven auch Anwalts- und Gerichtskosten. Also: bei Trennung Hausrat teilen – am besten einvernehmlich!

Warum gerate ich immer an die gleiche Sorte Mann?

Ich erlebe das in meiner beruflichen Praxis immer wieder. Mandantinnen oder Klientinnen kommen zu mir und berichten über die Schwierigkeiten in ihrer Partnerschaft, die zur Trennung geführt haben. Im Gespräch erfahre ich dann, dass es auch in vorherigen Beziehungen die gleichen Probleme gegeben hat. Viele Frauen fragen sich dann: Warum gerate ich immer an die gleiche Sorte Mann?

Der neue Partner gleicht dem alten Partner

Es ist schon erstaunlich. Da beendet eine Frau die Beziehung, weil der Partner gleichgültig ist, gewalttätig oder Alkoholiker. Die Beziehung war von heftigen Streitigkeiten und Schlägen geprägt. Endlich schafft frau es, sich von dem Partner zu lösen. Und findet kurze Zeit später einen anderen Mann, der sich dann in der Folgezeit ebenfalls als gleichgültig, gewalttätig oder abhängig entpuppt. Dabei hatte frau sich doch geschworen, dass sie so eine Beziehung nie wieder eingehen würde! Dann steckt sie in der nächsten Beziehung und fragt sich: warum gerate ich immer an die gleiche Sorte Mann?

Um diesen Ablauf zu verstehen müssen wir zurück gehen in unsere Kindheit. Kleine Kinder nehmen ihre Umgebung als gegeben war. Das heißt, sie fragen nicht nach, warum die Erwachsenen so handeln wie sie handeln. Ihre Lebensumstände akzeptieren sie so, wie sie sind. Ist also zum Beispiel Papa in der Kindheit nie anwesend, dann findet das Kind das völlig normal. Dabei ist es nicht wichtig, warum der Vater abwesend ist. Sei es, dass er viel arbeitet und meist erst spät abends nach Hause kommt, wenn das Kind schon schläft. Sei es, dass er die Familie verlassen hat. Oder sei es, dass er bereits verstorben ist. Die Konsequenz ist jedenfalls, dass Papa nicht da ist. Und für das Kind ist diese Situation normal.

Unbewusst verbindet das Kind jetzt seine Liebe zum Vater damit, dass dieser nie anwesend ist. Das Kind kennt es ja nicht anders. Liebe fühlt sich also dann richtig an, wenn der Vater nicht da ist, wenn er abwesend ist. Damit hat das Kind den Glaubenssatz gebildet: es ist nur Liebe, wenn der andere nicht da ist.

Glaubenssätze aus der Kindheit nehmen wir mit

Das Kind wird erwachsen. Doch obwohl wir älter werden hinterfragen wir die in der Kindheit erlernten Muster normalerweise nicht. Wir gehen mit denselben Glaubenssätzen in unser erwachsenes Leben, die wir in unserer Kindheit gelernt haben. Also zum Beispiel mit dem Glaubenssatz: es ist nur Liebe, wenn der andere nicht da ist. Auch als erwachsene Frau fühlt sich dann für uns die Liebe nur richtig an, wenn der Mann (so wie der Vater) nicht anwesend ist. Sei es, dass er nur seinem Beruf nachgeht und die Frau vernachlässigt. Oder sei es, dass er zwar körperlich anwesend ist, aber nicht mit Herz und Seele. Oder sei es, dass der Mann in einer anderen Beziehung ist und deswegen nicht anwesend.

Irgendwann beenden wir nun die Beziehung. Wir haben es nicht ausgehalten, dass unser Partner immer nur arbeitet und für uns keine Zeit blieb. Oder dass er zwar körperlich da war, aber wir keine Verbindung zu ihm hatten. Jetzt haben wir zwar die Beziehung beendet. Wir haben aber weiterhin die gleichen Glaubenssätze in uns, wie sich Liebe für uns richtig anfühlt. Wie werden also, wie vom Autopilot gesteuert, uns wieder einen Mann suchen, der in der Beziehung abwesend ist. Denn das ist weiterhin unser „Liebes-Muster“. Vielleicht ist dann der nächste Mann anderweitig gebunden. Wir sitzen dann wieder alleine zu Hause und verstehen nicht, warum auch dieser Partner in der Beziehung nicht anwesend ist. Wir fragen uns wieder, warum wir erneut an die gleiche Sorte Mann geraten sind.

Es reicht nicht, allein den Partner auszutauschen

Es reicht also nicht, nur den Partner auszutauschen. Wir dürfen erst einmal für uns herausfinden, warum die Beziehung nicht funktioniert hat. Welche Überzeugungen und Glaubenssätze wir haben, die wir aus der Kindheit übernommen haben. Und dann dürfen wir die Glaubenssätze auflösen, die uns nicht dienlich sind. Wir dürfen diese Glaubenssätze durch andere Glaubenssätze ersetzen, die uns gut tun.

In dem geschilderten Fall darf frau also erkennen, dass es für die Liebe nicht notwendig ist, dass der Mann abwesend ist. Sondern dass sie es im Gegenteil verdient, in einer lebendigen Beziehung mit einem Mann zu sein, der präsent ist. Der sich eben nicht auf irgendeine Weise aus der Beziehung schleicht und abwesend ist. Dass Liebe eben auch „Da-Sein“ bedeutet, in jeglicher Hinsicht. Erkennt sie das, wird sie viel leichter einen Mann anziehen, der in der Beziehung anwesend ist.

Erst dann, wenn wir unsere Glaubenssätze herausfinden und die nicht passenden Glaubenssätze abändern, werden wir mit einem neuen Partner auch eine echte neue Partnerschaft leben können. Dann fragen wir uns auch nicht mehr: warum gerate ich immer wieder an die gleiche Sorte Mann? Denn wir werden eine andere Sorte Mann anziehen, die unseren neuen Glaubenssätzen entspricht.

Unterhalt für Kind – wie lange zahlen?

Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Leben beide Elternteile mit ihren Kindern zusammen, so kommen die Eltern für die Betreuung und Versorgung der Kinder gemeinsam auf. Das heißt die Eltern betreuen ihre Kinder gemeinsam und kümmern sich auch gemeinsam um die finanzielle Unterstützung der Kinder. Für kleine Kinder leuchtet das ohne weiteres ein. Doch gilt das auch für „erwachsene“ Kinder? Wie lange müssen Eltern für ein Kind Unterhalt zahlen?

Trennen sich nun die Eltern und haben sie minderjährige Kinder, so bleibt es bei der Unterhaltsverpflichtung beider Elternteile. Es ändert sich lediglich die Art und Weise, wie der Unterhalt geleistet wird. Denn nach einer Trennung erfüllt derjenige Elternteil, bei dem das minderjährige Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, seine Unterhaltsverpflichtung ausschließlich durch die Betreuung des Kindes (§1606 Abs. 3 S.2 BGB). Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch die Zahlung von Kindesunterhalt. Doch wie lange muss eigentlich Unterhalt für ein Kind gezahlt werden?

Es gibt keine feste Altersgrenze für den Unterhalt

In meiner beruflichen Praxis höre ich immer wieder unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie lange für ein Kind Unterhalt gezahlt werden muss. Da wird genannt: bis zur Volljährigkeit. Oder bis zum Alter von 23 Jahren. Oder mit 25 Jahren ist Schluss.

Doch keine dieser Vorstellungen ist richtig. Es gibt nämlich keine fixe Altersgrenze, bis zu der einem Kind Unterhalt gezahlt werden muss und danach nicht mehr.

Es gibt im Übrigen auch keinen Zusammenhang zwischen dem Sorgerecht für ein Kind und der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt. Entscheidend ist allein, wer die biologischen Eltern eines Kindes sind. Diese müssen grundsätzlich Unterhalt zahlen. Ob die Eltern auch das Sorgerecht für das Kind inne haben ist dabei nicht entscheidend.

Unterhalt gibt es bis zum Abschluss einer Ausbildung

Die Lösung ergibt sich aus §1610 Abs. 2 BGB. Danach umfasst der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf eines Kindes einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Das bedeutet, ein Kind bekommt solange Unterhalt von seinen Eltern, bis es eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat. Und bekanntlich hängt es sehr von der konkreten Ausbildung oder dem Studium und dem einzelnen Kind ab, wie schnell eine solche Ausbildung oder Studium abgeschlossen werden kann.

Da kann es tatsächlich sein, dass ein Kind bereits als Minderjährige*r eine Berufsausbildung beginnt und diese bereits nach wenigen Jahren beendet. Dann endet in so einem Fall die Unterhaltsverpflichtung vielleicht schon, wenn das Kind gerade 18 Jahre alt geworden ist.

Manchmal gibt es aber auch Studiengänge, die viele Jahre andauern. Unter Umständen ist das „Kind“ dann bereits ein*e junge*r Erwachsene*r von 27 oder 28 Jahren, bis das Studium beendet ist. Dann muss auch so lange Unterhalt gezahlt werden.

Das Kind muss etwas leisten, um Unterhalt zu bekommen

Unterhalt ist allerdings keine „Einbahnstraße“. Die Eltern müssen das Kind finanziell unterstützen. Nach Eintritt der Volljährigkeit müssen auch beide Elternteile Unterhalt in bar zahlen. Das ist auch verständlich, denn bis zur Volljährigkeit hat ein Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung durch die Betreuung erfüllt. Ein*e Erwachsene*r muss aber nicht mehr betreut werden. Daher müssen ab dem 18. Lebensjahr eines Kindes beide Elternteile Barunterhalt zahlen.

Bei Ermittlung der Höhe des Barunterhalts schaut man, wer von den Eltern wie viel verdient. Der Unterhalt wird dann gequotelt. Er wird also quotenmäßig nach der Höhe der Einkünfte auf die Eltern verteilt. Verdient zum Beispiel die Mutter doppelt so viel wie der Vater, so zahlt die Mutter zwei Drittel des Unterhalts und der Vater ein Drittel.

Doch auch das Kind muss etwas für seinen Unterhalt leisten. Es muss seine Ausbildung oder sein Studium zielstrebig und gewissenhaft durchführen. Das bedeutet, es muss sich anstrengen, fleißig sein und die geforderten Leistungsnachweise erbringen. Tut es das nicht, sondern kümmert sich mehr um sein Privatleben, als um die Ausbildung, dann kann das dazu führen, dass die Eltern den Unterhalt kürzen oder ganz streichen dürfen.

Natürlich darf der Unterhalt nicht gekürzt werden, wenn das Kind zuerst eine Ausbildung wählt und dann feststellt, dass dies nicht der geeignete Ausbildungszweig ist. Dann kann das Kind selbstverständlich die Ausbildung wechseln, ohne dass die Eltern den Unterhalt einstellen dürfen.

Unterhalt während eines Studiums nach abgeschlossener Ausbildung?

Doch was ist in den Fällen, in denen ein Kind eine Ausbildung absolviert und sich dann im Anschluss dazu entscheidet, ein Studium aufzunehmen? Wie lange müssen die Eltern dann noch Unterhalt für das Kind zahlen?

Das hängt von zwei Dingen ab. Zum einen davon, ob die Ausbildung und das anschließende Studium inhaltlich zusammen hängen. Hat ein Kind also eine Banklehre absolviert und studiert dann Betriebswirtschaftslehre, dann ist der notwendige inhaltliche Zusammenhang gegeben. Oder wenn das Kind erst eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger absolviert und danach ein Medizin-Studium beginnt, dann ist ebenfalls der notwendige inhaltliche Zusammenhang gegeben.

Zum anderen muss auch ein zeitlicher Zusammenhang gegeben sein. Das Kind muss also zeitnah nach der Ausbildung auch das Studium beginnen. Hat das Kind schon mehrere Jahre in dem erlernten Beruf gearbeitet und entschließt sich erst dann, ein Studium aufzunehmen, müssen die Eltern keinen Unterhalt mehr für das Kind zahlen. Die Eltern konnten sich nach Abschluss der Ausbildung und der Erwerbstätigkeit des Kindes quasi darauf verlassen, dass sie zukünftig nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Die Frage, wie lange die Eltern für ein Kind Unterhalt zahlen müssen, hängt also sehr stark vom Einzelfall ab. Denn die Wege zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind so vielfältig wie das Leben selbt.

Warum tut eine Trennung so weh?

Eine Trennung ist fast immer schmerzhaft, dies gilt besonders für Trennungen in Beziehungen. Viele Menschen leiden extrem unter einer Trennung. Die Gefühle sind überwältigend und kaum zu ertragen. Die Menschen sind verzweifelt und enttäuscht. Traurig und wütend. Und das nicht nur kurze Zeit, sondern häufig über Monate hinweg. Manche Menschen leiden sogar jahrelang oder gar ein Leben lang unter einer Trennung. Doch warum tut eine Trennung denn wirklich so weh?

Die Gefühle gehen immer wieder zurück zum*r Ex-Partner*in

Der Verstand sagt Dir vielleicht, es war besser so. Du bist ohne den*die Ex-Partner*in doch viel besser dran. Du hast so viel ertragen müssen in dieser Beziehung, Du hast so oft zurückgesteckt. Eigentlich kann es jetzt nach der Trennung nur noch besser werden.

Und dennoch gehen Deine Gedanken immer wieder zurück zu Deinem*r Ex-Partner*in. Du hast Sehnsucht, träumst Dir die Person wieder zurück in Dein Leben. Gleichzeitig vermisst Du den*die andere*n so sehr, dass Dir die Bewältigung Deines Alltags schwer fällt. Immer wenn Du allein bist, wird es ganz besonders schlimm. Du schaffst es nicht, Deine Gefühle abzustellen. Auch wenn Du weißt, dass diese Gedanken an den*die Ex-Partner*in Dir gar nicht guttun. Im Gegenteil, diese Gedanken machen es Dir immer schwerer, tatsächlich abzuschließen.

Doch warum tut eine Trennung denn so weh? Was läuft da in einem Menschen ab, der sich gefühlsmäßig so gar nicht mit einer Trennung abfinden kann?

Nach einer Trennung vermissen wir das Gefühl, das wir mit dem*r Ex-Partner*in hatten

Hier liegt meiner Ansicht nach auch die Lösung. Die Lösung sind die Gefühle, die wir fühlen. Denn wir vermissen in Wahrheit nicht den Menschen, sondern das Gefühl, das wir mit diesem Menschen hatten. Das Gefühl, geliebt zu werden. Attraktiv zu sein. Gewollt zu sein. Oder sicher zu sein.

Klingt das erst einmal zu hart für Dich? Lass den Gedanken doch einen Moment sacken.

Dies bedeutet nicht, dass Dir an Deinem*r Ex-Partner*in nichts liegt. Doch die Trennung hatte einen Grund und verstandesmäßig hast Du diesen Grund wahrscheinlich auch längst „verstanden“. Dennoch tut Dir die Trennung noch weh.

Andere Menschen können uns nicht glücklich machen

Von klein auf haben wir gelernt: der richtige Partner/die richtige Partnerin macht uns glücklich. Wenn wir nur den oder die Richtige gefunden haben, dann ist unser Leben perfekt. Dann gibt es weder schlechte Gefühle, noch sonstige Probleme. Wie im Hollywood-Film. Ist der*die Richtige erst in meinem Leben, dann bin ich glücklich.

Doch stimmt das wirklich? Ich glaube nicht!

Kein anderer Mensch kann Dich glücklich machen. Das darfst Du ganz alleine tun. Denn: Glücklichsein ist eine Entscheidung. Du selbst entscheidest jeden Tag, jede Minute aufs Neue, ob Du glücklich sein willst oder nicht. Dein Glück hängt nicht von Deinem*r Partner*in ab. Auch nicht von Deinem Umfeld oder Deiner Kindheit. Nicht von Deinen Finanzen oder Deinem Aussehen. Du selbst entscheidest darüber, ob Du glücklich bist oder nicht. Und zusammen mit dieser Entscheidung fühlst Du dann auch die „passenden“ Gefühle. Du fühlst Dich glücklich oder traurig. Wütend oder gelassen. Ruhig oder aufgewühlt.

Die Gefühle sind Deine eigene Kreation. Nicht die eines anderen Menschen.

Wenn Dich also ein anderer nicht glücklich machen kann, sondern nur Du selbst, dann kann Dich ein anderer Mensch auch nicht unglücklich machen. Auch das kannst nur Du selbst. Du selbst entscheidest Dich dafür, unglücklich zu sein. Und die entsprechenden Gefühle zu fühlen.

Andere Menschen kannst Du nicht ändern, Deine Einstellung schon

Immer wieder höre ich dann: Aber er*sie war doch so böse zu mir. Er*sie behandelt mich schlecht. Er*sie lügt und betrügt. Es kann also nur er*sie sein, der*die die Verantwortung dafür trägt, dass ich unglücklich bin. Er*sie ist schuld daran, dass mir die Trennung so weh tut.

Doch das stimmt nicht. Sicher, Du kannst die Handlungen eines anderen Menschen nicht ändern. Was Du aber immer ändern kannst ist Deine Einstellung und Deine Haltung dazu.

Wenn ein Mensch mich so behandelt, dass ich mich schlecht fühle, kann ich entscheiden, ob ich es bei diesem schlechten Gefühl belassen möchte. Oder ob ich nicht eher bei mir schaue, warum dieses schlechte Gefühl jetzt in mir auftaucht. Meist erkennen wir dann, dass der andere Mensch nur Gefühle hervorgeholt hat, die schon vorher in mir waren. Es sind meine Gefühle – und die darf ich auch ändern, wenn sie mir nicht guttun.

Deine Gefühle kannst Du auch mit einem anderen Menschen fühlen

Also – wenn Du nach einer Trennung in Wahrheit das Gefühl vermisst, das Du mit diesem Menschen hattest, dann besteht doch zumindest die Möglichkeit, dass Du dieses Gefühl auch mit einem anderen Menschen haben kannst. Ich glaube nämlich nicht, dass Deine Gefühle ausschließlich mit einem*r einzigen Partner*in entstehen können. Sonst könnten wir in unserem Leben auch immer nur einen einzigen Menschen lieben. Und das ist ja nachweislich nicht so.

Und der beste Weg, diese fehlenden Gefühle in Dein Leben zu holen, besteht darin, dass Du selbst diese Gefühle in Dir fühlst. Fühle das Gefühl, Dich selbst zu lieben. Fühle das Gefühl, attraktiv zu sein. Und fühle Dich mit Dir selbst sicher, indem Du Deinen Stärken vertraust.

Gib Dir selbst die Gefühle, die Du mit Deinem*r Ex-Partner*in so gern gefühlt hast und eine Trennung wird Dir nicht mehr so weh tun. So kannst Du Dir auch nach einer Trennung ein glückliches Leben erschaffen.

Sorgerecht bei Trennung der Eltern

Wenn Eltern sich trennen ist dies immer eine Belastung für alle Beteiligten, insbesondere für ein Kind. Es ist schon schwer, diese emotionalen Dinge zu verarbeiten. Dazu gibt es auch rechtliche Dinge, die bei einer Trennung der Eltern beachtet werden müssen, der Unterhalt und das Sorgerecht zum Beispiel. Wie verhält es sich also in Bezug auf das Sorgerecht bei Trennung der Eltern?

Was ist eigentlich das Sorgerecht?

Es ist wichtig, die Grundlagen zu kennen. Was ist eigentlich das Sorgerecht? Wer hatte bisher das Sorgerecht für das Kind? Wie wollen die Eltern das Sorgerecht in Zukunft ausüben? Was passiert, wenn sich die Eltern hierüber nicht einig sind? Wer entscheidet dann?

Eigentlich ist das selbstverständlich. Ein Kind kann noch nicht für sich selbst sorgen. Daher braucht es Erwachsene, die sich um das Kind kümmern. Dies ist auch so im Gesetz festgelegt. §1626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt in Absatz 1: „Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).“

Das bedeutet, sorgeberechtigte Eltern treffen für ihr minderjähriges Kind die Entscheidungen. Entscheidungen im persönlichen Bereich, wie auch im Bereich des Vermögens bzw. der Finanzen. Sie entscheiden, wo das Kind lebt. Welche gesundheitlichen Behandlungen es bekommt. Ob und in welchen Kindergarten es geht. Welche Schule es besucht. Wieviel Taschengeld es bekommt. Und sie entscheiden, was mit Vermögen des Kindes geschieht, das es zum Beispiel von anderen geschenkt oder geerbt hat.

Doch wer genau hat nun das Sorgerecht für ein Kind?

Ist ein Kind während einer bestehenden Ehe geboren, so sind automatisch beide Elternteile sorgeberechtigt. Beide Eltern teilen sich also die elterliche Sorge für ihr Kind. Dies bedeutet, beide Eltern müssen sich über Angelegenheiten der elterlichen Sorge für ihr Kind einigen. Sie müssen eine gemeinsame Entscheidung treffen. Dabei sollen sie die Bedürfnisse des Kindes nicht aus den Augen lassen und immer zum Wohl des Kindes handeln.

Und wer besitzt jetzt das Sorgerecht nach der Trennung der Eltern?

Trennen sich diese miteinander verheirateten Eltern nun oder lassen sie sich scheiden, so ändert dies nichts an der gemeinsamen elterlichen Sorge. Denn Eltern bleiben Eltern und sie bleiben somit in der gemeinsamen Verantwortung für ihr Kind, ob sie zusammen leben oder nicht.

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist zunächst einmal die Kindesmutter die alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind. Sie kann alle Entscheidungen für ihr Kind alleine treffen und muss sich nicht mit dem Vater des Kindes absprechen.

Heiraten die beiden leiblichen Eltern des Kindes so üben sie ab dem Zeitpunkt der Heirat auch das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam aus.

Bleiben die Eltern jedoch unverheiratet gibt es eine weitere Möglichkeit, das Sorgerecht für das Kind gemeinsam auszuüben. Denn stimmen beide Elternteile zu, kann durch eine Erklärung die gemeinsame Sorge der beiden Eltern eingerichtet werden. Diese Erklärung wird Sorgerechtserklärung genannt. Diese Sorgerechtserklärung kann von einem*r Notar*in oder von dem örtlich zuständigen Jugendamt beurkundet werden. Diese Sorgerechtserklärung kann im Übrigen auch bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Nach Abgabe der Sorgerechtserklärung sind beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt.

Stimmt die nicht verheiratete Mutter des Kindes einer solchen Sorgerechtserklärung nicht zu, so kann der leibliche Vater das gemeinsame Sorgerecht beim örtlich zuständigen Amtsgericht beantragen (§1626 a BGB). Widerspricht die Ausübung der gemeinsamen Sorge nicht dem Kindeswohl, so wird die elterliche Sorge durch das Gericht auch auf den Kindesvater übertragen. Der Gesetzgeber geht also grundsätzlich davon aus, dass die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge zum Wohl des Kindes ist und eigentlich immer beide Elternteile sorgeberechtigt sein sollten. Nur für den Fall, dass ausnahmsweise die gemeinsame Sorge nicht zum Wohl des Kindes ist, bleibt es bei der alleinigen Sorge der Kindesmutter.

Wenn Eltern sich nicht einigen können

Doch was passiert, wenn sich die Eltern nach einer Trennung nicht über Angelegenheiten des Sorgerechts für ihr Kind einigen können?

Immer wieder höre ich in meiner beruflichen Praxis die Frage eines getrennt lebenden Elternteils , ob es nicht möglich ist, die elterliche Sorge ganz übertragen zu bekommen. Als Argument wird angegeben, es sei einfach so schwierig, sich mit dem anderen Elternteil abzusprechen, wenn es um das Kind geht. Entweder wird auf Nachrichten gar nicht geantwortet oder nur sehr verspätet. Sinnvolle Entscheidungen werden blockiert oder sogar gegen den Elternteil agiert. Reicht das, um das Sorgerecht bei einer Trennung der Eltern auf ein Elternteil zu übertragen?

In den allermeisten Fällen reichen diese Schwierigkeiten nicht aus, die elterliche Sorge allein auf ein Elternteil zu übertragen. Es reicht nicht, wenn die Kommunikation mit dem anderen Elternteil schwierig ist oder mühsam. Der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, muss hier immer wieder versuchen, den anderen Elternteil zu erreichen und die Angelegenheiten zu klären. Dies dient dem Wohl des Kindes.

Für eine Übertragung des Sorgerechts allein auf ein Elternteil muss mehr vorliegen. Der andere Elternteil muss sich vielmehr vollständig verweigern. Er zieht zum Beispiel um und seine neue Adresse ist nicht bekannt. Er ist auch nicht auf andere Weise, zum Beispiel über die sozialen Medien erreichbar. Oder der andere Elternteil will notwendigen Maßnahmen z.B. im gesundheitlichen Bereich nicht zustimmen und kann dafür keine nachvollziehbare Erklärung geben. Dann bestehen gute Chancen auf eine Übertragung des Sorgerechts nach der Trennung auf nur ein Elternteil.

Das neue Leben nach der Trennung – wie sieht das für Dich aus?

Kennst Du das auch? Die Trennung war schmerzhaft und langwierig. Viele Verletzungen sind geschehen, von beiden Seiten. Ängste sind in Dir hochgekommen, Schwierigkeiten mussten überwunden werden. Du hast wirklich gekämpft, dass Du ein neues Leben beginnen kannst. Jetzt hast Du die Trennung durchgezogen. Und doch fragst Du Dich, das neue Leben nach der Trennung, wie sieht das für Dich aus?

Die Gründe für Deine Trennung

Meiner Erfahrung nach ist es wichtig, nach einer Trennung erst einmal bei sich „aufzuräumen“. Eine Beziehung zu beenden ist ein Einschnitt im Leben. Ein wichtiger Teil des Lebens ist zu Ende gegangen und das hatte seine Gründe. Welches waren Deine Gründe?

Viele Frauen schieben erst einmal dem Ex-Partner die Schuld zu. Er hat sie betrogen, belogen, war rücksichtslos, egoistisch, hat sich nie um die Kidner gekümmert, viel zu viel getrunken und Fußball geschaut. Er ist überhaupt ein ganz schlechter Mensch, ein richtiges A*loch, so wie er sich jetzt benimmt. Wenn er nicht so fürchterlich wäre, wäre die ganze Trennung nicht passiert. Klingt das bekannt für Dich? Horch mal in Dich hinein, ob Du ähnliche Gedanken hast.

Allerdings ist einer Zweier-Beziehung nie nur einer allein verantwortlich für eine Trennung. Beide Partner tragen dazu bei. Und selbst wenn Du glaubst, Dein Partner ist zu 95% für die Trennung verantwortlich, dann bleiben immer noch 5% der Verantwortung bei Dir. Auch Du trägst Verantwortung für die Trennung, das solltest Du Dir klarmachen.

Ich sage bewußt Verantwortung und nicht Schuld. In der Kategorie Schuld zu denken bringt keinen weiter. Wenn Du anderen die „Schuld“ an etwas zuweist, bleibst Du ein Opfer dieses anderen Menschen. Ein Opfer der Umstände. Ein Opfer ist hilflos, anderen ausgeliefert, und kann nichts an seiner Situation ändern. Möchtest Du ein Opfer sein?

Verantwortung ist etwas anderes als Schuld. In dem Wort Verantwortung steckt das Verb „antworten“. Verantwortung zu übernehmen heißt für mich, eine Antwort auf ein bestimmtes Ereignis zu suchen. Es heißt, eine Antwort auf die Frage zu finden, warum etwas passiert ist.

Übernimm die Verantwortung für Deine Trennung

Diese Verantwortung, die bei Dir liegt, solltest Du erst einmal akzeptieren. Das ist gar nicht so einfach, aber ein ganz wichtiger Schritt. Und dann überprüfe, was genau in Deiner Verantwortung lag. Wie hast Du Deinen Partner behandelt in der Beziehung? Was hast Du über ihn gedacht, was hast Du zu ihm gesagt? Wenn Du ehrlich bist, waren das nicht immer positive Dinge, die Du über Deinen Partner gedacht hast. Du hast ihm nicht nur wohlwollende Worte geschenkt. Und Du hast ihn sicher nicht immer zu 100% wertschätzend behandelt.

Das soll kein Vorwurf sein, bitte versteh mich nicht falsch! Aber erst wenn ich mir eingestehen kann, dass auch ich Verantwortung für die Trennung trage, kann ich das neue Leben nach der Trennung in einer anderen Art und Weise leben als zuvor. Und so leben wie vor der Trennung willst Du ja nicht, sonst hätte es keine Trennung gegeben.

Erst wenn ich mir die Fragen nach meiner Verantwortung gestellt und beantwortet habe, kann ich mir überlegen, wie ich zukünftig Beziehungen leben will. Erst wenn ich eine Vorstellung davon habe, wie mein Leben in der Zukunft überhaupt aussehen soll, habe ich die Chance, mein neues Leben nach der Trennung positiv zu gestalten.

Stürze Dich nicht gleich in eine neue Beziehung

Nicht hilfreich ist es meiner beruflichen Erfahrung nach, sich sofort nach der Trennung in eine neue Beziehung zu stürzen. Nochmals: das Ende einer Beziehung hatte Gründe. Die Verantwortung zumindest für einen Teil dieser Gründe liegt auch bei Dir. Arbeitest Du diese nicht für Dich auf, so nimmst Du alles ungeprüft mit in die neue Beziehung. Die Chance, dass Du die neue Beziehung dann genauso führst wie Deine alte Beziehung ist sehr hoch.

Häufig höre ich dann von den entsprechenden Mandant*innen und Klient*innen: Ja aber mit ihm (oder ihr) ist doch ALLES anders. ALLES ist besser und jetzt sind sie „wirklich glücklich“.

Stimmt das denn? Sicherlich, der Mensch, mit dem sie jetzt in Beziehung sind, ist ein anderer. Aber sie sind doch immer noch dieselben! Wenn ich so handele, habe ich an mir nichts geändert. Ich habe nicht aus meinen „Fehlern“ gelernt. Ich habe keine Verantwortung übernommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Du so Dein neues Leben nach der Trennung nicht wirklich neu gestalten kannst, sondern die alten Verhaltensmuster und Probleme wieder auftauchen, ist sehr hoch!

Ich kann Dir nur raten: nimm Dir nach einer Trennung Zeit für Dich. Erforsche, was zur Trennung geführt hat und wo Dein Anteil liegt. Erkenne, warum Du so gehandelt hast, welche Glaubenssätze Deinem Handeln zugrunde liegen. Übernimm die Verantwortung und beginne das zu ändern, was Dir nicht hilfreich ist. Nur so kannst Du es wirklich schaffen, ein neues Leben nach der Trennung zu erschaffen, das nicht nur eine Kopie des alten Lebens ist. Die Mühe lohnt sich!

Trennung – wer bleibt im Haus?

Jetzt ist es passiert – ihr habt Euch getrennt. Ob die Trennung einvernehmlich geschehen ist oder einer von Euch die Entscheidung allein getroffen hat, ab jetzt werdet ihr getrennt leben. Wahrscheinlich habt ihr bislang gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus gelebt. Doch das ist jetzt vorbei. Jetzt stellst Du Dir die Frage: Trennung – und wer bleibt im Haus?

Eine Wohnung ist voller gemeinsamer Erinnerungen

Egal wie lange ihr zusammen gelebt habt, an einer gemeinsamen Wohnung hängen viele Erinnerungen. Wahrscheinlich habt ihr viel Zeit und Geld in diesen Wohnraum gesteckt. Habt gemeinsam geplant, die Möbel ausgesucht, die Wände gestrichen oder tapeziert, den Fußboden gelegt und alles nach Eurem Geschmack dekoriert. Bestimmt hängen viele Fotos von Euch und Euren Liebsten an den Wänden und auch andere Erinnerungsstücke an gemeinsam verbrachte Urlaube, gemeinsam gefeierte Feste und andere schöne Momente sind vorhanden. All das muss jetzt zwischen Euch beiden aufgeteilt werden.

In Bezug auf die beweglichen Dinge wie Möbel und Dekoration ist eine Teilung recht einfach möglich. Ihr müsst Euch absprechen, wer was behalten will bzw. mitnehmen darf. Dabei gibt es keine starre Regelung oder Vorgaben. Natürlich behält jeder seine persönlichen Dinge oder Geschenke. Über den Rest müsst ihr Euch einigen.

Meist deutlich schwieriger zu beantworten ist die Frage, wer nach einer Trennung im Haus oder der Wohnung bleibt, zumindest wenn beide weiter dort wohnen bleiben wollen. Zieht einer freiwillig aus bzw. wollen beide ausziehen, gibt es kein Problem. Möchten aber beide weiter in der Wohnung oder im Haus leben muss eine Lösung her.

Die Zuweisung der Nutzung durch das Amtsgericht

Während der Trennungszeit gibt es zumindest die juristische Möglichkeit, dass sich einer der Ehepartner die Wohnung zur Nutzung zuweisen lässt. Das bedeutet, beide Ehepartner wollen in der Wohnung bzw. Haus bleiben und können keine Einigung darüber erzielen. Dann kann beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden, dass einem Ehepartner die Nutzung erlaubt wird. Wohlgemerkt, das gilt nur die Zeit der Trennung (also die Zeit bis zur rechtskräftigen Ehescheidung) und umfasst auch nur die Nutzung der Immobilie. An den Eigentumsverhältnissen ändert sich durch eine sog. Nutzungszuweisung also nichts. Es bleibt bei den bisherigen Eigentumsverhältnissen. Stehen also beide Ehepartener als hälftige Miteigentümer im Grundbuch, so bleibt es beim Miteigentum. Steht einer der Ehepartner allein im Grundbuch, so ist er weiterhin alleiniger Eigentümer der Immobilie. Egal , wer von beiden die Immobilie nutzt.

Doch wer hat die größten Chancen, nach einer Trennung im Haus bleiben zu können?

Gleich vorweg, auch wenn einem Ehepartner die Wohnung allein gehört, sie also in seinem Alleineigentum steht, heißt dies nicht, dass auch dieser Ehepartner automatisch die Nutzung der bisherigen Ehewohnung bekommt. Denn nochmals, es geht nur um die Nutzung der Wohnung, nicht um eine Änderung der Eigentumsverhältnisse.

Wer darf die gemeinsame Wohnung nutzen?

Bei der Frage, wer nach einer Trennung im Haus bleibt, wird abgewogen, wer in größerem Maße auf die Nutzung der bisherigen Ehewohnung angewiesen ist. Bleiben zum Beispeil gemeinsame Kinder bei einem der Ehepartner, so wird im Zweifel diesem die ehemalige Ehewohnung zur Nutzung zugewiesen werden. Oder hat ein Ehepartner seine Erwerbstätigkeit bisher von Zuhause aus ausgeübt ist auch das ein Grund, diesem die Ehewohnung während der Trennungszeit zur Nutzung zuzuweisen. Oder aber einer der Ehepartner ist finanziell sehr gut gestellt, während der andere Ehepartner nicht über ausreichende Mittel verfügt, um sich eine andere Wohnung anzumieten. Dann wird im Zweifel dem nicht so vermögenden Ehepartner die Wohnung zugewiesen werden.

Im Übrigen ist nicht entscheidend, wer bislang die Hauptlast der Kosten der Wohnung oder des Hauses getragen hat. In einer Ehe haben beide Ehepartner gemeinsam gewirtschaftet und jeder hat (s)einen Teil zu der gemeinsamen Vermögensbildung beigetragen. Dass dies sehr selten genau hälftig aufgeteilt wurde, liegt in der Natur der Sache. Ich jedenfalls kenne kein Ehepaar, welches alle Kosten und Investitionen immer genau zu 50% beglichen hat. Meist ist einfach einer der Partner finanziell stärker als der andere. Diese finanzielle Stärke allein entscheidet aber nicht darüber, wer nach einer Trennung im Haus bleibt.

Ist es allerdings so, dass einer der Ehepartner, der gerne in der Immobilie verbleiben möchte, auf keinen Fall die anfallenden Kosten dieser Wohnung oder dieses Hauses aufbringen kann, dann wird voraussichtlich auch keine Nutzungszuweisung erfolgen.

Die angeführten Punkte sind also nur eine grobe Richtschnur, denn kein Fall ist wie der andere. Es muss ganz genau geschaut werden, wie in dem konkreten Einzelfall die Verhältnisse sind. Nur dann kann beurteilt werden, wer nach einer Trennung im Haus bleibt.