Monat: August 2021

Was entfremdet Kind von Vater?

Eine Entfremdung zwischen einem Elternteil und dem Kind – das kommt nach Trennungen immer wieder vor. Gefühlt sind es häufiger die Mütter, die das Kind dem Vater entfremden, als anders herum. Doch was genau entfremdet das Kind vom Vater?

Was ist eine Entfremdung?

Eine Entfremdung ist der Definition nach ein „Zustand, in dem eine ursprünglich natürliche Beziehung des Menschen aufgehoben, gestört oder zerstört wird.“ Auf die Eltern-Kind-Beziehung angewendet bedeutet dies: eine ursprünglich natürliche Eltern-Kind-Beziehung wird gestört oder gar zerstört.

Hierfür gibt es auch einen englischen Fachbegriff: parental alienation. Dieser beschreibt nach einer Fachdefinition ein Phänomen bei dem ein Kind – meistens eines, dessen Eltern sich in einem konfliktbeladenen Trennungs- oder Scheidungsprozess befinden – sich stark mit einem Elternteil verbündet und eine Beziehung zum anderen Elternteil ohne legitime Begründung ablehnt.

Konflikte zwischen den Eltern führen zur Entfremdung

Also die Entfremdung geschieht häufig, wenn Eltern nach der Trennung sehr starke Konflikte untereinander haben. Diese Konflikte haben häufig gar nichts mit dem Kind zu tun. Grund ist eher, dass ein Elternteil nach der Trennung mit dem*r Ex-Partner*in gar nichts mehr zu tun haben möchte. Diese*r soll am besten komplett aus dem Leben verschwinden. Mit einem gemeinsamen Kind ist das aber nicht möglich. Beide Elternteile tragen weiterhin Verantwortung für das Kind und müssen sich auch einigen, was die Belange des Kindes angeht. Das Kind hat auch ein Recht auf den Umgang mit dem anderen Elternteil. Das ist für viele Getrennte schwierig. Was ist es also, was Kind von Vater entfremdet ?

Nochmals, nicht das Kind ist der Grund für diese negativen Gefühle, sondern der Elternteil möchte keinen Kontakt mehr mit dem*r Ex-Partner*in. Aus diesen negativen Gefühlen folgt dann häufig die Schlussfolgerung eines Elternteils, dass der*die andere auch für das Kind nicht gut sein kann.

Kinder spüren die Ablehnung der Eltern

Das Kind selbst bekommt solche negativen Gefühle der Eltern untereinander natürlich mit. Kinder haben hierfür ganz ausgezeichnete Sensoren. Selbst wenn die Eltern ihre ablehnende Haltung nicht laut aussprechen, wissen die Kinder ganz genau, was ihre Eltern fühlen. Und für Kinder ist es immer eine Belastung, wenn Mama und Papa negative Gefühle füreinander haben.

Noch schwieriger wird es für ein Kind, wenn zum Beispiel der betreuende Elternteil, häufig die Kindesmutter, zwar sagt, dass sie den Umgang des Kindes mit dem Kindesvater möchte. Das Kind dann aber ganz genau spürt, dass die Mutter dies nicht von Herzen so meint. Dies bringt das Kind in einen fast unerträglichen Gewissenskonflikt.

Der Loyalitätskonflikt

Das Kind spürt also, dass die Eltern sich nicht mehr positiv gegenüber stehen. Das Kind jedoch liebt beide Eltern und kann mit diesem Gefühl nicht umgehen. Es steckt in einem Loyalitätskonflikt. Dieses Dilemma des Kindes äußert sich dann häufig in Auffälligkeiten. Diese Auffälligkeiten können körperlich sein. Zum Beispiel fängt das Kind wieder an einzunässen. Oder es beginnt, an den Nägeln zu kauen. Auch häufige Kopf- oder Bauchschmerzen können eine solche Auffälligkeit sein. Die Auffälligkeiten können aber auch psychischer Natur sein. Der Stress kann sich in Stimmungschwankungen äußern oder in aggressiven oder depressiven Reaktionen des Kindes.

Diese gezeigten Belastungen des Kindes werden dann regelmäßig von dem betreuenden Elternteil falsch interpretiert. Sie werden umgedeutet in Anzeichen dafür, dass dem Kind der Kontakt mit dem anderen Elternteil nicht gut tut. Da Kinder häufig nach den Umgängen beim anderen Elternteil diese Auffälligkeiten zeigen, meint der betreuende Elternteil häufig, die Umgänge würden dem Kind nur schaden. Das Kind müsse leiden, nur weil der andere Elternteil sein Recht auf Umgang durchsetzen wolle.

Das Kind will es beiden Eltern recht machen

Dies führt häufig bei dem Kind zu einer Verhaltensspirale. Das Kind spürt, dass der betreuende Elternteil eigentlich den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil ablehnt. Das Kind selbst will aber in aller Regel den Kontakt zum anderen Elternteil, den es doch (auch) liebt. Das Kind will es beiden Elternteilen recht machen, schafft dies aber nicht, da zwischen den Eltern diese starken Konflikte bestehen. Es hat große Schuldgefühle und äußert dies eben durch die oben genannten Auffälligkeiten. Die Auffälligkeiten wiederum führen bei den Eltern zu einer Zunahme der Konflikte. Jede Reaktion des Kindes wird benutzt, um den anderen Elternteil schlecht zu machen. Dadurch verstärkt sich der Stress für das Kind noch mehr.

Manchmal wird der Druck auf das Kind so stark, dass dieses das Gefühl hat, sich zwischen den Eltern entscheiden zu müssen. Beiden kann es das Kind nicht recht machen. Also ist die einzige Lösungsmöglichkeit für das Kind, den Kontakt zu einem Elternteil abzubrechen. Meist ist dies der Elternteil, der den Umgang ausübt. In Deutschland also regelmäßig der Kindesvater. Das Kind ist dem Vater entfremdet.

Der Kontaktabbruch

In sehr belastenden Konstellationen hat das Kind auch das Gefühl, dass es hierfür den Erwachsenen eine Erklärung liefern muss. Da werden dem anderen Elternteil Vorwürfe gemacht, lieblos gewesen zu sein oder das Kind nicht beachtet zu haben. Das kann sogar so weit gehen, dass Übergriffe des Elternteils auf das Kind behauptet werden. All dies nur mit dem einen Ziel, den Kontakt zum anderen Elternteil abbrechen zu können.

Die Kindesmutter hat nach dem Kontaktabbruch das Gefühl, dass es dem Kind jetzt besser geht. Ihrer Ansicht nach kann es zur Ruhe kommen, auch die körperlichen und psychischen Auffälligkeiten gehen zurück. Doch ist das wirklich zum Wohl des Kindes, ein Elternteil nicht mehr in seinem Leben zu haben? Ist es wirklich gut für ein Kind, vom Vater entfremdet zu sein?

Entfremdung ist ein traumatisches Erlebnis

Die Entfremdung eines Kindes von einem Elternteil, zu dem es vorher eine gute und gesunde Beziehung hatte, ist für das Kind eine traumatische Erfahrung. Es erlebt einen Bindungsabbruch und häufig die Verteufelung des anderen Elternteils. Das Kind fühlt sich dann auch schuldig, weil es durch diesen Bindungsabbruch dem anderen Elternteil weh getan hat. Äußern kann das Kind diese Gefühle in der Regel aber nicht.

Eine Entfremdung von einem Elternteil führt auch häufig dazu, dass sich das Kind mit dem verbliebenen Elternteil solidarisiert. Es hat nur noch einen Elternteil, der sich kümmert, und ist auf dessen Wohlwollen angewiesen. Dies verstärkt die Ablehnung des anderen Elternteils, die dem Kind ja täglich vorgelebt wird.

Folgen der Entfremdung im weiteren Leben

All dies führt im weiteren Verlauf des Lebens häufig dazu, dass das Kind Schwierigkeiten bei der Ablösung vom bevorzugten Elternteil hat. Es leidet an mangelndem Selbstwertgefühl oder sogar an posttraumatischen Belastungsstörungen. Die Fähigkeit, im späteren Leben eine gesunde Partnerbeziehung zu leben, ist stark eingeschränkt. Die Folgen können bis hin zu Angststörungen, Depressionen oder zum Suizid gehen.

Das Kind hat also nicht nur in der akuten Phase der Entfremdung Probleme, sondern den Rest seines Lebens. Dies sollten sich Eltern bewußt machen.

Eltern müssen es – trotz der zwischen ihnen bestehenden Probleme – schaffen, dem Kind einen guten und stressfreien Kontakt zum anderen Elternteil zu ermöglichen. Eine Entfremdung des Kindes vom Vater muss unbedingt vermieden werden. Die Leidtragenden einer solchen Entfremdung sind immer die Kinder. Das sollten sich Eltern unbedingt vor Augen führen.

Vermögen aufteilen nach Trennung

Nach einer Trennung von Ehegatten muss in vielen Fällen auch das Vermögen aufgeteilt werden. Doch wie funktioniert das, Vermögen aufteilen nach Trennung? Was muss frau dabei beachten?

Verheirateten gehört nicht automatisch alles gemeinsam

Mit einem Fehlglauben möchte ich gleich zu Beginn aufräumen. Häufig kommen insbesondere Ehefrauen in meine Beratung und möchten wissen, wie die Aufteilung des Vermögens nach der Trennung erfolgt. Immer wieder höre ich dann: „Wir sind ja verheiratet, also gehört uns alles gemeinsam.“ Doch das ist so nicht richtig und in vielen Fällen ist das besonders für die Ehefrau schmerzhaft.

Zuerst einmal gilt es zu klären, wie die Vermögensverhältnisse während der bestehenden Ehe aussehen. Haben die Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen, so leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser Name ist etwas irreführend, denn es ist gerade keine Gemeinschaft der Güter. Vielmehr bleibt es auch während der bestehenden Ehe dabei, dass jeder Ehegatte für sich allein Vermögen erwirbt. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben also die Güter der Ehegatten während der Ehe getrennt.

Das bedeutet, jeder Ehegatte behält zuerst einmal das Vermögen zu eigenem Eigentum, das er in die Ehe mitgebracht hat. An den Eigentumsverhältnissen ändert sich durch die Ehe also erst einmal nichts. Auch während bestehender Ehe erwirbt jeder Ehegatte weiter Vermögen zu seinem Eigentum.

Gemeinsames Vermögen aufteilen

Nach der Trennung ist also zuerst nur zu regeln, wie mit dem Vermögen umgegangen wird, das beide Ehegatten gemeinsam erworben haben. Gemeinsames Vermögen können zum Beispiel sein: Bankkonten oder Depots auf den Namen beider Ehegatten, Bausparverträge auf beider Namen oder gemeinsam angeschaffte Vermögenswerte. Hier wird grundsätzlich eine hälftige Teilung vorgenommen, soweit dies möglich ist. Es wird nicht geschaut, welcher der Ehegatten während bestehender Ehe wieviel auf das Konto, das Depot oder den Bausparvertrag eingezahlt hat. Denn während einer Ehe haben die Ehegatten gemeinsam gewirtschaftet. Es wird nicht im Nachhinein auseinander dividiert, wer wieviel wofür gezahlt hat. Stehen Konten also auf beide Namen der Ehegatten, steht jedem*r die Hälfte des Betrags zu.

Ausgenommen von dieser Regelung ist allerdings der Hausrat. Hier wird nicht primär geschaut, wer Eigentümer ist. Entscheidend ist vielmehr, wer den Hausratsgegenstand dringender benötigt. Auch sollen die Ehegatten beim Hausrat in erster Linie eine einvernehmliche Lösung finden.

Wie funktioniert die Aufteilung bei Immobilien?

Vermögen aufteilen nach Trennung, was gilt für Immobilien? Die Regelung bei Immobilien ist nicht zu vergleichen mit der Regelung in Bezug auf bewegliches Vermögen. In Deutschland ist der*diejenige Eigentümer*in einer Immobilie, der*die im Grundbuch als Eigentümer*in eingetragen ist. So kann auch nur ein Ehegatte Eigentümer*in einer Immobilie sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn nur ein Ehegatte allein als Eigentümer*in im Grundbuch eingetragen ist. Häufig erfolgt dies, wenn eine Immobilie durch die Eltern auf das Kind übertragen wurde oder ein Ehegatte eine Immobilie allein gekauft hat.

Die Frage, wer zum Beispiel die Immobilienkredite bedient (hat), ist dabei völlig irrelevant für die Stellung als Eigentümer*in. Es kann also gut sein, dass eine Ehefrau zusammen mit dem Ehemann einen Immobilienkredit aufgenommen hat und diesen in der Ehe bedient hat. Steht allerdings nur der Ehemann als Eigentümer im Grundbuch so ist die Immobilie auch nur Teil seines Vermögens. Die Ehefrau hat also ihr Geld in eine Immobilie gesteckt, die ihr nicht gehört. Nach der Trennung oder Scheidung hat sie keinen Anspruch auf die Immobilie.

Vielen Frauen ist dies nicht bewußt. Sie investieren in die Immobilie ihres Ehemannes in dem Glauben, dass ihnen die Hälfte der Immobilie gehört. Und müssen nach der Trennung feststellen, dass sie durch ihre Zahlungen das Vermögen des Ehemannes vermehrt haben. Sie selbst haben jedoch nichts davon.

Anders ist natürlich die Situation, wenn beide Ehegatten als hälftige Eigentümer*in im Grundbuch eingetragen sind. Dann gehört ihnen die Immobilie auch gemeinsam. Und gemeinsam müssen die Ehegatten nach einer Trennung oder Scheidung dann auch entscheiden, was mit der Immobilie passiert.

Schulden eines Ehegatten sind nicht automatisch Schulden des anderen Ehegatten

Vermögen aufteilen nach Trennung ist das eine. Doch was ist mit Krediten? Viele Frauen haben Angst, dass sie für Kredite des Ehemannes haften müssen. Doch auch hier gilt: Schulden eines Ehegatten werden nicht automatisch Schulden des anderen Ehegatten.

Dies gilt für Schulden, die ein Ehegatte vor der Ehe aufgenomen hat und auch für Schulden, die ein Ehegatte in der Ehe aufnimmt. Hier wird der andere Ehegatte nicht automatisch durch die Eheschließung Mitschuldner*in.

Dinge zur Deckung des Lebensbedarfes

Für Schulden während der Ehe gibt es eine Ausnahme. Für Dinge, die zur Deckung des Lebensbedarfes angeschafft werden, haften beide Ehegatten gemeinsam. Auch wenn nur ein Ehegatte einkauft. Dinge zur Deckung des Lebensbedarfs sind z.B. ein Fernseher, die Telefonrechnung oder die Kosten für eine Urlaubsreise. Handelt es sich aber um Luxusgüter, die mit der Deckung des Lebensbedarfs nichts mehr zu tun haben, haftet der andere Ehegatte nicht. Was noch als Deckung des Lebensbedarfs gilt, ist von Ehe zu Ehe unterschiedlich. Im Wesentlichen hängt das von den Einkommensverhältnissen und dem Lebensstil der Ehegatten ab.

Beide Ehegatten haften allerdings dann, wenn sie sich vertraglich zur Haftung bereit erklären, z.B. als weitere*r Vertragspartner*in oder als Bürge*in. Also erst dann, wenn ein Ehegatte einen Kredit- oder Darlehensvertrag (mit-) unterschreibt oder sich bereit erklärt zu bürgen haftet er*sie auch.

Dies gilt ebenso nach der Trennung. Nimmt also der Ehemann nach der Trennung alleine Kredite auf, so haftet die Ehefrau nicht dafür.

Gemeinsam aufgenommene Kredite

Sind allerdings in der Ehe von den Ehegatten gemeinsam Kredite aufgenommen worden, so besteht die gemeinsame Haftung auch nach der Trennung oder Scheidung fort. Der Stand der Ehe beeinflusst die Kreditverpflichtungen nicht. Bei gemeinsamen Krediten ist es auch ratsam, nach einer Trennung die Rückzahlung gemeinsam zu regeln. Man kann entweder hälftig die Raten zahlen oder aber aus dem gemeinsamen Kredit zwei getrennte Kredite machen, die jeder Ehegatte allein bedient. Für die zweite Variante ist allerdings die Zustimmung der finanzierenden Bank Voraussetzung.

Doch was ist, wenn ein Ehegatte in der Ehe viel mehr Vermögen erworben hat als der andere Ehegatte? Gibt es gar keinen Ausgleich? Und was bedeutet dann der Güterstand der Zugewinngemeinschaft für das Vermögen aufteilen nach Trennung?

Möglichkeit des Zugewinnausgleichs

Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass die Vermögen der Ehegatten getrennt bleiben. Nach der Scheidung kann allerdings jeder Ehegatte fordern, dass der Zuwachs an Vermögen während der Ehe ausgeglichen wird. Dieser Ausgleich geschieht allerdings nur auf Antrag eines Ehegatten. Dann wird berechnet, wieviel Zugewinn jeder Ehegatte während der Ehe erzielt hat. Derjenige Ehegatte, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss dann an den anderen Ehegatten einen Ausgleich zahlen. Der Zugewinnausgleich erfolgt immer in Form einer Geldzahlung. Es besteht kein Anspruch auf die Übertragung bestimmter Vermögenswerte.

Ein Rechenbeispiel

Ein ganz einfaches Rechenbeispiel: beide Ehegatten hatten keinerlei Vermögen, aber auch keine Schulden, als sie die Ehe miteinander geschlossen haben. Der Tag der Eheschließung bestimmt das sogenannte Anfangsvermögen. Nun wird geschaut, was beide Ehegatten am Ende der Ehe, genauer gesagt am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten, an Vermögen hatten. Das ist das sogenannte Endvermögen.

Nehmen wir also an, ein Ehegatte hatte ein Anfangsvermögen von 0 € und ein Endvermögen in Höhe von 100.000 €. Der andere Ehegatte hatte ebenfalls ein Anfangsvermögen in Höhe von 0 € und ein Endvermögen in Höhe von 150.000 €. Somit hat der zweite Ehegatte 50.000 € mehr an Zugewinn erzielt als der erste Ehegatte. Der zweite Ehegatte muss dem ersten Ehegatten 25.000 € abgeben. Dann haben beide Ehegatten während der Ehe einen Zugewinn in Höhe von 125.000 € erzielt. Der Zugewinnausgleich führt also dazu, dass beide Ehegatten einen gleich hohen Zugewinn bekommen.

Das Vermögen aufzuteilen nach einer Trennung ist also gar nicht so einfach. Wichtig sind die grundlegenden Kenntnisse über den Güterstand während bestehender Ehe und über die Immobilienregelung. Beachtet man diese, so ist eine gütliche Einigung unter Ehegatten möglich

Wie funktioniert eine glückliche Partnerschaft?

Eine glückliche Partnerschaft – das wollen viele Menschen. Und sehr viele Menschen leben auch in einer Partnerschaft. Zwar gibt es in Deutschland immer mehr Single-Haushalte, 2020 waren es ca. 41 Prozent aller Haushalte. Doch auch die Anzahl der Eheschließungen in Deutschland liegt seit Jahren deutlich über 400.000 pro Jahr. Da sollte man meinen, dass wir wissen, wie eine glückliche Partnerschaft funktioniert. Doch tatsächlich haben viele Menschen keine Ahnung und fragen sich: wie funktioniert eine glückliche Partnerschaft?

Viele Menschen leben nicht in einer glücklichen Partnerschaft

Ich habe in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass eine große Anzahl der Menschen, die in einer Partnerschaft sind, nicht wirklich glücklich sind. Das mag an meinem Beruf als Fachanwältin für Familienrecht liegen. Naturgemäß lerne ich viele Menschen in der Phase einer Trennung oder Scheidung kennen. Dann sind die Menschen definitiv nicht mehr glücklich in ihrer Partnerschaft.

Wie wir eine glückliche Partnerschaft führen können haben wir nicht gelernt. Weder in der Schule, noch sonstwo in einer anderen Institution. Wir stolpern ins Leben und in Partnerschaften hinein, wissen aber gar nicht wirklich, was wir da tun. Instinktiv wiederholen wir die Beziehungsmuster, die uns unsere Eltern und andere enge Bezugspersonen vorgelebt haben. Auch wenn diese Beziehungsmuster negativ oder sogar destruktiv waren. Und wundern uns dann, warum so viele Partnerschaften in die Brüche gehen.

Das Drei-Stufen-Modell der Partnerschaft

Erst durch meine Coaching-Ausbildung, die Tony Robbins und Cloe Madanes entwickelt haben, lernte ich, dass es drei verschiedene Stufen von Partnerschaften gibt. Dieses Modell hat Tony Robbins entwickelt.

Dieses Modell hilft sehr gut zu verstehen, welche Art von Partnerschaft frau gerade führt. Hat frau dies erst einmal verstanden, dann kann auch eine Veränderung herbeigeführt werden. Hier also das Drei-Stufen-Modell von Tony Robbins:

Die niedrigste Stufe einer Partnerschaft, die Zweckgemeinschaft

Auf der ersten (und niedrigsten) Stufe einer Partnerschaft sind beide Partner nur darauf aus, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Jede*r der beiden schaut erst einmal nach sich. Wichtig ist nur der*die Einzelne und das, was jede*r für sich will.

Die Partnerschaft ist eher eine Zweckgemeinschaft. Jede*r der Partner verspricht sich durch die Partnerschaft irgendwelche Vorteile für sich. Sei es, nicht allein zu sein. Oder den Vorteil, dass man überhaupt einen Partner hat. Gemeinsamkeiten gibt es in einer solchen Partnerschaft auf dem untersten Level sehr wenige.

Im Alltag ist eine solche Beziehung durch häufigen Streit und wenig Einfühlungsvermögen gekennzeichnet. Alles und jedes ist an Bedingungen geknüpft. Vertrauen besteht nicht wirklich und die Beziehung ist instabil. Jede Geste, jeder Kompromiss ist an Bedingungen geknüpft, die erfüllt werden müssen. Beide Partner haben Schwierigkeiten, Liebe vom anderen anzunehmen, weil sie nicht wissen, welcher Preis hinterher dafür gefordert wird.

Bei dieser Beschreibung wird schon klar, dass eine solche Partnerschaft nicht glücklich sein kann. Warum gehen Menschen dann eine solche Partnerschaft ein und bleiben auch in dieser?

Häufig sind Menschen in einer solchen Partnerschaft sehr bedürftig. Sie glauben, allein nicht klar zu kommen oder einen Partner zu „brauchen“. Sei es aus finanziellen Gründen, weil sie nicht allein sein können oder weil sie meinen, nichts besseres zu verdienen. Auf Dauer schadet eine solche Beziehung dem Einzelnen jedoch. Selbstwert und Selbstliebe kann hier nicht wachsen.

Die zweite Stufe einer Partnerschaft, der Kuhhandel

Auf der zweiten Stufe besteht die Partnerschaft vor allem aus einem Tauschhandel. Das Motto lautet: „Ich gebe Dir, was Du willst, wenn Du mir gibst, was ich will“. Tony Robbins bezeichnet eine solche Partnerschaft auch als „Kuhhandel“.

Charakteristisch für eine solche Partnerschaft ist der viel gehörte Spruch: „Eine Beziehung besteht aus Geben und Nehmen.“ Ja, wenn sie auf diesem Level geführt wird, dann besteht die Partnerschaft tatsächlich (nur) aus Geben und Nehmen.

Gegeben wird nämlich nur im Tausch für einen Gegenwert. Erfolgt keine Gegenleistung, dann wird auch nichts gegeben. Da die Partner ständig im Geschäft und im Handel miteinander sind, gibt es kaum Leidenschaft oder überhaupt tiefe Gefühle zwischen den Partnern. Die Partnerschaft gleicht in vielen Bereichen eher einer Wohngemeinschaft, an der aber beide nicht sehr viel Freude haben.

Ist das Tauschverhältnis allerdings ausgeglichen, meint also jeder Partner, er bekommt ausreichend zurück, so kann eine solche Partnerschaft viele Jahre überdauern. Wenn beide Partner auf allzu viele Gefühle und auf Leidenschaft verzichten können, dann kann eine solche Partnerschaft von Dauer sein.

Aber auch eine solche Partnerschaft, so verbreitet sie auch sein mag, ist für mich keine glückliche Partnerschaft. Wie funktioniert nun eine glückliche Partnerschaft?

Die dritte und höchste Stufe einer Partnerschaft

Auf der dritten Stufe einer Partnerschaft stellen beide Partner den*die jeweils andere*n an die erste Stelle. Jede*r der beiden Partner hat das Glück des*der anderen im Blick. Beide empfinden unglaubliche Freude daran, den*die andere*n glücklich zu sehen. Dafür geben sie dem*der anderen, was diese*r sich wünscht, ohne etwas als Gegenleistung zu erwarten. Sie praktizieren die gebende Liebe.

Eine solche Beziehung ist von hoher Wertschätzung geprägt. Die Bedürfnisse des*der anderen werden gesehen und wahr genommen. Jede*r macht es sich zur Top-Priorität, die Bedürfnisse des*der anderen zu erfüllen. Gegenleistungen werden nicht erwartet. Die Partner geben bedingungslos.

Die gemeinsame Liebe und Zugehörigkeit wird nicht in Frage gestellt. Beide Partner gehen von guten Absichten des*der anderen aus. Die Beziehung ist von großer Wertschätzung, tiefer Liebe und viel Leidenschaft geprägt.

Eine Partnerschaft auf dieser Ebene stellt für mich eine glückliche Partnerschaft dar.

Klingt das unrealistisch für Dich? Dann kann ich nur sagen, dass Du in Deiner Partnerschaft (ob aktuelle oder vergangene) sicherlich nicht auf dieser Stufe warst. Was darfst Du tun, um Deine Partnerschaft auf dieses Level zu heben?

Mache Deinen Partner zu Deiner Priorität

Gewöhne Dir an, Deinem Partner aus vollem Herzen zu geben, was sich dieser wünscht. Dazu musst Du natürlich erst einmal herausfinden, was das ist. Was wünscht sich Dein Partner wirklich von Dir? Mehr Frieden? Weniger Nörgeln? Mehr Nähe? Mehr Anerkennung?

Ganz egal, was es ist. Mach Dich auf die Suche danach und dann gib genau dies Deinem Partner aus vollem Herzen. Ohne eine Gegenleistung zu erwarten. Du wirst sehen, schon nach wenigen Wochen wird sich Deine Partnerschaft fundamental ändern. Vermutlich wird auch Dein Partner nun versuchen, Dir das zu geben, was Du willst. Ohne Erwartung.

So hebt Ihr beide Eure Partnerschaft auf das höchste Niveau. Dann müsst Ihr Euch bestimmt nicht mehr fragen, wie eine glückliche Partnerschaft funktioniert. Denn Ihr lebt dann in einer glücklichen Partnerschaft.

Umgang Kinder nach Trennung

Wie wird nach einer Trennung der Umgang mit den Kindern geregelt? Trennen sich Eltern, so bleiben die Kinder in der Regel bei einem Elternteil wohnen und der andere Elternteil sieht seine Kinder regelmäßig. Diese Treffen zwischen Elternteil und Kind nennt man Umgang.

Dieses Umgangsrecht ist im Übrigen unabhängig vom Sorgerecht für die Kinder. Trennen sich verheiratete Eltern, so bleibt es in der Regel beim gemeinsamen Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Aber auch wenn nur ein Elternteil die elterliche Sorge inne hat, so hat der andere Elternteil dennoch das Recht, seine Kinder zu sehen und mit ihnen Umgang zu pflegen.

Das Gesetz schreibt keine Umgangsregelung vor

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht gibt es keine gesetzliche Regelung, wie oft und in welcher Weise der Umgang ausgeübt wird. Häufig wird mir in meinen Beratungen erzählt, man wolle den „gesetzlich vorgeschriebenen“ Umgang ausüben. Damit ist dann meist ein Umgang alle zwei Wochen jeweils am Wochenende gemeint. Eine solche gesetzliche Regelung gibt es aber gar nicht. Doch was genau sagt das Gesetz zum Umgang der Kinder nach einer Trennung?

Im Gesetz ist in § 1684 Absatz 1 BGB lediglich geregelt: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ Es hat also sowohl das Kind, wie auch jedes Elternteil das Recht auf Umgang. Für die Eltern gibt es sogar eine Pflicht zum Umgang.

Umgangsregelung orientiert sich an den Lebensumständen

Wie genau der Umgang ausgeübt wird ist aber gesetzlich nicht geregelt. Das wäre auch schwer möglich. Die Lebensumstände von Trennungskindern sind doch sehr unterschiedlich. Wie der Umgang ausgeübt wird hängt also immer von der konkreten Lebenssituation des Kindes und der Eltern ab. Also unter anderem vom Alter des Kindes, den Arbeitszeiten des Elternteils, der den Umgang ausübt, und von der Entfernung der Wohnorte.

So ist es bei sehr kleinen Kindern regelmäßig angezeigt, den Umgang nach einer Trennung der Eltern häufiger auszuüben, dafür aber den Umgang selbst nicht allzu lang auszudehnen. Kleine Kinder müssen in eher kurzen Abständen immer wieder an den Vater oder die Mutter „erinnert“ werden, damit sie eine stabile Bindung aufbauen können. Daher empfiehlt sich hier eher ein Umgang ein- oder zweimal die Woche, aber dann nur für wenige Stunden.

Kinder ab dem Grundschulalter können dagegen schon sehr gut auch längere Zeitabschnitte „begreifen“. Wenn es hier mit den Arbeitszeiten des Elternteils und den Aktivitäten des Kindes gut vereinbar ist, kann hier der Umgang auf einen Zwei-Wochen-Rythmus ausgeweitet werden.

Häufig findet der Umgang im Zwei-Wochen-Rhythmus statt

Da die meisten erwerbstätigen Eltern eher am Wochenende Zeit haben für ihre Kinder, wird der Umgang dann üblicherweise so ausgeübt, dass die Kinder jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag beim anderen Elternteil sind.

Diese Form des Umgangs mit Kindern nach der Trennung ist auch die häufigste ausgeübte Form. Vielleicht stammt daher die Vermutung vieler Eltern, diese Form des Umgangs sei die „gesetzliche“.

Sind die Kinder dann im fortgeschrittenen Teenager-Alter haben sie häufig vielerlei Interessen, die sie auch am Wochenende ausüben wollen. Manchmal ist dann ein Umgang im Zwei-Wochen-Rhythmus nicht mehr angebracht. Dann können alternative Lösungen gesucht werden.

Denn der Umgang mit Kindern nach der Trennung soll in der jeweiligen Situation für Eltern und Kinder passen. So können bei älteren Kindern die Umgänge über verlängerte Wochenenden erfolgen oder in den Ferien ausgeweitet werden. Oder aber genau das Gegenteil wird vereinbart. Zum Beispiel, dass unter der Woche regelmäßig gemeinsame Termine wahrgenommen werden. So können Trainingsstunden im Sportverein gemeinsam besucht werden oder freie Nachmittage gemeinsam gestaltet werden. Wichtig ist, die Regelung des Umgangs muss für die Kinder und Eltern passen.

Die Kosten des Umgangs trägt der umgangsberechtigte Elternteil

Der Umgang der Kinder nach der Trennung kostet aber auch Geld. Es fallen Fahrtkosten, Kosten für Essen und Ausflüge an. Häufig wird zwischen den Eltern über diese Kosten des Umgangs gestritten.

Grundsätzlich muss derjenige Elternteil, der den Umgang ausübt, auch die Kosten des Umgangs tragen. Also muss er die Fahrtkosten zahlen, das Essen für die Kinder während des Umgangs und auch alle sonstigen Kosten wie z.B. für Ausflüge.

Dieser Elternteil darf auch nicht eine „Gegenrechnung“ aufmachen und die Kosten des Umgangs dann vom Kindesunterhalt abziehen, den der andere Elternteil zahlt. Lediglich bei sehr weiter Entfernung der Wohnorte und bei einer engen finanziellen Lage des umgangsberechtigten Elternteils kann eine Aufteilung der Fahrtkosten vereinbart werden.

Konflikte der Eltern nicht über die Kinder austragen

Auch in Fragen des Umgangs gibt es somit viele Dinge, die zwischen den Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen geklärt werden müssen. Manchmal gelingt es Eltern aber nicht, sich über die Art und Weise des Umgangs zu einigen. Dann kann zuerst das Jugendamt um Hilfe gebeten werden. Kann auch unter Vermittlung des Jugendamtes keine gemeinsame Regelung des Umgangs gefunden werden, bleibt als letzter Ausgang der Gang vor das zuständige Amtsgericht. Dann wird der Umgang in einem gerichtlichen Verfahren geregelt.

Meist liegt der Grund für dieses Streitigkeiten aber gar nicht beim Umgang, sondern in anderen Bereichen begründet. So schaffen es Eltern manchmal nicht, die Probleme zu lösen, die sie als Erwachsene miteinander haben. Sie „verlagern“ diese Probleme dann quasi auf die Kinderebene. Doch das ist nicht zum Wohl der Kinder und muss von den Eltern unbedingt vermieden werden!

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Umgang mit beiden Elternteilen tut den Kindern gut, denn trotz der Trennung der Eltern liebt ein Kind weiterhin beide Elternteile.

Es ist die Aufgabe jedes Elternteils, den Kontakt des Kindes mit dem jeweils anderen Elternteil zu unterstützen und zu fördern. Und zu dieser Unterstützung gehört auch, dass die Eltern gemeinsam eine Umgangsregelung finden, die dem Kind gut tut. Das Kindeswohl geht in jedem Fall vor.

Trennung ohne neuen Partner

Sich von einem Partner zu trennen, ohne bereits einen neuen Partner zu haben, scheint für viele Menschen schwierig zu sein. So erlebe ich es zumindest häufig in meiner beruflichen Praxis. Da ist die Trennung vom bisherigen Partner noch nicht einmal „offiziell“ erfolgt und schon wird der neue Partner präsentiert. Diese Verhaltensweise wird auch „Warmwechseln“ genannt.

Mit dem neuen Partner ist dann natürlich „alles anders“. Er ist liebenswert, verständnisvoll, unterstützt einen in allen Bereichen und nur mit ihm ist frau jetzt wirklich glücklich. Wirklich?

Gründe für ein „warmes Wechseln“

Ich habe großen Zweifel daran, dass das Glück, das ich empfinde, durch meinen Partner bestimmt wird. Glücklich sein ist meiner Ansicht nach eine Entscheidung, die jede*r unabhängig von den äußeren Umständen trifft. Doch immer wieder erlebe ich es. Viele Menschen wagen eine Trennung nicht ohne neuen Partner. Was sind die Gründe hierfür?

Der wichtigste Grund ist Angst. Große Angst. Angst davor, nach einer Trennung alleine zu bleiben. Nie wieder einen Partner zu finden. Da ist es doch besser, ich bleibe bei dem Partner, den ich habe, auch wenn es eigentlich nicht mehr stimmt. Für manche Menschen ist jeder Partner besser, als allein zu sein.

Oder Angst davor, dass es beim nächsten Partner noch schlimmer werden könnte. Viele Menschen glauben einfach, „es kommt selten etwas besseres nach“. Diese Menschen gehen meist durch ihr Leben und erwarten immer nur das schlimmste. Also auch in Bezug auf eine mögliche neue Partnerschaft.

Angst vor Veränderung

Die Angst vor der Trennung ist mitunter so groß, dass sich die Menschen einreden, „so schlimm ist es ja nicht“. Mir wurde in einer solchen Situation auch schon einmal wörtlich von einem Mann gesagt: „Ich bin ja nicht unglücklich“.

Ganz ehrlich? Das ist doch eine unfassbare Einstellung und grenzt für mich an Selbstbetrug. Für so einen Menschen ist es offensichtlich nicht wichtig, in seinem Leben glücklich zu sein. Es reicht, nicht unglücklich zu sein. Das ist ein sehr niedriger Standard im Leben.

Viele Menschen verweisen dann auch darauf, dass man ja schon so viel zusammen aufgebaut hat. Ein Haus, Familie, gemeinsames Vermögen. So viele Jahre hat man miteinander verbracht, wenn auch mehr schlecht als glücklich. Aber so etwas „wirft man doch nicht einfach hin“.

Provokante Frage, warum eigentlich nicht? Nur weil ein Zustand schon so viele Jahre hingenommen wurde, muss er noch weitere Jahre hingenommen werden? Was soll denn dann daran in Zukunft besser werden?

Angst vor der Reaktion der anderen

Viele Menschen haben die größte Angst vor der Reaktion der „anderen“, der Familie, der Freunde, ja sogar der Nachbarn. Angst, dass sich diese von ihnen abwenden könnten, sie nicht verstehen könnten.

In einer meiner zahlreichen Beratungen erzählte mir eine seit vielen Jahren verheiratete Frau, dass ihr Ehemann eine langjährige Affäre hatte. Das wußte die Ehefrau deshalb so genau, weil die Geliebte sie eines Tages zu Hause aufsuchte und sie bat, ihren Ehemann freizugeben. Dieser hatte sich offensichtlich kurz vorher von der Geliebten getrennt und die Geliebte wollte ihn nun auf diese Weise zurückbekommen.

Als ich sie dann fragte, ob sie die Ehe weiter fortsetzen wolle, entgegnete sie tatsächlich: „Was sollen denn die Nachbarn denken, wenn ich mich jetzt trenne? Das geht gar nicht.“

Natürlich habe ich ihre Entscheidung respektiert. Jede Frau ist die Schöpferin ihres Lebens, so wie jeder Mann der Schöpfer seines Lebens ist. Wenn sie so leben möchte, dann ist das nicht meine Angelegenheit, sie von etwas anderem zu überzeugen.

Was Sterbende am meisten bereuen

Ich musste jedoch spontan an das Buch von Bronnie Ware denken, „5 Dinge, die Sterbende am meisten bereuen“. Ratet mal, was da auf Nummer 1 steht?

Am häufigsten sagen danach Sterbende: „Ich wünschte, ich hätte den Mut gehabt, mir selbst treu zu bleiben, statt so zu leben, wie andere es von mir erwarteten.“

Sich treu zu sein kann auch bedeuten, eine Partnerschaft zu beenden, die mir nicht gut tut. Ehrlich sich selber gegenüber zu sein und zu erkennen, wo lebe ich nach den Erwartungen anderer und wo nicht. Was mache ich, um den Erwartungen meiner Eltern zu entsprechen? Und was mache ich nicht, um den Erwartungen meiner Freunde und Nachbarn zu entsprechen?

Die Menschen in unserer Umgebung haben sich so an uns gewöhnt, wie wir jetzt sind. Sie wollen erstmal keine Veränderung bei uns, denn das könnte ja bedeuten, dass sie sich auch ändern müssten.

Ängste überwinden für ein glückliches Leben

Veränderungen rufen bei Menschen grundsätzlich Angst hervor. Das Gehirn schaltet in den Panik-Modus, wenn nach Jahrzehnten Abläufe geändert werden sollen. Denn für Veränderungen benötigt das Gehirn mehr Energie und es muss die neuronalen Bahnen verändern. Im wahrsten Sinne des Wortes die eingefahrenen, breiten (Nerven-)Bahnen verlassen und neue, kleine (Nerven-)Bahnen erschaffen. Dazu ist das Gehirn sehr wohl in der Lage, das nennt man Neuroplastizität. Doch dafür dürfen wir erst einmal unsere Ängste überwinden.

Wenn wir verstehen, dass uns unser Gehirn durch das Hervorrufen dieser Angst nur schützen will, dann können wir diese Angst annehmen, bejahen und dann gehen lassen. Dann kann ich auch eine Trennung herbeiführen, ohne bereits einen neuen Partner zu haben.

Wechseln vor allem Männer warm?

Es gibt Menschen, die behaupten, insbesondere Männer würden sich erst dann aus einer langjährigen Beziehung lösen, wenn sie bereits eine neue Partnerin sicher hätten. Das kann ich aus meiner beruflichen Erfahrung heraus so nicht bestätigen. Ich kenne auch zahlreiche Frauen, die einen neuen Partner gesucht haben und sich erst dann von ihrem bisherigen Partner getrennt haben. Diese Frauen hatten meist Angst, in finanzieller Hinsicht nach einer Trennung nicht klar zu kommen. Sie glaubten, sie brauchen unbedingt einen Partner, um finanziell irgendwie über die Runden zu kommen. Doch was ist das für eine Partnerschaft, wenn ich meinen Partner so brauche? Insbesondere, wenn ich ihn für finanzielle Sicherheit brauche?

Diese neue Partnerschaft kann gut gehen. Vor allem dann, wenn ich nach einer Trennung tatsächlich lerne zu verstehen, warum die vorherige Partnerschaft in die Brüche gegangen ist. Und dann die entsprechenden Veränderungen bei mir einleite.

Es reicht nicht, nur den Partner auszutauschen

Eine noch vor der Trennung vom alten Partner eingegangene Partnerschaft geht nach meiner Erfahrung aber vor allem dann nicht gut, wenn lediglich der Partner ausgetauscht werden soll. Sind die Grundgedanken also: der frühere Partner ist alleine schuld, dass die Beziehung nicht geklappt hat. Das Ende der Beziehung hat nichts mit mir zu tun, ich habe alles richtig gemacht. Dann stehen meines Erachtens die Chancen für die neue Beziehung schlecht.

Nehme ich mir nach einer Trennung, ob nun mit neuem Partner oder ohne, aber ausreichend Zeit für mich und erkenne, was zu dieser Trennung geführt hat, dann kann ich eine neue Partnerschaft anders leben. Denn das ist doch der eigentliche Sinn einer Trennung. Etwas daraus über mich und mein Leben lernen. Und dann den Mut haben, die entsprechenden Änderungen herbeiführen. Dann kann ein neues glückliches Leben gelingen, mit Partnerschaft oder ohne.