Monat: November 2021

Was ist eine Nutzungsentschädigung?

Trennen sich Eheleute, die gemeinsame Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind, so zieht im Regelfall einer der Beteiligten aus. Nach einer Trennung ist meist ein Leben unter einem Dach nicht mehr möglich oder nicht mehr gewollt. Derjenige Ehegatte, der aus der gemeinsamen Immobilie auszieht, kann dann von dem anderen Ehegatten eine sog. Nutzungsentschädigung verlangen. Was genau ist eine Nutzungsentschädigung?

Zahlung an den Ehegatten, der auszieht

Nehmen wir den Fall: ein Ehegatte zieht aus der gemeinsamen Immobilie aus und der andere Ehegatte bleibt darin wohnen. Dann nutzt der in der Immobilie verbleibende Ehegatte den Anteil der Immobilie mit, der dem anderen Ehegatten gehört. Für diese Nutzung kann dann der Ehegatte, der ausgezogen ist, eine Entschädigung verlangen. Der verbleibende Ehegatte muss an den anderen Ehegatten also einen monatlichen Betrag zahlen. Das ist die sog. Nutzungsentschädigung.

Doch wann kann diese Nutzungsentschädigung verlangt werden? Grundsätzlich kann der ausziehende Ehegatte direkt nach seinem Auszug vom anderen die Nutzungsentschädigung verlangen. Wichtig ist allerdings, dass diese Nutzungsentschädigung auch geltend gemacht wird. Das bedeutet, der ausziehende Ehegatte muss dem anderen auch sagen, dass er jetzt eine Entschädigung haben will. Einfach ausziehen, nichts sagen und dann Monate später rückwirkend eine Zahlung zu verlangen – das geht nicht. Also: verlangt werden kann eine Nutzungsentschädigung erst ab dem Zeitpunkt, ab dem sie auch geltend gemacht wird.

Höhe der Nutzungsentschädigung

Wie wird die Nutzungsentschädigung berechnet? Grundsätzlich berechnet sich die Höhe der Nutzungsentschädigung nach der Höhe der ortsüblichen Miete. Hierfür kann in dem für die Stadt oder den Kreis geltenden Mietspiegel geschaut werden. Im Mietspiegel werden die Immobilien nach Baujahr, Größe und Wohnlage unterschiedlich bewertet. Von diesen Faktoren hängt die Höhe der Miete ab.

So erzielt eine neue Wohnung in einer sehr guten Wohnlage einen hohen Mietpreis. Dagegen erzielt eine sehr alte Wohnung in einer schlechten Wohnlage, z.B. an einer Hauptverkehrsstraße, einen deutlich geringeren Mietpreis.

Die gemeinsame Immobilie der Eheleute wird nun, ebenso wie eine Mietwohnung, in diese Kategorien eingeteilt. Dann wird der Mietpreis abgelesen. Dieser Mietpreis pro Quadratmeter ist dann der Nutzungsentschädigung zugrunde zu legen.

Im ersten Jahr der Trennung muss weniger gezahlt werden

Allerdings wird nicht immer die gesamte Quadratmeterzahl der Immobilie zur Berechnung der Nutzungsentschädigung zugrunde gelegt. Dies hängt davon ab, wie lange die Ehegatten bereits getrennt leben.

Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt voneinander, so will es der Gesetzgeber ermöglichen, dass sich die Ehegatten auch wieder versöhnen können. Es sollen daher keine so weitreichenden finanziellen Einschnitte gesetzlich vorgeschrieben werden, die eine Versöhnung erschweren würden. Das bedeutet, dass zur Berechnung der Höhe der Nutzungsentschädigung im ersten Trennungsjahr nicht die gesamte Wohnfläche der Immobilie angesetzt wird.

Vielmehr wird im ersten Jahr nach der Trennung nur der sogenannte subjektive Wohnwert angesetzt. Es wird also nicht geschaut, wie hoch die Wohnfläche der Immobilie tatsächlich ist. Sondern es ist ausschlaggebend, wie viele Quadratmeter der Ehegatte, der in der Immobilie zurückbleibt, tatsächlich benötigen würde. In der Regel wird für eine Einzelperson hier maximal eine Größe von 50 bis 60 Quadratmetern angenommen. Nur diese Größe wird dann mit dem durch den Mietspiegel ermittelten Quadratmeterpreis multipliziert. Liegt der Mietpreis pro Quadratmeter zum Beispiel bei 4,50 €, so ergibt sich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 225,00 € bis 270,00 € monatlich.

Höhe der Nutzungsentschädigung nach einem Jahr Trennung

Leben die Ehegatten bereits ein Jahr oder länger getrennt, dann wird die gesamte Wohnfläche der Immobilie angesetzt. Hat die Immobilie im vorgenannten Fall also eine Wohnfläche von 120 Quadratmetern, dann steigt die Nutzungsentschädigung auf monatlich 540,00 €. Diesen Betrag muss der in der Immobilie verbleibende Ehegatte dann monatlich an den anderen Ehegatten zahlen.

Gemeinsame Immobilienkredite müssen beide Ehepartner bedienen

Doch was ist mit der Nutzungsentschädigung, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist? Wenn monatlich noch Raten bei der Bank geleistet werden müssen?

Es ist nicht so, dass der ausziehende Ehegatte nun mit den Immobilienkrediten nichts mehr zu tun hätte. Haben beide Ehegatten die Kreditverträge bei der Bank unterschrieben, so haftet auch der ausziehende Ehegatte auf die Verbindlichkeiten gemeinsam mit dem anderen Gatten als Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass jeder der Ehegatten die Hälfte der Darlehensraten an die Bank zahlen muss.

Der bleibende Ehegatte hat einen Ausgleichsanspruch

Wenn nun der verbleibende Ehegatte die Kredite alleine zahlt, so hat er*sie einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem ausziehenden Ehepartner. Der verbleibende Ehegatte kann somit fordern, dass sich der andere an sämtlichen Schulden hälftig beteiligt. Das können neben den Krediten auch Hausgelder und notwendige Sanierungsmaßnahmen sein. Und das auch dann, wenn der andere Ehegatte die Immobilie gar nicht mehr nutzt. Diese Zahlungsverpflichtung endet auch nicht mit der Ehescheidung, sondern hängt allein am Status als gemeinsame Eigentümer der Immobilie.

Üblicherweise einigen sich die Ehegatten, was auf Dauer mit der Immobilie geschehen soll. Ist eine solche Einigung allerdings nicht möglich, so kann nach einer rechtskräftigen Ehescheidung ein Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt werden. Ein solcher Antrag kann von jedem der beiden geschiedenen Ehepartner gestellt werden. Die Immobilie wird dann im Wege der Teilungsversteigerung verwertet. Dies bringt allerdings erfahrungsgemäß weniger ein, als ein freihändiger Verkauf der Immobilie. Auch hierbei ist es also von Vorteil, wenn sich die Ehegatten einvernehmlich einigen, was mit der Immobilie geschehen soll. So lange ist allerdings die Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Warum kann ich nicht vergeben?

Nach einer Trennung oder Scheidung können viele Frauen ihrem Ex-Partner nicht vergeben. Auch viele Männer sind nach einer Trennung nur sehr schlecht auf ihre Ex-Partnerin zu sprechen. Spricht man diese Menschen an und fragt sie, ob sie mit der Trennung oder Scheidung jetzt im Reinen sind, so antworten viele: „Das was mein Ex-Partner/meine Ex-Partnerin gemacht hat, war so schlimm, das kann ich nicht vergeben.“ Doch warum ist das so? Dass Menschen selbst nach vielen Jahren nicht vergeben können. Frage Dich selbst: warum kann ich nicht vergeben?

Wenn uns ein anderer Mensch verletzt, dann grollen wir ihm

Die meisten von uns sind so aufgewachsen. Hat einem ein anderer Mensch etwas „angetan“, also etwas getan, was wir nicht wollten, dann sind wir sauer auf diesen Menschen. Wir ärgern uns, immer wieder. Sind wütend auf den Ex-Partner. Ständig denken wir daran und würden die Vergangenheit gern ändern. Und wenn es viele Jahre andauert, wandelt sich die Wut und der Ärger in Groll. Dieser Groll wird dann schön genährt und gepflegt. Immer, wenn wir an den Ex-Partner denken, holen wir all die schlechten Gefühle wieder hervor, die wir mit dieser Person verbinden. Was war der Ex-Partner doch für ein A*loch. Wie gemein er mich behandelt hat. Wie sehr er mich verletzt hat. Und überhaupt – er ist ein durch und durch schlechter Mensch.

Was macht das mit einer Frau, die noch viele Jahre nach einer Trennung oder Scheidung so über ihren Ex-Partner denkt? Führt diese Frau ein glückliches und leichtes Leben? Ich glaube nicht! Doch wieso denken so viele Frauen, dass sie nicht vergeben können, was ihnen bei der Trennung und Scheidung passiert ist?

Vergebung ist der Schlüssel zur Veränderung

Vergebung ist hier der Schlüssel zur Veränderung. Vielleicht bist Du jetzt gerade empört und sagst: „Was, dem Ekel soll ich vergeben? Der hat so viele schlimme Dinge getan, dem kann ich nicht vergeben! Der hat mich belogen und betrogen. Hat die Kinder gegen mich aufgehetzt. War geizig und hat den Unterhalt nicht bezahlt. Dem kann ich all das einfach nicht vergeben! Das war so schlimm!“

Doch was ist, wenn ich Dir sage: Vergebung ist nie für den anderen, Vergebung ist immer nur für Dich selbst!

Immer wieder negative Gefühle fühlen macht das Leben schwer

Jedes Mal, wenn die Wut, der Ärger, die Enttäuschung oder der Groll in Dir wieder hochkommt, erlebst Du die scheinbar „schlechten“ Ereignisse in Deinem Leben wieder und wieder. Du fühlst die schlechten Gefühle nochmals, vielleicht sogar noch viel stärker, als es damals war. Du konservierst Deine schlechten Gefühle und verstärkst sie dadurch. Mit jedem erneuten „Durchleben“ dieser negativen Gefühle erlebst Du die Vergangenheit nochmals neu.

Damit veränderst Du Dein Leben und zwar ins Negative und Schwere. Unser Gehirn kann nämlich nicht unterscheiden zwischen der Realität, also Dingen, die genau jetzt passieren, und Dingen, die allein in unserer Vorstellung passieren. Das glaubst Du nicht?

Die Macht unserer Gedanken

Die Macht unserer Gedanken ist riesengroß. Selbst in der schlechtesten Situation können wir durch eine Veränderung unserer Gedanken große Freude empfinden. Bestes Beispiel hierfür ist Nelson Mandela. Dieser Mann sass unschuldig 27 Jahre lang im Gefängnis. Jede*r hätte verstanden, wenn er wütend oder rachsüchtig gewesen wäre. Aber genau das war er nicht. Während der Haft war er gelassen und teilweise fröhlich, freundlich auch den Gefängniswärtern gegenüber. Seine guten Gedanken bestimmten die Art und Weise, wie er über sein Leben dachte und fühlte. Und wenn ein Unschuldiger im Gefängnis das fast drei Jahrzehnte schafft, dann schaffst Du das auch! Dann musst Du Dich nicht mehr ständig fragen: Warum kann ich nicht vergeben?

Sich selbst vergeben

Noch wichtiger als anderen Menschen zu vergeben ist es meiner Ansicht aber, sich selbst zu vergeben. Denn wenn Du ehrlich bist, Du selbst bist Deine größte Kritikerin! Hör mal in Dich rein, wie Du selbst mit Dir redest, wenn irgendetwas schief läuft. Bist Du dann sanft zu Dir und sagst Dir: „ Ich habe mein Bestes gegeben. Es wird alles gut werden.“ Oder sagst Du Dir eher: „ Wie blöd kann ich eigentlich sein? Warum kriege ich das nie richtig hin? Ich bin so eine Versagerin!“

Sich selbst zu vergeben und sanft zu sich zu sein ist der Schlüssel für ein leichtes und glückliches Leben. Denn ganz ehrlich, wenn Du selbst Dich nicht gut behandelst, wie sollen es dann die anderen Menschen in Deinem Leben tun?

Fang an, sanft mit Dir selbst zu reden

Fang an damit, Dich selbst gut zu behandeln, indem Du Gutes über Dich selbst denkst. Indem Du Dich lobst für all die Dinge, die Du in Deinem Leben erreichst. Für jeden noch so kleinen Erfolg. Wir nehmen viel zu häufig die guten Dinge in unserem Leben für selbstverständlich. Lobe Dich regelmäßig! Klopf Dir selbst auf die Schulter und feiere Deine Erfolge! Du wirst sehen, das verändert Deine Einstellung zu Dir kolossal.

Und wenn etwas nicht so läuft, wie Du es Dir gewünscht hast? Dann sei sanft zu Dir selbst und verständnisvoll. Du bist ein Mensch und zum Menschsein gehört es, Fehler zu machen. Fehler sind sogar wichtig, nur so lernen wir Menschen Neues. Also lobe Dich für Deine Fehler! Sag Dir selbst: „Das ist toll, dass ich jetzt diesen Fehler gemacht habe! Daraus kann ich ganz viel lernen!“

Wenn Du Dir gegenüber milde und sanft geworden bist, dann kannst Du Dir auch alle sogenannten „Fehler“ verzeihen. Denn eigentlich gibt es gar keine Fehler. Es sind Chancen zu wachsen.

Vergib erst Dir selbst und dann Deinem Ex-Partner

Also: Vergib als erstes Dir selbst, dann kannst Du auch Deinem Ex-Partner vergeben. Und ich kann Dir versprechen, das ist ein ganz tolles Gefühl, wenn frau sich nicht mehr ständig fragen muss: Warum kann ich nicht vergeben?

Vergebung, sich selbst und anderen gegenüber, ist ein Schlüssel für ein glückliches und leichtes Leben. Probier es doch am besten gleich mal aus!

Wieder glücklich nach schwerer Trennung

Manche Trennungen sind sehr emotional, kräftezehrend und einfach schwer. Wenn frau mitten in solch einer Trennung steckt kann sie sich meist nicht vorstellen, wie es ist, wieder glücklich nach schwerer Trennung zu sein. Doch egal wie schlimm es im Moment ist, glaub mir, das kann gelingen. Auch Du kannst wieder glücklich nach schwerer Trennung sein.

Eine Trennung ist ein Ausnahmezustand

Ich glaube fest daran, in Ausnahmesituationen zeigen wir unseren wahren Charakter. Eine Trennung oder Scheidung ist ein solcher Ausnahmezustand. Es ist eine große Veränderung im Leben einer jeden Frau. Gewohntes und vielleicht auch Geliebtes bricht weg. Die gewohnten Gefühle von Sicherheit, Geborgenheit und Liebe sind nicht mehr da. Die äußeren Umstände ändern sich. Ein Änderung der Lebensumstände, vielleicht ein Umzug, ein neuer Job. Single sein statt zu zweit durchs Leben zu gehen. Als Alleinerziehende die gemeinsamen Kinder großziehen. Das alles sind gravierende Veränderungen, die eine Frau erst einmal bewältigen muss.

Dazu kommen die emotionalen Verletzungen durch die Trennung. Der Streit mit dem Ex-Partner. Die Vorwürfe, sich selbst und vor allem dem Ex-Partner gegenüber, hören nicht auf. Die alten Wunden können nicht heilen, sie werden immer wieder aufgerissen.

Das Gedankenkarussell

Am schlimmsten jedoch sind die Gedanken und Gefühle, die nicht aufhören wollen. Manche Frauen haben ein richtiges Gedankenkarussell. Immer und immer wieder fragen sie sich: Warum hat die Beziehung nicht gehalten? Wieso verletzt mich mein Ex-Partner immer wieder? Weshalb werde ich die Wut und den Ärger nicht los? Was kann ich tun, um wieder glücklich zu sein?

Die Trennung akzeptieren

Der erste wichtigste Schritt ist, die Trennung zu akzeptieren. Ihr habt euch getrennt, das ist einfach eine Tatsache. Dies zu akzeptieren heißt nicht, es gut zu heißen. Man muss eine Tatsache nicht gut finden, um sie akzeptieren zu können. Aber die Trennung innerlich noch zu leugnen oder nicht wahr haben zu wollen macht es fast unmöglich, mit der Situation positiv umgehen zu können.

Woran erkenne ich, dass ich die Situation noch nicht akzeptiert habe? Daran, dass große Emotionen oder Widerstände hochkommen, jedes Mal wenn Du an die Trennung denkst. Wenn Gedanken aufkommen wie: Hätte ich doch nur dies oder das getan, dann wäre die Trennung nicht passiert. Oder: Wäre mein Partner doch nur so und so, dann wären wir noch zusammen. Dann darfst Du positiv daran arbeiten, den Gedanken der Trennung zu akzeptieren.

Konzentriere Dich auf Dich selbst

Der zweite Schritt: Den Fokus vom Ex-Partner weg zu sich hin zu nehmen. Die Gedanken an ihn zu stoppen und sich auf sich selbst zu konzentrieren. Sind keine gemeinsamen Kinder vorhanden so ist eine Kontaktsperre für den Anfang eine gute Möglichkeit. Keine Treffen oder Telefonate, keine Textnachrichten und auch keine Kontakte auf Social Media. Auch kein heimliches Nachschauen, was er nun auf Facebook oder Instagram gepostet hat! Streiche ihn aus Deinem Leben!

Den Fokus auf sich selbst zu richten bedeutet, die eigenen Gedanken und Gefühle wahrzunehmen. Zu erkennen, was geht eigentlich gerade in mir vor. Was denke ich wirklich. Und dann die Gedanken in eine positive Richtung zu lenken. Gute Gefühle zu entwickeln, indem Du die guten Dinge in Deinem Leben beginnst wertzuschätzen. Hast Du ein Dach über dem Kopf? Ein warmes Zuhause? Genug zu essen im Kühlschrank? Sauberes Trinkwasser und saubere Luft zum Atmen? Frieden und Demokratie in der Gesellschaft, in der Du lebst? Dann werde Dir bewußt, dass Du ein sehr privilegiertes Leben führst! Viele Menschen auf der Erde wären sehr, sehr dankbar, wenn sie das auch hätten.

Dankbarkeit ist Voraussetzung für ein glückliches Leben

Sei dankbar für all die wunderbaren Dinge in Deinem Leben. Für die großen Dinge und auch für jede Kleinigkeit. Jede von uns hat so viele Dinge im Leben, für die sie dankbar sein kann. Sich das bewußt zu machen ändert bereits sehr viel. Täglich Dankbarkeit zu üben ist ein wunderbares Ritual, welches Dein Leben verändern wird. Beginne Deinen Morgen damit, Dir 3 Dinge bewußt zu machen, für die Du dankbar bist. Sprich diese Dankbarkeit ruhig aus! Beende Deinen Tag damit, an 3 Dinge zu denken, für die Du den vergangenen Tag dankbar bist. Vielleicht führst Du auch ein Dankbarkeitstagebuch, in das Du alles notierst, wofür Du dankbar bist.

Dankbarkeit führt zu einer anderen Einstellung dem Leben und den gesamten Lebensumständen gegenüber. Denn der Fokus auf die wunderbaren Dinge im Leben verstärkt diese Dinge. Du wirst mehr wunderbare Dinge wahrnehmen und erleben. Dankbarkeit ist ein sehr wichtiger Schritt in ein glückliches Leben.

Erschaffe Dir ein glückliches Leben

Der dritte Schritt: erschaffe Dir selbst ein glückliches Leben. Warte nicht darauf, dass ein Mann kommt, um Dir ein glückliches Leben zu bieten. Das wird nicht passieren! Kein Mann kann Dich glücklich machen, wenn Du es nicht zuerst selbst tust!

Und egal wie Deine Lebensumstände jetzt sein mögen, Du kannst Dich jeden Moment dafür entscheiden, glücklich zu sein. Ja, Du hast richtig gelesen. Glück ist eine Entscheidung!

Glück hängt nicht von den Lebensumständen ab. Deine Einstellung zum Leben ist entscheidend für Dein Glücklichsein. Die Umstände und andere Menschen mögen nicht zu beeinflußen sein, aber Deine Einstellung dazu kannst Du jederzeit ändern.

Das ist das Geheimnis, um wieder glücklich nach schwerer Trennung zu sein. Entscheide Dich dazu, die Dinge in Deinem Leben positiv zu bewerten und glücklich zu sein. Es ist Deine Entscheidung!

Zugewinnausgleich – was ist das?

Lassen sich Eheleute scheiden, so wird meist auch die Aufteilung des in der Ehe erworbenen Vermögens vorgenommen. In vielen Fällen ist das die Durchführung des sogenannten Zugewinnausgleichs. Zugewinnausgleich – was ist das?

Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Haben die Eheleute keinen notariellen Vertrag abgeschlossen, mit dem sie ihren Güterstand während der Ehe geändert haben, so leben sie in dem vom Gesetz vorgesehenen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser Begriff ist sehr irreführend. Denn es ist gerade keine Gemeinschaft der Vermögen oder der Güter der Eheleute. Vielmehr bleibt jedem Ehegatten das Eigentum, das er in die Ehe eingebracht hat. Und Vermögen, das ein Ehegatte während der Ehezeit erworben hat, bleibt auch sein Vermögen. Die Ehegatten bilden nur dann gemeinsames Eigentum, wenn sie Vermögen zu gemeinsamem Eigentum erworben haben. Ansonsten bleibt es bei getrennten Vermögensmassen.

Ermittlung des Anfangsvermögens

Was ist das nun, der Zugewinnausgleich? Da beide Ehegatten weiterhin Eigentümer ihres Vermögens bleiben, wird nach Beendigung der Ehe nur der Zugewinn, den jeder Ehegatte während der Ehezeit erzielt hat, ausgeglichen. Das bedeutet, es wird geschaut, wieviel Vermögen jeder Ehegatte am Tag der Eheschließung hatte. Da wird alles zusammengezählt. Guthaben auf Sparkonten, Girokonten, Aktiendepots und Bausparverträgen. Immobilien, sonstige Wertgegenstände wie z.B. Münzen oder wertvolle Gemälde. Fahrzeuge, ob nun Pkw oder Motorräder. Und Lebensversicherungen, wenn diese als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Alle diese Aktiva werden zusammengezählt.

Lebensversicherungen, die als Rente gezahlt werden, fallen übrigens nicht in den Zugewinnausgleich. Diese werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei der Ehescheidung ausgeglichen.

Aktiva und Passiva werden berücksichtigt

Genauso werden die Passiva erfasst. Also Darlehen oder Kredite, die zum Zeitpunkt der Eheschließung bestanden. Ob nun bei einer Bank oder z.B. BafÖG-Kredite. Sonstige Verbindlichkeiten, ob nun beim Finanzamt oder bei Verwandten. Auch diese Passiva werden zusammengezählt.

Dann zieht man die Passiva von den Aktiva ab und erhält einen Wert. Dieser Wert ist das sogenannte Anfangsvermögen. Dieses Anfangsvermögen wird für beide Eheleute getrennt ermittelt. Jeder der Ehegatten hat also einen eigenen Wert als Anfangsvermögen.

Ist das Anfangsvermögen ermittelt, so wird dieses auch noch indexiert. Das heißt, es wird in einer Tabelle nachgeschaut, wie der Kaufkraftverlust seit der Eheschließung war. Wenn die Ehe lange gedauert hat kann dieser Kaufkraftverlust schon immens sein. Mit der Indexierung wird dies ausgeglichen.

Ermittlung des Endvermögens

Dann wird das Endvermögen ermittelt. Stichtag ist hier nicht etwa der Tag der Ehescheidung. Sondern es ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den Ehegatten, der die Scheidung nicht beantragt hat. Zur Erklärung: einer der Ehegatten reicht durch eine Anwältin oder einen Anwalt einen Antrag auf Ehescheidung beim örtlich zuständigen Amtsgericht/Familiengericht ein. Dieser Scheidungsantrag wird dann durch das Gericht dem anderen Ehegatten zugestellt. Und dieser Tag der Zustellung des Scheidungsantrags ist der Stichtag für das Endvermögen.

Genauso wie für das Anfangsvermögen wird nun auch für jeden Ehegatten separat das Endvermögen ermittelt. Es werden alle Vermögenspositionen zusammengezählt. Sowohl die Aktiva, wie auch die Passiva. Hierbei geht es nur um die Vermögenswerte jedes einzelnen Ehegatten. Sollten die Ehegatten während der Ehe gemeinsames Vermögen erworben haben, so wird dieses zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Haben die Eheleute zum Beispiel zusammen eine Immobilie gekauft und es stehen beide zur Hälfte im Grundbuch, dann wird der Wert der Immobilie auch zur Hälfte jedem Ehegatten zugerechnet. Gehört einem Ehegatten drei Viertel der Immobilie und dem anderen nur ein Viertel, dann wird der jeweilige Wert dem Vermögen zugerechnet.

Genauso verhält es sich mit den Passiva. Es wird für jeden Ehegatten ermittelt, wieviele Schulden er/sie hat. Haben die Ehegatten gemeinsam Schulden aufgenommen, z.B. für eine Immobilie, so werden ihnen jeweils die Hälfte der Schulden zugerechnet. Und dies unabhängig davon, wer in der Ehe die Kreditraten gezahlt hat. Ab der Trennung sind nämlich die Ehegatten jeweils hälftig zur Zahlung der Kreditraten verpflichtet.

Auch für das Endvermögen werden die Passiva wieder von den Aktiva abgezogen. So erhält man für jeden Ehegatten ein individuelles Endvermögen.

Anfangsvermögen minus Endvermögen ergibt den Zugewinn

Nun wird das Anfangsvermögen mit dem Endvermögen verglichen. Zieht man das Endvermögen vom jeweiligen Anfangsvermögen ab, so ergibt sich der Zugewinn. Danach wird geschaut, wie hoch die Differenz in den beiden Zugewinnen ist. Derjenige Ehegatte, der den höheren Zugewinn erzielt hat, muss dann die Hälfte der Differenz an den anderen Ehegatten zahlen. Und diese Zahlung ist der Zugewinnausgleich. Im Ergebnis sollen nämlich beide Ehegatten den gleichen Zugewinn bekommen.

Zur Verdeutlichung ein ganz einfaches Beispiel. Nehmen wir an, die Eheleute waren sehr jung, als sie geheiratet haben. Sie hatten jede*r noch kein Vermögen und auch keine Schulden. Das Anfangsvermögen für jeden Ehegatten ist daher 0 Euro.

Am Ende der Ehe betrug nun das Endvermögen für einen Ehegatten 100.000 Euro und für den anderen Ehegatten 50.000 Euro. Nun muss der Ehegatte, der einen Zugewinn von 100.000 Euro erzielt hat, dem anderen Ehegatten die Hälfte der Differenz zahlen, also 25.000 Euro. Damit haben dann beide Ehegatten einen Zugewinn erzielt in Höhe von 75.000 Euro.

Der Zugewinn wird in einer Geldsumme gezahlt

Der Zugewinnausgleich ist im Übrigen ausschließlich auf die Zahlung einer Geldsumme ausgerichtet. Es kann daher nicht verlangt werden, dass der Ehegatte dem anderen einen bestimmten Gegenstand überträgt.

Insbesondere bei langen Ehen ist die Höhe des Zugewinnausgleichs recht schwierig einzuschätzen. Erst wenn wirklich alle Daten vorliegen kann beurteilt werden, wer von den Ehegatten wieviel an den anderen Ehegatten zahlen muss. Diese Berechnung sollte auch wirklich nur eine Anwältin oder ein Anwalt vornehmen.