Monat: Juli 2021

Unterhalt für Ehefrau im Trennungsjahr

Trennen sich Ehegatten so muss meist ein Ehegatte dem anderen Unterhalt zahlen. Diesen Unterhalt nennt man Trennungsunterhalt. Doch wer muss zahlen und wie lange? Um es genauer zu sagen: Unterhalt für Ehefrau im Trennungsjahr – was muss der Ehemann zahlen?

Der finanziell stärkere Ehegatte zahlt Trennungsunterhalt

Grundlage für den Trennungsunterhalt ist die gesetzliche Regelung in §1361BGB. Dort heißt es: „Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen (…) angemessenen Unterhalt verlangen“. Das bedeutet, dass der Ehegatte, der mehr verdient als der andere Ehegatte, diesem Trennungsunterhalt zahlen muss. Die Höhe des geschuldeten Trennungsunterhalts bemisst sich nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten.

Es gibt also keinen festen Betrag, der als Unterhalt im Trennungsjahr gezahlt werden muss. Vielmehr wird in jedem Einzelfall geschaut, wie viel die Ehegatten zusammen an Einkünften hatten. Es werden also die Einkünfte beider Ehegatten zusammengezählt. Dann wird der Trennungsunterhalt so berechnet, dass jeder der Ehegatten quasi die Hälfte der ehelichen Einkünfte bekommt. Die Finanzen sind also ausschlaggebend dafür, wer an den anderen Ehegatten Unterhalt zahlen muss. Der finanziell stärkere Ehegatte muss Einkünfte an den finanziell schwächeren Ehegatten abgeben.

Leider ist es im Regelfall in Deutschland immer noch die Ehefrau, die deutlich weniger verdient als der Ehemann. Üblicherweise ist es also die Ehefrau, die Trennungsunterhalt von ihrem Ehemann bekommt. Es stellt sich also in der Regel für den Ehemann die Frage, wieviel Unterhalt für die Ehefrau im Trennungsjahr zu zahlen ist.

Ist Trennungsunterhalt wirklich nur für ein Jahr zu zahlen?

Immer wieder höre ich in meiner beruflichen Praxis, der Trennungsunterhalt sei doch nur ein Jahr lang zu zahlen. Wenn ich nachfrage, woher diese Information stammt, wird quasi immer das Internet genannt.

Allerdings stimmt es nicht, dass Unterhalt für die Ehefrau nur im ersten Trennungsjahr zu zahlen ist. Trennungsunterhalt wird grundsätzlich so lange geschuldet, wie die Ehegatten getrennt voneinander leben. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt erlischt daher grundsätzlich erst mit einer rechtskräftigen Ehescheidung.

Trennungsunterhalt wird gezahlt bis zur rechtskräftigen Ehescheidung

Voraussetzung für eine Ehescheidung ist zum einen eine gescheiterte Ehe, die nicht wieder hergestellt werden soll, und zum anderen eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr. Das bedeutet, dass nach einem Jahr Trennungszeit nicht etwa die Ehe geschieden wird, sondern dass erst dann beim zuständigen Gericht der Scheidungsantrag gestellt werden kann. Bis zur Rechtskraft der Ehescheidung dauert es dann erfahrungsgemäß noch einige Monate.

Bereits daraus ergibt sich, dass die Information aus dem Internet, Trennungsunterhalt sei nur für die Dauer von einem Jahr zu zahlen, falsch sein muss. Doch woher kommt dann diese Fehlinformation?

Nach dem ersten Trennungsjahr ändert sich die Berechnung des Trennungsunterhalts

Tatsächlich ändert sich nach einem Jahr Trennungszeit einiges in der Berechnung der Höhe des Trennungsunterhalts.

Die Ehefrau, die Unterhalt vom Ehemann will, muss nach einem Jahr Trennungszeit versuchen, ihren Lebensunterhalt durch eigene Einnahmen zu decken. Sie muss dann zum Beispiel von einer Teilzeittätigkeit auf eine Vollzeittätigkeit wechseln. Funktioniert das nicht, musssie zumindest nachweisen, dass sie sich wirklich bemüht hat. Es muss also eine ausreichende Anzahl von Bewerbungen vorgelegt werden. Die Rechtsprechung geht hier von mindestens 15 bis 20 Bewerbungen pro Monat aus. Oder es muss nachgewiesen werden, dass sie aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeitstätigkeit nicht ausweiten kann.

Bewohnt die Ehefrau eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus, so ändert sich nach einem Jahr Trennungszeit ebenfalls die Berechnung des Unterhalts. Grundsätzlich wird der Ehefrau in der Unterhaltsberechnung ein sogenannter Wohnvorteil zugerechnet. Also eine Ersparnis, da sie keine Miete zu zahlen hat. Dieser Wohnvorteil bemisst sich im ersten Jahr der Trennung mit dem sogenannten subjektiven Wohnwert. Es wird also nicht geschaut, wie groß ist die Immobilie und danach der Wert berechnet. Sondern es wird die Miete für eine angemessen große Wohnung angesetzt. In der Regel geht man hier von ca. 50 bis 60 Quadratmeter aus. Für eine solche Wohnung wird dann der Mietpreis ermittelt und dieser Betrag der Ehefrau als Einkommen hinzugerechnet.

Nach einem Jahr Trennung wird der Ehefrau allerdings der Wohnvorteil auf der Grundlage der tatsächlich bewohnten Wohnung oder Hauses zugerechnet. Das heißt, es wird genau geschaut, wie groß die eigene Immobilie ist. Dann wird der mögliche Mietpreis ermittelt. Dieser Mietpreis wird der Ehefrau dann als Einkommen hinzugerechnet. Fast immer ist dieser objektive Wohnvorteil höher als der subjektive Wohnvorteil. Somit wächst das Einkommen, das der Ehefrau zugerechnet wird. Die Ehefrau hat damit ein höheres Einkommen als zuvor.

Änderungen in der Berechnung können zu weniger Trennungsunterhalt führen

Diese Änderungen in den Berechnungen führen häufig dazu, dass nach dem ersten Trennungsjahr der Unterhaltsanspruch sinkt. Manchmal führen diese Änderungen auch dazu, dass gar kein Trennungsunterhalt mehr zu zahlen ist. Aber wie gesagt, dies sind alles Einzelfallentscheidungen.

Eine generelle Regel, dass Unterhalt für die Ehefrau nur im ersten Trennungsjahr zu zahlen ist, gibt es nicht. Es ist in der Praxis häufig so, dass der Ehemann über das erste Trennungsjahr hinaus Unterhalt an die Ehefrau zahlen muss. Eben so lange, wie die Trennungszeit dauert. Erst wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist, muss kein Trennungsunterhalt mehr an die Ehefrau gezahlt werden.

Den Ex-Partner loslassen lernen

Es passiert immer wieder. Frauen kommen nach einer Trennung zu mir in die Beratung. Wenn ich sie dann frage, wie es ihnen geht, reden sie fast ausschließlich über ihren Ex-Partner. Wie schlecht er sie behandelt hat und immer noch behandelt. Wie viele Lügen er erzählt. Wie schrecklich er sich ihr gegenüber verhält. Wie er die Kinder manipuliert und sie mit den Kindern unter Druck setzt. Was für ein fürcherlicher Mensch und A….loch ist. Wie gemein und hinterhältig. Und die Liste geht weiter. Da frage ich mich immer wieder: wie geht das, den Ex-Partner loslassen lernen?

Nach der Trennung kreisen die Gedanken nur um den Ex-Partner

In einem Trennungsprozess setzen wir Frauen uns regelmäßig sehr viel mit unserem Ex-Partner auseinander. Schließlich bricht da eine Verbindung in unserem Leben weg, die wir lange hatten. Eine Verbindung zu einem anderen Menschen, die uns etwas bedeutet hat. Am Anfang war die Verbindung sicherlich liebevoll und wir haben uns wohlgefühlt. Vielleicht auch geliebt und angekommen. Und jetzt ist der Partner nicht mehr in der Weise da wie vorher. Vielleicht ist er auch komplett aus dem Leben verschwunden.

In den Gedanken vieler meiner Mandantinnen und Klientinnen ist der Ex-Partner aber immer noch ständig präsent. Die Gedanken kreisen ständig um ihn. Es scheint keinen Bereich im Leben zu geben, der nicht durch den Ex-Partner bestimmt wird. Ob es die Finanzen sind, die Kinder, das Haus oder der Hausrat. In allem hängt der Ex-Partner noch mit drin – zumindest in den Gedanken.

Jede Handlung des Ex-Partners wird negativ bewertet

Da wird jede noch so kleine Bemerkung des Ex-Partners interpretiert – und zwar meist negativ. Jede Handlung des Ex-Partners wird als Bedrohung gesehen. Schlimme Erfahrungen aus der Vergangenheit werden wieder und wieder hoch geholt. Und „natürlich wird es in der Zukunft noch schlimmer“. Diese Gedanken beherrschen alle Handlungen. Sie machen Angst vor der Zukunft und rauben im Jetzt alle Freude. Soll es denn ewig so weitergehen? Was kann frau tun, um diesem Gedankenkarusell zu entkommen? Die gute Nachricht ist: es gibt einen Weg. Den Ex-Partner loslassen lernen ist möglich.

Setze statt dessen den Fokus auf Dich selbst

Ganz wichtig ist hierbei, sich erst einmal auf sich selbst zu besinnen. Den Fokus vom Ex-Partner weg zu nehmen. Und den Fokus auf sich selbst richten. Für viele Frauen ist das etwas Neues und Ungewohntes.

Also in einer belastenden Situation sich nicht verzweifelt zu fragen: Warum tut er das jetzt? Warum tut er mir das an? Was macht er als nächstes?

Stoppe die Gedanken an Deinen Ex-Partner

Sondern: Fokus auf sich selbst setzen. Die Gedanken an den Ex-Partner stoppen. Das ist eine Entscheidung, die jede Frau treffen kann. Immer wieder. Am Anfang mag das nicht so leicht sein, aber auch hier wird es mit entsprechender Übung immer leichter. Stopp sagen und sich auf sich selbst konzentrieren. Wie geht es mir jetzt? Was kann ich tun, damit es mir besser geht? Was will ich in dieser Situation? Das allein ändert schon sehr viel!

Akzeptiere, dass die Beziehung vorbei ist

Nächster Schritt: Akzeptieren, dass die Beziehung vorbei ist. Jetzt geht es um Dich. Es geht nicht um ihn, es geht nicht um Euch, es geht ausschließlich um Dich. Du selbst bist der wichtigste Mensch in Deinem Leben. Du darfst Dich jetzt erst einmal gut um Dich selbst kümmern.

Und wenn wieder etwas auftaucht, das Dich triggert, dann frage Dich: Wie reagiere ich jetzt darauf? Was will ich in dieser Situation? Was kann ich dafür tun, um das zu erreichen, was ich will? Wo finde ich Unterstützung?

Lass den Ex-Partner in Frieden los

Du darfst klar in Deinen Wünschen und Zielen sein. Wenn Du Dich auf Dich selbst fokussierst und der Ex-Partner keinen Einfluss mehr auf Dich hat, dann wirst Du ruhiger und selbstsicherer. Du brauchst den Ex-Partner nicht mehr. Du bist Dir selbst genug. Dann kannst Du ihn in Frieden loslassen.

Den Ex-Partner loslassen lernen ist fundamental wichtig. Wenn ich mit meinen Gedanken und Gefühlen immer noch bei einem Menschen bin, der tatsächlich nicht mehr mein Beziehungspartner ist, dann kann ich nicht abschließen. Ich kann aber nur dann ein glückliches und selbstbestimmtes Leben lebe, wenn ich meinen Ex-Partner losgelassen habe. Also, sei es Dir wert! Den Ex-Partner loslassen lernen lohnt sich!

Bei Trennung Hausrat teilen

Nach einer Trennung von Eheleuten gibt es viele Dinge, die erledigt werden müssen. Bei welchem Elternteil bleiben die Kinder? Wie werden die Finanzen geklärt? Wer zahlt Unterhalt und wieviel? Wer bleibt in der bisherigen Wohnung oder im Haus? All dies kann sehr verwirrend und emotional belastend sein. Und viele Betroffene fragen sich: bei Trennung Hausrat teilen? Wie funktioniert das?

Was genau ist Hausrat?

Hausrat oder Haushaltsgegenstände sind grundsätzlich alle beweglichen Sachen, die der gemeinsamen Lebensführung dienen. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Lampen und Teppiche. Weiterhin Geschirr, Besteck und elektronische Geräte wie Waschmaschine, Trockner und Kaffeemaschine. Außerdem Bettwäsche und Handtücher. Aber auch Bücher und Dekorationsgegenstände, sowie Sport- und Hobbygeräte. Und alle weiteren Gegenstände, die die Eheleute zur gemeinsamen Lebensführung genutzt haben.

Was passiert mit Gegenständen, die nur ein Ehegatte nutzt?

Häufig haben die Ehegatten jedoch Gegenstände angeschafft, die ausschießlich für die Nutzung durch einen Ehegatten bestimmt waren. Da diese Gegenstände nicht zur gemeinsamen Nutzung angeschafft worden sind, fallen sie nicht unter die Hausratsteilung. Wenn zum Beispiel nur ein Ehegatte eine Sportart betreibt, dann verbleiben die Gegenstände, die hierfür angeschafft wurden, auch bei demjenigen Ehegatten. Das macht auch Sinn. Denn was soll der Ehegatte, der zum Beispiel gar nicht Tennis spielt, mit einer Tennisausrüstung anfangen. Diese bleibt dann bei dem Ehegatten, der damit auch tatsächlich Tennis spielt.

Genauso verhält es sich mit Gegenständen, die zur beruflichen Tätigkeit eines der Ehegatten angeschafft worden sind. Auch diese fallen nicht unter die Hausratsteilung. Hat also ein Ehegatte für seine berufliche Tätigkeit elektronische Geräte angeschafft wie z.B. Computer oder Tablet, dann behält er diese auch. Gleiches gilt für Werkzeuge, die rein beruflich genutzt werden oder für die Möbel in einem Arbeitszimmer, die extra hierfür angeschafft worden sind. Hier erfolgt keine Hausratsteilung.

Gegenstände als Kapitalanlage

Doch wie verhält es sich mit Gegenständen, die allein als Kapitalanlage angeschafft worden sind? Wie funktioniert es hier, bei Trennung Hausrat teilen?

Haben die Eheleute Antiquitäten, wertvolle Gemälde oder Teppiche ausschließlich als Kapitalanlage angeschafft, so sind diese keine Haushaltsgegenstände. Denn sie sind ja auch nicht zur tatsächlichen alltäglichen Nutzung durch die Eheleute angeschafft worden. Sie fallen daher auch nicht unter eine Hausratsteilung.

Auch Gegenstände, die ausschießlich für den persönlichen Gebrauch oder die persönlichen Interessen eines Ehegatten angeschafft worden sind, sind keine Haushaltsgegenstände. Das sind zum Beispiel Kleidungsstücke, Schmuck und persönliche Unterlagen wie Zeugnisse oder Versicherungsunterlagen. Oder Gegenstände zur Ausübung eines Hobbies, die allein ein Ehegatte nutzt.

Aber auch Geschenke, die allein ein Ehegatte erhalten hat, werden nicht aufgeteilt. Dabei ist es unwichtig, wer das Geschenk gemacht hat. Auch Geschenke von einem Ehegatten an den anderen fallen darunter.

Ist ein Pkw ein Haushaltsgegenstand?

Große Probleme bereitet in der Praxis die Einordnung eines Pkw. Ein Pkw ist zwar grundsätzlich kein Haushaltsgegenstand. Allerdings kann er unter besonderen Umständen als Haushaltsgegenstand angesehen werden. Ein Pkw wird dann als Haushaltsgegenstand angesehen, wenn er ausschließlich für die Haushaltsführung und die private Lebensführung bestimmt war. Das heißt, wenn ein Pkw ausschießlich dafür genutzt wurde, den Einkauf zu erledigen, die gemeinsamen Kinder zu betreuen und gemeinsame Wochenendfahrten zu unternehmen, dann wird der Pkw als Haushaltsgegenstand behandelt. Und dies unabhängig davon, wer der*die Eigentümer*in des Pkw ist.

So gibt es häufig den Fall, dass ein Ehegatte nicht berufstätig ist, sondern sich ausschließlich der Betreuung und Erziehung der gemeinsamen Kinder widmet. Nutzt dieser Ehegatte nun einen sogenannten Zweitwagen, so dient dieser meist ausschließlich der familiären Nutzung. Damit wird er wie ein Haushaltsgegenstand behandelt.

Wie erfolgt nun die Teilung des Hausrats?

Doch wie genau geht das nun, bei Trennung Hausrat teilen? Das Gesetz sieht als Teilungsmaßstab eine „gerechte und zweckmäßige“ Verteilung der Haushaltsgegenstände unter den Ehegatten vor. Doch was ist eine gerechte und zweckmäßige Verteilung?

Jeder der Ehegatten soll nach der Hausratsteilung möglichst mit den aufgeteilten Hausratsgegenständen gut wirtschaften können. Hier sieht man schon, eine genaue gesetzliche Definition, wie geteilt werden soll, gibt es nicht. Die Ehegatten selbst müssen also eine Einigung darüber finden, wer von beiden was behält.

Natürlich kann man Haushaltsgegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte nicht halbieren und jedem Ehegatten eine Hälfte zusprechen. Dann funktionieren sie nicht mehr. Bei Geschirr, Besteck oder Bettwäsche kann dagegen sehr wohl eine hälftige Teilung erfolgen. Dies ist in jedem Einzelfall abzuwägen.

Können die Eheleute sich nicht einigen muss das Gericht entscheiden

Werden sich die Ehegatten nicht darüber einig, wie der Hausrat nun tatsächlich geteilt werden soll, kann ein gerichtliches Verfahren vor dem Amtsgericht geführt werden. Dann ist es Sache des*der Richter*in, die einzelnen Gegenstände den Ehegatten jeweils zuzuweisen. Diese Entscheidung erfolgt nach „billigem Ermessen“. Der*die Richter*in entscheidet also ohne feste gesetzliche Vorgaben, wer welchen Hausratsgegenstand erhält.

So ist es üblicherweise so, dass derjenige Ehegatte die Waschmaschine und den Trockner erhält, bei dem auch die Kinder bleiben. Und auch der große Esstisch nebst Stühlen bleibt bei dem Elternteil mit Kindern. Alles andere wird je nach Einzelfall dem einen oder dem anderen Ehegatten zugesprochen.

Zum Glück kommen solche Verfahren relativ selten vor. Denn es ist schon ziemlich merkwürdig, wenn sich die Juristen*innen darüber streiten müssen, wer jetzt die Frühstücksbrettchen erhält und wer die Vase von Tante Erna. Besser ist es, die Ehegatten einigen sich und entscheiden gemeinsam, wer nach der Trennung welchen Haushaltsgegenstand erhält. Das spart neben Nerven auch Anwalts- und Gerichtskosten. Also: bei Trennung Hausrat teilen – am besten einvernehmlich!

Warum gerate ich immer an die gleiche Sorte Mann?

Ich erlebe das in meiner beruflichen Praxis immer wieder. Mandantinnen oder Klientinnen kommen zu mir und berichten über die Schwierigkeiten in ihrer Partnerschaft, die zur Trennung geführt haben. Im Gespräch erfahre ich dann, dass es auch in vorherigen Beziehungen die gleichen Probleme gegeben hat. Viele Frauen fragen sich dann: Warum gerate ich immer an die gleiche Sorte Mann?

Der neue Partner gleicht dem alten Partner

Es ist schon erstaunlich. Da beendet eine Frau die Beziehung, weil der Partner gleichgültig ist, gewalttätig oder Alkoholiker. Die Beziehung war von heftigen Streitigkeiten und Schlägen geprägt. Endlich schafft frau es, sich von dem Partner zu lösen. Und findet kurze Zeit später einen anderen Mann, der sich dann in der Folgezeit ebenfalls als gleichgültig, gewalttätig oder abhängig entpuppt. Dabei hatte frau sich doch geschworen, dass sie so eine Beziehung nie wieder eingehen würde! Dann steckt sie in der nächsten Beziehung und fragt sich: warum gerate ich immer an die gleiche Sorte Mann?

Um diesen Ablauf zu verstehen müssen wir zurück gehen in unsere Kindheit. Kleine Kinder nehmen ihre Umgebung als gegeben war. Das heißt, sie fragen nicht nach, warum die Erwachsenen so handeln wie sie handeln. Ihre Lebensumstände akzeptieren sie so, wie sie sind. Ist also zum Beispiel Papa in der Kindheit nie anwesend, dann findet das Kind das völlig normal. Dabei ist es nicht wichtig, warum der Vater abwesend ist. Sei es, dass er viel arbeitet und meist erst spät abends nach Hause kommt, wenn das Kind schon schläft. Sei es, dass er die Familie verlassen hat. Oder sei es, dass er bereits verstorben ist. Die Konsequenz ist jedenfalls, dass Papa nicht da ist. Und für das Kind ist diese Situation normal.

Unbewusst verbindet das Kind jetzt seine Liebe zum Vater damit, dass dieser nie anwesend ist. Das Kind kennt es ja nicht anders. Liebe fühlt sich also dann richtig an, wenn der Vater nicht da ist, wenn er abwesend ist. Damit hat das Kind den Glaubenssatz gebildet: es ist nur Liebe, wenn der andere nicht da ist.

Glaubenssätze aus der Kindheit nehmen wir mit

Das Kind wird erwachsen. Doch obwohl wir älter werden hinterfragen wir die in der Kindheit erlernten Muster normalerweise nicht. Wir gehen mit denselben Glaubenssätzen in unser erwachsenes Leben, die wir in unserer Kindheit gelernt haben. Also zum Beispiel mit dem Glaubenssatz: es ist nur Liebe, wenn der andere nicht da ist. Auch als erwachsene Frau fühlt sich dann für uns die Liebe nur richtig an, wenn der Mann (so wie der Vater) nicht anwesend ist. Sei es, dass er nur seinem Beruf nachgeht und die Frau vernachlässigt. Oder sei es, dass er zwar körperlich anwesend ist, aber nicht mit Herz und Seele. Oder sei es, dass der Mann in einer anderen Beziehung ist und deswegen nicht anwesend.

Irgendwann beenden wir nun die Beziehung. Wir haben es nicht ausgehalten, dass unser Partner immer nur arbeitet und für uns keine Zeit blieb. Oder dass er zwar körperlich da war, aber wir keine Verbindung zu ihm hatten. Jetzt haben wir zwar die Beziehung beendet. Wir haben aber weiterhin die gleichen Glaubenssätze in uns, wie sich Liebe für uns richtig anfühlt. Wie werden also, wie vom Autopilot gesteuert, uns wieder einen Mann suchen, der in der Beziehung abwesend ist. Denn das ist weiterhin unser „Liebes-Muster“. Vielleicht ist dann der nächste Mann anderweitig gebunden. Wir sitzen dann wieder alleine zu Hause und verstehen nicht, warum auch dieser Partner in der Beziehung nicht anwesend ist. Wir fragen uns wieder, warum wir erneut an die gleiche Sorte Mann geraten sind.

Es reicht nicht, allein den Partner auszutauschen

Es reicht also nicht, nur den Partner auszutauschen. Wir dürfen erst einmal für uns herausfinden, warum die Beziehung nicht funktioniert hat. Welche Überzeugungen und Glaubenssätze wir haben, die wir aus der Kindheit übernommen haben. Und dann dürfen wir die Glaubenssätze auflösen, die uns nicht dienlich sind. Wir dürfen diese Glaubenssätze durch andere Glaubenssätze ersetzen, die uns gut tun.

In dem geschilderten Fall darf frau also erkennen, dass es für die Liebe nicht notwendig ist, dass der Mann abwesend ist. Sondern dass sie es im Gegenteil verdient, in einer lebendigen Beziehung mit einem Mann zu sein, der präsent ist. Der sich eben nicht auf irgendeine Weise aus der Beziehung schleicht und abwesend ist. Dass Liebe eben auch „Da-Sein“ bedeutet, in jeglicher Hinsicht. Erkennt sie das, wird sie viel leichter einen Mann anziehen, der in der Beziehung anwesend ist.

Erst dann, wenn wir unsere Glaubenssätze herausfinden und die nicht passenden Glaubenssätze abändern, werden wir mit einem neuen Partner auch eine echte neue Partnerschaft leben können. Dann fragen wir uns auch nicht mehr: warum gerate ich immer wieder an die gleiche Sorte Mann? Denn wir werden eine andere Sorte Mann anziehen, die unseren neuen Glaubenssätzen entspricht.