Monat: Juni 2021

Unterhalt für Kind – wie lange zahlen?

Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Leben beide Elternteile mit ihren Kindern zusammen, so kommen die Eltern für die Betreuung und Versorgung der Kinder gemeinsam auf. Das heißt die Eltern betreuen ihre Kinder gemeinsam und kümmern sich auch gemeinsam um die finanzielle Unterstützung der Kinder. Für kleine Kinder leuchtet das ohne weiteres ein. Doch gilt das auch für „erwachsene“ Kinder? Wie lange müssen Eltern für ein Kind Unterhalt zahlen?

Trennen sich nun die Eltern und haben sie minderjährige Kinder, so bleibt es bei der Unterhaltsverpflichtung beider Elternteile. Es ändert sich lediglich die Art und Weise, wie der Unterhalt geleistet wird. Denn nach einer Trennung erfüllt derjenige Elternteil, bei dem das minderjährige Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, seine Unterhaltsverpflichtung ausschließlich durch die Betreuung des Kindes (§1606 Abs. 3 S.2 BGB). Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch die Zahlung von Kindesunterhalt. Doch wie lange muss eigentlich Unterhalt für ein Kind gezahlt werden?

Es gibt keine feste Altersgrenze für den Unterhalt

In meiner beruflichen Praxis höre ich immer wieder unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie lange für ein Kind Unterhalt gezahlt werden muss. Da wird genannt: bis zur Volljährigkeit. Oder bis zum Alter von 23 Jahren. Oder mit 25 Jahren ist Schluss.

Doch keine dieser Vorstellungen ist richtig. Es gibt nämlich keine fixe Altersgrenze, bis zu der einem Kind Unterhalt gezahlt werden muss und danach nicht mehr.

Es gibt im Übrigen auch keinen Zusammenhang zwischen dem Sorgerecht für ein Kind und der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt. Entscheidend ist allein, wer die biologischen Eltern eines Kindes sind. Diese müssen grundsätzlich Unterhalt zahlen. Ob die Eltern auch das Sorgerecht für das Kind inne haben ist dabei nicht entscheidend.

Unterhalt gibt es bis zum Abschluss einer Ausbildung

Die Lösung ergibt sich aus §1610 Abs. 2 BGB. Danach umfasst der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf eines Kindes einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Das bedeutet, ein Kind bekommt solange Unterhalt von seinen Eltern, bis es eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat. Und bekanntlich hängt es sehr von der konkreten Ausbildung oder dem Studium und dem einzelnen Kind ab, wie schnell eine solche Ausbildung oder Studium abgeschlossen werden kann.

Da kann es tatsächlich sein, dass ein Kind bereits als Minderjährige*r eine Berufsausbildung beginnt und diese bereits nach wenigen Jahren beendet. Dann endet in so einem Fall die Unterhaltsverpflichtung vielleicht schon, wenn das Kind gerade 18 Jahre alt geworden ist.

Manchmal gibt es aber auch Studiengänge, die viele Jahre andauern. Unter Umständen ist das „Kind“ dann bereits ein*e junge*r Erwachsene*r von 27 oder 28 Jahren, bis das Studium beendet ist. Dann muss auch so lange Unterhalt gezahlt werden.

Das Kind muss etwas leisten, um Unterhalt zu bekommen

Unterhalt ist allerdings keine „Einbahnstraße“. Die Eltern müssen das Kind finanziell unterstützen. Nach Eintritt der Volljährigkeit müssen auch beide Elternteile Unterhalt in bar zahlen. Das ist auch verständlich, denn bis zur Volljährigkeit hat ein Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung durch die Betreuung erfüllt. Ein*e Erwachsene*r muss aber nicht mehr betreut werden. Daher müssen ab dem 18. Lebensjahr eines Kindes beide Elternteile Barunterhalt zahlen.

Bei Ermittlung der Höhe des Barunterhalts schaut man, wer von den Eltern wie viel verdient. Der Unterhalt wird dann gequotelt. Er wird also quotenmäßig nach der Höhe der Einkünfte auf die Eltern verteilt. Verdient zum Beispiel die Mutter doppelt so viel wie der Vater, so zahlt die Mutter zwei Drittel des Unterhalts und der Vater ein Drittel.

Doch auch das Kind muss etwas für seinen Unterhalt leisten. Es muss seine Ausbildung oder sein Studium zielstrebig und gewissenhaft durchführen. Das bedeutet, es muss sich anstrengen, fleißig sein und die geforderten Leistungsnachweise erbringen. Tut es das nicht, sondern kümmert sich mehr um sein Privatleben, als um die Ausbildung, dann kann das dazu führen, dass die Eltern den Unterhalt kürzen oder ganz streichen dürfen.

Natürlich darf der Unterhalt nicht gekürzt werden, wenn das Kind zuerst eine Ausbildung wählt und dann feststellt, dass dies nicht der geeignete Ausbildungszweig ist. Dann kann das Kind selbstverständlich die Ausbildung wechseln, ohne dass die Eltern den Unterhalt einstellen dürfen.

Unterhalt während eines Studiums nach abgeschlossener Ausbildung?

Doch was ist in den Fällen, in denen ein Kind eine Ausbildung absolviert und sich dann im Anschluss dazu entscheidet, ein Studium aufzunehmen? Wie lange müssen die Eltern dann noch Unterhalt für das Kind zahlen?

Das hängt von zwei Dingen ab. Zum einen davon, ob die Ausbildung und das anschließende Studium inhaltlich zusammen hängen. Hat ein Kind also eine Banklehre absolviert und studiert dann Betriebswirtschaftslehre, dann ist der notwendige inhaltliche Zusammenhang gegeben. Oder wenn das Kind erst eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger absolviert und danach ein Medizin-Studium beginnt, dann ist ebenfalls der notwendige inhaltliche Zusammenhang gegeben.

Zum anderen muss auch ein zeitlicher Zusammenhang gegeben sein. Das Kind muss also zeitnah nach der Ausbildung auch das Studium beginnen. Hat das Kind schon mehrere Jahre in dem erlernten Beruf gearbeitet und entschließt sich erst dann, ein Studium aufzunehmen, müssen die Eltern keinen Unterhalt mehr für das Kind zahlen. Die Eltern konnten sich nach Abschluss der Ausbildung und der Erwerbstätigkeit des Kindes quasi darauf verlassen, dass sie zukünftig nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Die Frage, wie lange die Eltern für ein Kind Unterhalt zahlen müssen, hängt also sehr stark vom Einzelfall ab. Denn die Wege zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind so vielfältig wie das Leben selbt.

Warum tut eine Trennung so weh?

Eine Trennung ist fast immer schmerzhaft, dies gilt besonders für Trennungen in Beziehungen. Viele Menschen leiden extrem unter einer Trennung. Die Gefühle sind überwältigend und kaum zu ertragen. Die Menschen sind verzweifelt und enttäuscht. Traurig und wütend. Und das nicht nur kurze Zeit, sondern häufig über Monate hinweg. Manche Menschen leiden sogar jahrelang oder gar ein Leben lang unter einer Trennung. Doch warum tut eine Trennung denn wirklich so weh?

Die Gefühle gehen immer wieder zurück zum*r Ex-Partner*in

Der Verstand sagt Dir vielleicht, es war besser so. Du bist ohne den*die Ex-Partner*in doch viel besser dran. Du hast so viel ertragen müssen in dieser Beziehung, Du hast so oft zurückgesteckt. Eigentlich kann es jetzt nach der Trennung nur noch besser werden.

Und dennoch gehen Deine Gedanken immer wieder zurück zu Deinem*r Ex-Partner*in. Du hast Sehnsucht, träumst Dir die Person wieder zurück in Dein Leben. Gleichzeitig vermisst Du den*die andere*n so sehr, dass Dir die Bewältigung Deines Alltags schwer fällt. Immer wenn Du allein bist, wird es ganz besonders schlimm. Du schaffst es nicht, Deine Gefühle abzustellen. Auch wenn Du weißt, dass diese Gedanken an den*die Ex-Partner*in Dir gar nicht guttun. Im Gegenteil, diese Gedanken machen es Dir immer schwerer, tatsächlich abzuschließen.

Doch warum tut eine Trennung denn so weh? Was läuft da in einem Menschen ab, der sich gefühlsmäßig so gar nicht mit einer Trennung abfinden kann?

Nach einer Trennung vermissen wir das Gefühl, das wir mit dem*r Ex-Partner*in hatten

Hier liegt meiner Ansicht nach auch die Lösung. Die Lösung sind die Gefühle, die wir fühlen. Denn wir vermissen in Wahrheit nicht den Menschen, sondern das Gefühl, das wir mit diesem Menschen hatten. Das Gefühl, geliebt zu werden. Attraktiv zu sein. Gewollt zu sein. Oder sicher zu sein.

Klingt das erst einmal zu hart für Dich? Lass den Gedanken doch einen Moment sacken.

Dies bedeutet nicht, dass Dir an Deinem*r Ex-Partner*in nichts liegt. Doch die Trennung hatte einen Grund und verstandesmäßig hast Du diesen Grund wahrscheinlich auch längst „verstanden“. Dennoch tut Dir die Trennung noch weh.

Andere Menschen können uns nicht glücklich machen

Von klein auf haben wir gelernt: der richtige Partner/die richtige Partnerin macht uns glücklich. Wenn wir nur den oder die Richtige gefunden haben, dann ist unser Leben perfekt. Dann gibt es weder schlechte Gefühle, noch sonstige Probleme. Wie im Hollywood-Film. Ist der*die Richtige erst in meinem Leben, dann bin ich glücklich.

Doch stimmt das wirklich? Ich glaube nicht!

Kein anderer Mensch kann Dich glücklich machen. Das darfst Du ganz alleine tun. Denn: Glücklichsein ist eine Entscheidung. Du selbst entscheidest jeden Tag, jede Minute aufs Neue, ob Du glücklich sein willst oder nicht. Dein Glück hängt nicht von Deinem*r Partner*in ab. Auch nicht von Deinem Umfeld oder Deiner Kindheit. Nicht von Deinen Finanzen oder Deinem Aussehen. Du selbst entscheidest darüber, ob Du glücklich bist oder nicht. Und zusammen mit dieser Entscheidung fühlst Du dann auch die „passenden“ Gefühle. Du fühlst Dich glücklich oder traurig. Wütend oder gelassen. Ruhig oder aufgewühlt.

Die Gefühle sind Deine eigene Kreation. Nicht die eines anderen Menschen.

Wenn Dich also ein anderer nicht glücklich machen kann, sondern nur Du selbst, dann kann Dich ein anderer Mensch auch nicht unglücklich machen. Auch das kannst nur Du selbst. Du selbst entscheidest Dich dafür, unglücklich zu sein. Und die entsprechenden Gefühle zu fühlen.

Andere Menschen kannst Du nicht ändern, Deine Einstellung schon

Immer wieder höre ich dann: Aber er*sie war doch so böse zu mir. Er*sie behandelt mich schlecht. Er*sie lügt und betrügt. Es kann also nur er*sie sein, der*die die Verantwortung dafür trägt, dass ich unglücklich bin. Er*sie ist schuld daran, dass mir die Trennung so weh tut.

Doch das stimmt nicht. Sicher, Du kannst die Handlungen eines anderen Menschen nicht ändern. Was Du aber immer ändern kannst ist Deine Einstellung und Deine Haltung dazu.

Wenn ein Mensch mich so behandelt, dass ich mich schlecht fühle, kann ich entscheiden, ob ich es bei diesem schlechten Gefühl belassen möchte. Oder ob ich nicht eher bei mir schaue, warum dieses schlechte Gefühl jetzt in mir auftaucht. Meist erkennen wir dann, dass der andere Mensch nur Gefühle hervorgeholt hat, die schon vorher in mir waren. Es sind meine Gefühle – und die darf ich auch ändern, wenn sie mir nicht guttun.

Deine Gefühle kannst Du auch mit einem anderen Menschen fühlen

Also – wenn Du nach einer Trennung in Wahrheit das Gefühl vermisst, das Du mit diesem Menschen hattest, dann besteht doch zumindest die Möglichkeit, dass Du dieses Gefühl auch mit einem anderen Menschen haben kannst. Ich glaube nämlich nicht, dass Deine Gefühle ausschließlich mit einem*r einzigen Partner*in entstehen können. Sonst könnten wir in unserem Leben auch immer nur einen einzigen Menschen lieben. Und das ist ja nachweislich nicht so.

Und der beste Weg, diese fehlenden Gefühle in Dein Leben zu holen, besteht darin, dass Du selbst diese Gefühle in Dir fühlst. Fühle das Gefühl, Dich selbst zu lieben. Fühle das Gefühl, attraktiv zu sein. Und fühle Dich mit Dir selbst sicher, indem Du Deinen Stärken vertraust.

Gib Dir selbst die Gefühle, die Du mit Deinem*r Ex-Partner*in so gern gefühlt hast und eine Trennung wird Dir nicht mehr so weh tun. So kannst Du Dir auch nach einer Trennung ein glückliches Leben erschaffen.

Sorgerecht bei Trennung der Eltern

Wenn Eltern sich trennen ist dies immer eine Belastung für alle Beteiligten, insbesondere für ein Kind. Es ist schon schwer, diese emotionalen Dinge zu verarbeiten. Dazu gibt es auch rechtliche Dinge, die bei einer Trennung der Eltern beachtet werden müssen, der Unterhalt und das Sorgerecht zum Beispiel. Wie verhält es sich also in Bezug auf das Sorgerecht bei Trennung der Eltern?

Was ist eigentlich das Sorgerecht?

Es ist wichtig, die Grundlagen zu kennen. Was ist eigentlich das Sorgerecht? Wer hatte bisher das Sorgerecht für das Kind? Wie wollen die Eltern das Sorgerecht in Zukunft ausüben? Was passiert, wenn sich die Eltern hierüber nicht einig sind? Wer entscheidet dann?

Eigentlich ist das selbstverständlich. Ein Kind kann noch nicht für sich selbst sorgen. Daher braucht es Erwachsene, die sich um das Kind kümmern. Dies ist auch so im Gesetz festgelegt. §1626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt in Absatz 1: „Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).“

Das bedeutet, sorgeberechtigte Eltern treffen für ihr minderjähriges Kind die Entscheidungen. Entscheidungen im persönlichen Bereich, wie auch im Bereich des Vermögens bzw. der Finanzen. Sie entscheiden, wo das Kind lebt. Welche gesundheitlichen Behandlungen es bekommt. Ob und in welchen Kindergarten es geht. Welche Schule es besucht. Wieviel Taschengeld es bekommt. Und sie entscheiden, was mit Vermögen des Kindes geschieht, das es zum Beispiel von anderen geschenkt oder geerbt hat.

Doch wer genau hat nun das Sorgerecht für ein Kind?

Ist ein Kind während einer bestehenden Ehe geboren, so sind automatisch beide Elternteile sorgeberechtigt. Beide Eltern teilen sich also die elterliche Sorge für ihr Kind. Dies bedeutet, beide Eltern müssen sich über Angelegenheiten der elterlichen Sorge für ihr Kind einigen. Sie müssen eine gemeinsame Entscheidung treffen. Dabei sollen sie die Bedürfnisse des Kindes nicht aus den Augen lassen und immer zum Wohl des Kindes handeln.

Und wer besitzt jetzt das Sorgerecht nach der Trennung der Eltern?

Trennen sich diese miteinander verheirateten Eltern nun oder lassen sie sich scheiden, so ändert dies nichts an der gemeinsamen elterlichen Sorge. Denn Eltern bleiben Eltern und sie bleiben somit in der gemeinsamen Verantwortung für ihr Kind, ob sie zusammen leben oder nicht.

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist zunächst einmal die Kindesmutter die alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind. Sie kann alle Entscheidungen für ihr Kind alleine treffen und muss sich nicht mit dem Vater des Kindes absprechen.

Heiraten die beiden leiblichen Eltern des Kindes so üben sie ab dem Zeitpunkt der Heirat auch das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam aus.

Bleiben die Eltern jedoch unverheiratet gibt es eine weitere Möglichkeit, das Sorgerecht für das Kind gemeinsam auszuüben. Denn stimmen beide Elternteile zu, kann durch eine Erklärung die gemeinsame Sorge der beiden Eltern eingerichtet werden. Diese Erklärung wird Sorgerechtserklärung genannt. Diese Sorgerechtserklärung kann von einem*r Notar*in oder von dem örtlich zuständigen Jugendamt beurkundet werden. Diese Sorgerechtserklärung kann im Übrigen auch bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Nach Abgabe der Sorgerechtserklärung sind beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt.

Stimmt die nicht verheiratete Mutter des Kindes einer solchen Sorgerechtserklärung nicht zu, so kann der leibliche Vater das gemeinsame Sorgerecht beim örtlich zuständigen Amtsgericht beantragen (§1626 a BGB). Widerspricht die Ausübung der gemeinsamen Sorge nicht dem Kindeswohl, so wird die elterliche Sorge durch das Gericht auch auf den Kindesvater übertragen. Der Gesetzgeber geht also grundsätzlich davon aus, dass die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge zum Wohl des Kindes ist und eigentlich immer beide Elternteile sorgeberechtigt sein sollten. Nur für den Fall, dass ausnahmsweise die gemeinsame Sorge nicht zum Wohl des Kindes ist, bleibt es bei der alleinigen Sorge der Kindesmutter.

Wenn Eltern sich nicht einigen können

Doch was passiert, wenn sich die Eltern nach einer Trennung nicht über Angelegenheiten des Sorgerechts für ihr Kind einigen können?

Immer wieder höre ich in meiner beruflichen Praxis die Frage eines getrennt lebenden Elternteils , ob es nicht möglich ist, die elterliche Sorge ganz übertragen zu bekommen. Als Argument wird angegeben, es sei einfach so schwierig, sich mit dem anderen Elternteil abzusprechen, wenn es um das Kind geht. Entweder wird auf Nachrichten gar nicht geantwortet oder nur sehr verspätet. Sinnvolle Entscheidungen werden blockiert oder sogar gegen den Elternteil agiert. Reicht das, um das Sorgerecht bei einer Trennung der Eltern auf ein Elternteil zu übertragen?

In den allermeisten Fällen reichen diese Schwierigkeiten nicht aus, die elterliche Sorge allein auf ein Elternteil zu übertragen. Es reicht nicht, wenn die Kommunikation mit dem anderen Elternteil schwierig ist oder mühsam. Der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, muss hier immer wieder versuchen, den anderen Elternteil zu erreichen und die Angelegenheiten zu klären. Dies dient dem Wohl des Kindes.

Für eine Übertragung des Sorgerechts allein auf ein Elternteil muss mehr vorliegen. Der andere Elternteil muss sich vielmehr vollständig verweigern. Er zieht zum Beispiel um und seine neue Adresse ist nicht bekannt. Er ist auch nicht auf andere Weise, zum Beispiel über die sozialen Medien erreichbar. Oder der andere Elternteil will notwendigen Maßnahmen z.B. im gesundheitlichen Bereich nicht zustimmen und kann dafür keine nachvollziehbare Erklärung geben. Dann bestehen gute Chancen auf eine Übertragung des Sorgerechts nach der Trennung auf nur ein Elternteil.

Das neue Leben nach der Trennung – wie sieht das für Dich aus?

Kennst Du das auch? Die Trennung war schmerzhaft und langwierig. Viele Verletzungen sind geschehen, von beiden Seiten. Ängste sind in Dir hochgekommen, Schwierigkeiten mussten überwunden werden. Du hast wirklich gekämpft, dass Du ein neues Leben beginnen kannst. Jetzt hast Du die Trennung durchgezogen. Und doch fragst Du Dich, das neue Leben nach der Trennung, wie sieht das für Dich aus?

Die Gründe für Deine Trennung

Meiner Erfahrung nach ist es wichtig, nach einer Trennung erst einmal bei sich „aufzuräumen“. Eine Beziehung zu beenden ist ein Einschnitt im Leben. Ein wichtiger Teil des Lebens ist zu Ende gegangen und das hatte seine Gründe. Welches waren Deine Gründe?

Viele Frauen schieben erst einmal dem Ex-Partner die Schuld zu. Er hat sie betrogen, belogen, war rücksichtslos, egoistisch, hat sich nie um die Kidner gekümmert, viel zu viel getrunken und Fußball geschaut. Er ist überhaupt ein ganz schlechter Mensch, ein richtiges A*loch, so wie er sich jetzt benimmt. Wenn er nicht so fürchterlich wäre, wäre die ganze Trennung nicht passiert. Klingt das bekannt für Dich? Horch mal in Dich hinein, ob Du ähnliche Gedanken hast.

Allerdings ist einer Zweier-Beziehung nie nur einer allein verantwortlich für eine Trennung. Beide Partner tragen dazu bei. Und selbst wenn Du glaubst, Dein Partner ist zu 95% für die Trennung verantwortlich, dann bleiben immer noch 5% der Verantwortung bei Dir. Auch Du trägst Verantwortung für die Trennung, das solltest Du Dir klarmachen.

Ich sage bewußt Verantwortung und nicht Schuld. In der Kategorie Schuld zu denken bringt keinen weiter. Wenn Du anderen die „Schuld“ an etwas zuweist, bleibst Du ein Opfer dieses anderen Menschen. Ein Opfer der Umstände. Ein Opfer ist hilflos, anderen ausgeliefert, und kann nichts an seiner Situation ändern. Möchtest Du ein Opfer sein?

Verantwortung ist etwas anderes als Schuld. In dem Wort Verantwortung steckt das Verb „antworten“. Verantwortung zu übernehmen heißt für mich, eine Antwort auf ein bestimmtes Ereignis zu suchen. Es heißt, eine Antwort auf die Frage zu finden, warum etwas passiert ist.

Übernimm die Verantwortung für Deine Trennung

Diese Verantwortung, die bei Dir liegt, solltest Du erst einmal akzeptieren. Das ist gar nicht so einfach, aber ein ganz wichtiger Schritt. Und dann überprüfe, was genau in Deiner Verantwortung lag. Wie hast Du Deinen Partner behandelt in der Beziehung? Was hast Du über ihn gedacht, was hast Du zu ihm gesagt? Wenn Du ehrlich bist, waren das nicht immer positive Dinge, die Du über Deinen Partner gedacht hast. Du hast ihm nicht nur wohlwollende Worte geschenkt. Und Du hast ihn sicher nicht immer zu 100% wertschätzend behandelt.

Das soll kein Vorwurf sein, bitte versteh mich nicht falsch! Aber erst wenn ich mir eingestehen kann, dass auch ich Verantwortung für die Trennung trage, kann ich das neue Leben nach der Trennung in einer anderen Art und Weise leben als zuvor. Und so leben wie vor der Trennung willst Du ja nicht, sonst hätte es keine Trennung gegeben.

Erst wenn ich mir die Fragen nach meiner Verantwortung gestellt und beantwortet habe, kann ich mir überlegen, wie ich zukünftig Beziehungen leben will. Erst wenn ich eine Vorstellung davon habe, wie mein Leben in der Zukunft überhaupt aussehen soll, habe ich die Chance, mein neues Leben nach der Trennung positiv zu gestalten.

Stürze Dich nicht gleich in eine neue Beziehung

Nicht hilfreich ist es meiner beruflichen Erfahrung nach, sich sofort nach der Trennung in eine neue Beziehung zu stürzen. Nochmals: das Ende einer Beziehung hatte Gründe. Die Verantwortung zumindest für einen Teil dieser Gründe liegt auch bei Dir. Arbeitest Du diese nicht für Dich auf, so nimmst Du alles ungeprüft mit in die neue Beziehung. Die Chance, dass Du die neue Beziehung dann genauso führst wie Deine alte Beziehung ist sehr hoch.

Häufig höre ich dann von den entsprechenden Mandant*innen und Klient*innen: Ja aber mit ihm (oder ihr) ist doch ALLES anders. ALLES ist besser und jetzt sind sie „wirklich glücklich“.

Stimmt das denn? Sicherlich, der Mensch, mit dem sie jetzt in Beziehung sind, ist ein anderer. Aber sie sind doch immer noch dieselben! Wenn ich so handele, habe ich an mir nichts geändert. Ich habe nicht aus meinen „Fehlern“ gelernt. Ich habe keine Verantwortung übernommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Du so Dein neues Leben nach der Trennung nicht wirklich neu gestalten kannst, sondern die alten Verhaltensmuster und Probleme wieder auftauchen, ist sehr hoch!

Ich kann Dir nur raten: nimm Dir nach einer Trennung Zeit für Dich. Erforsche, was zur Trennung geführt hat und wo Dein Anteil liegt. Erkenne, warum Du so gehandelt hast, welche Glaubenssätze Deinem Handeln zugrunde liegen. Übernimm die Verantwortung und beginne das zu ändern, was Dir nicht hilfreich ist. Nur so kannst Du es wirklich schaffen, ein neues Leben nach der Trennung zu erschaffen, das nicht nur eine Kopie des alten Lebens ist. Die Mühe lohnt sich!